Verteidigungsministerium und Bundeswehr kündigen besseren Datenschutz auf Websites an

Verteidigungsministerium
Das Verteidigungsministerium sieht Mängel hinsichtlich des Datenschutzes auf ihren Websites ein.
Bild: bundesregierung.de

Vor zwei Wochen veröffentlichten wir unsere Recherche zum Thema Tracking auf staatlichen Websites. Es zeigte sich, dass neun von 35 untersuchten Websites klare Mängel aufweisen und den Vorgaben des Telemediengesetzes nicht entsprechen. Das Bundesverwaltungsgericht kündigte als einzige bemängelte Behörde Nachbesserungen an. Bisher fehlte die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung. Diese wurde nun durch die Bundeswehr im Auftrag des Ministeriums nachgereicht. Damit kündigen insgesamt zwei der neun Institutionen Verbesserungen an.

Mehrere Websites des Ministeriums und der Bundeswehr wiesen zum Zeitpunkt der Analyse Mängel auf. Untersucht wurde die Ministeriumswebsite selbst, bundeswehr.de und bundeswehr-karriere.de als die mutmaßlich prominentesten Internetauftritte. Mangelhaft war insbesondere, dass es keine erkennbare Widerspruchsmöglichkeit gab und folglich auch keinen Hinweis darauf. In ihrer Antwort kündigt die Bundeswehr nun an, zukünftig ausdrücklich auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen und verspricht auch die Implementierung einer Widerspruchsmöglichkeit. Auch soll die Art der Webanalyse in der Datenschutzerklärung präzisiert werden.

In der Antwort der Bundeswehr offenbaren sich allerdings noch weitere Mängel, die so gar nicht unmittelbarer Bestandteil unserer Recherche waren. So findet, im direkten Widerspruch zum Telemediengesetz, keine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der erhobenen IP-Adressen statt. Es soll aber nachgebessert werden.

Es trifft zu, dass bislang keine Anonymisierung und auch keine Pseudonymisierung der dabei erhobenen IP-Adressen statt fand. Eine solche Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der IP-Adressen unter Beibehaltung der o. g. Nutzungsinformationen wird jedoch zeitnah umgesetzt werden. Hierzu wird das BAAINBw die BWI beauftragen, die IP-Adressen im Rahmen der Webanalyse zu pseudonymisieren.
– Bundeswehr am 28.07.2015

Das BAAInBw ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, mit BWI ist die BWI Informationstechnik GmbH gemeint, die die Auswertung vornimmt.

Ein Punkt bleibt in der Antwort auf unsere Anfrage unklar. Es ist fraglich, ob das Verteidigungsministerium, wie vom Telemediengesetz zu Zwecken der Marktforschung gefordert, grundsätzlich eine Pseudonymisierung vornehmen wird oder nur im Falle eines Widerspruchs:

Die Erstellung von Nutzungsprofilen wird im Fall eines Widerspruchs an die Verwendung von Pseudonymen geknüpft.
– Bundeswehr am 28.07.2015

Fehlende Sensibilität und Sachkenntnis

Auch in diesem Fall lässt sich also schlussfolgern, dass bestehende Mängel weniger ein Zeichen von Unwillen oder Ignoranz gegenüber den geltenden Bestimmungen ist, als vielmehr ein Zeichen für fehlendes Wissen und fehlende Sensibilität gegenüber dem Thema Datenschutz im Internet. Gerade im Fall der Bundeswehr offenbarten sich vor einiger Zeit die mangelhaften Kenntnisse im Umgang mit Informationstechnologie, als Soldaten im Auslandseinsatz darauf hingewiesen werden mussten, dass sie keine fremden USB-Sticks annehmen sollen und auf die Trennung privater und beruflicher Systeme zu achten haben. Es ist klar Schulungsbedarf erkennbar, insbesondere angesichts der sensiblen Systeme, die der Bundeswehr zur Verfügung stehen.

Erfreulich ist, dass Verbesserungen innerhalb einer festgelegten Frist angekündigt wurden. Aus der Reaktion des Bürgerdialogs der Bundeswehr, der im Auftrag des Verteidigungsministeriums auf unsere Anfrage antwortete, lässt sich das Einsehen klar ablesen. Alle angekündigten Änderungen sollen bis zum 31. August umgesetzt werden.

Vorherige Artikel zum Thema:

4 Ergänzungen

  1. Nur mal so an alle resignierenden fatalistischen ewigen Nörgler und Schwarzseher:

    Eric Beltermann führt hier lehrbuchmäßig vor, was eine einzelne Person bewirken kann.

    Jeder von uns kann etwas tun. Im Großen wie im Kleinen. Auch alleine ohne große Ressourcen im Rücken.

    Sucht Euch etwas aus, wo Ihr Euch ganz gut auskennt. Werdet aktiv. Schreibt die Behörden, Unternehmen, Institutionen an, die Eurer Ansicht nach nicht korrekt mit Datenschutz und Privatsphäre umgehen. Argumentiert sachlich und selbstbewusst. Macht Verbesserungsvorschläge, konstruktiv und pragmatisch. Teilt Eure (Teil-)Ergebnisse mit Presse und Medien (z.B. Netzpolitik). Seid hartnäckig und unerschrocken.

    Es lohnt sich. Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Auf welcher Seite wollt Ihr stehen? Am Sterbebett zählt nur das, was Ihr versucht habt, nicht das, was Ihr gar nicht erst versucht habt.

  2. Es gibt diverse Software, die das Tracking verhindert. Auch kann man – zumindest bei AVM – die Trackingadresse erfassen (wenn man sie den kennt)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.