Der automatisierte Datenabgleich von Fingerabdruck- und DNA-Daten zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Federal Bureau of lnvestigation (FBI) harrt laut dem Bundesinnenministerium immer noch der endgültigen Umsetzung. Demnach scheitere der Austausch immer noch an den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen der „US-Seite“. Die technischen Anlagen seien aber vorhanden. Zwischen BKA und FBI sei eine verschlüsselte Datenverbindung eingerichtet worden, auch erforderliche Zertifikate seien ausgetauscht worden. Allerdings müssten noch weitere „technische Maßnahmen“ vorgenommen werden. Weitere Ausführungen macht das Ministerium nicht.
Der Datentausch ist im Abkommen über die „Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ festgelegt und wurde im Oktober 2008 in Washington unterzeichnet. Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken der Oppositionsparteien, des Bundesrates und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde das Abkommen 2009 vom Bundestag ratifiziert. In den USA gilt es als „executive agreement“ und kam deshalb nicht im Kongress zur Abstimmung.
Deutsche DNA-Analyse-Datei wächst jährlich um rund 50.000 Einträge
Nach dem Vorbild des EU-Vertrages von Prüm sieht das Abkommen automatisierte Abfragen der nationalen Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu Zwecken der Verfolgung – und im Falle der Fingerabdruckdaten auch zur vorausschauenden Verhinderung – schwerwiegender Straftaten vor. Es darf aber nur abgefragt werden ob Treffer in den Datenbanken der Behörden des anderen Landes vorliegen. Sollen diese Angaben ausgetauscht werden, muss bei den jeweiligen Kontaktstellen des Gegenübers ein begründetes Ersuchen gestellt werden.
Zur „Verhinderung terroristischer Straftaten“ ist es auch möglich, ohne ein Ersuchen an die personenbezogenen Daten zu gelangen. Und zwar dann, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ dass Straftaten zu erwarten sind, die „mit Terrorismus oder einer terroristischen Vereinigung in Zusammenhang stehen“. Auch ist die Eil-Übermittlung ohne Ersuchen möglich, wenn eine Ausbildung zur Begehung besagter Straftaten durchlaufen wurde.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums beinhaltet die deutsche DNA-Analyse-Datei derzeit 1.106.484 DNA-Datensätze. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt dabei ein stetiges, jährliches Wachstum um rund 50.000 Einträge. Die Zahl beinhaltet größtenteils Personendatensätze (836.029), den Rest machen die sogenannten Spurendatensätze aus (270.455).
In der deutschen Fingerabdruckdatei sind mehr als 3,3 Millionen Personen gespeichert, die Datenbank enthält zudem 425.000 Tatortspuren. Im Vergleich zur DNA-Analyse-Datei zeichnet sich ein stärkeres jährliches Wachstum ab.
EU-Fingerabdruckdatenbank jetzt auch mit Zugriff durch Polizei
Auf Ebene der Europäischen Union werden ebenfalls Fingerabdrücke gesammelt. Die Fingerabdruckdatenbank Eurodac speichert etwa Personen, die einen Asylantrag in einem EU-Mitgliedstaat gestellt haben. Das hierfür genutzte Eurodac-Zentralsystem wird mit Stichtag 20. Juli einem „technischen Upgrade“ unterzogen. Hierzu gehört auch der Austausch der System-Hardware. So soll der neuen Eurodac-Verordnung entsprochen werden. Die sieht unter anderem vor, dass die Daten auch von Polizeibehörden genutzt werden dürfen.
Die EU-Polizeiagentur Europol kann jetzt auch in Eurodac stöbern. Die Agentur in Den Haag erhält aber keinen eigenen Zugang, sondern soll über den „Nationalen Zugriffspunkt“ der Polizei der Niederlande angeschlossen werden. Ein entsprechendes Ersuchen wird aber noch niederländischen im dortigen Ministerium für Justiz und Sicherheit geprüft. Ab 2016 könnte Europol dann auch auf die EU-Visumsdatenbank zugreifen.
Auch im Schengener Informationssystem (SIS II) werden seit geraumer Zeit Fingerabdruckdatensätze gespeichert, allerdings machen erst wenige Mitgliedstaaten davon Gebrauch. Laut dem Bundesinnenministerium seien erst 10.115 Datensätze vorhanden. Deutsche Polizeibehörden nehmen noch nicht daran teil, da ein Verfahren „erst noch technisch realisiert werden muss“.
Ja, die Betonung liegt auf noch kein.
Wie, nur 3,3 Mio Fingerabdruckdatensätze? Greifen die Ermittlungsbehörden denn nicht auch auf die Fingerabdruckdaten von Pass und Perso zu?
Nein. Denn die sind wirklich nur in diesen komischen Chips im Dokument. Nicht mal die Passbehörden dürfen sie dauerhaft speichern.
Na diese Daten sind für Geheimdienste aber vermtl. sehr sehr interessant, wenig Speicherverbrauch und eine eindeutige verifizierte Zuordnung zu einer Person…. Die Fingerabdrucksdaten müssen ja auch irgendwie von den Meldebehörden zur Bundesdruckerrei kommen u.s.w. Dafür werden sie sehr wahrscheinlich irgendwie übers Internet übertragen / zentral für kurze Zeit gespeichert (bis der Perso / Reisepass erstellt wurde). Als Geheimdienst würde ich genau dort die Daten abgreifen… Ist doch zu verlockend immer sofort zu wissen wem ein Fingerabdruck gehört!
Hmm, wenn die Daten aus dem chip ausgelesen werden, werden sie dann gespeichert?
Von wem, wozu, wie lange, wer hat Zugriff, wer kann kopieren?