Das Computermagazin c’t bittet auch dieses Jahr wieder um Einreichungen zu einem Remix-Wettbewerb. Im Unterschied zum letztjährigen Wettbwerb „Game Over“ ist dieses Jahr das Ausgangsmaterial unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA-NC) verfügbar. In der Ankündigung bei heise.de heißt es dazu:
Das Computermagazin c’t startet einen neuen Remix-Wettbewerb mit der kanadischen Rock-Band The Easton Ellises. Auf der Wettbewerbsseite www.ct.de/remix können Sie sich zum Wettbewerb anmelden und anschließend die einzelnen Tonspuren der Songs „SexDrugsRocknRoll“ und „Falcon 69“ herunterladen. Die Band hat die Songs unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA-NC 3.0 freigegeben. Sie dürfen Ihren Remix also auch abseits des Wettbewerbs frei im Internet verteilen.
Im Zuge der Interview-Serie mit Remixer/innen haben wir bereits letztes Jahr mit dem mit dem auch dieses Jahr wieder Verantwortlichen Hartmut Gieselmann ein Interview geführt.
Eigentlich wird sehr schnell deutlich, wo bei der Sache der Haken liegt: Es ist jenes weltfremde „NC“, das non-commercial, was ein unangemessenes Gefälle im Sinne von „Profi“ vs. „Amateur“ und somit völlig überkommene Vorstellungen von Arbeit, Leistung und Einkommen zementiert. Talentierte Leute sollen also Arbeit investieren und Werbung für die Zeitschrift und die Band machen, aber selbst nichts damit verdienen dürfen bzw. als Selbständige noch nicht einmal ihre eigenen Leistungen bewerben dürfen, das klingt ja wirklich verlockend.
Ich prangere an, auch dass dieser Aspekt im Blogbeitrag nicht thematisiert wird. Denn es ist schwer vorstellbar, dass Heise, ein Verlag mit einduetig kommeriellen Interessen, ohne weiter Vereinbarungen und allein auf der Basis der CC-BY-SA-NC-Lizenz, die dem Nutzer „zugemutet“ wird bzw. überhaupt erst zum Endnutzer abstempelt, diesen Wettbewerb ausloben kann.
Abgesehen davon, dass ich empfehle den ausführlichen und sehr informativen Artikel in der aktuellen c’t-Printausgabe zum Wettbewerb zu lesen, ist die Sache mit dem NC-Modul im Allgemeinen durchaus ambivalent – wir haben deshalb auch regelmäßig darüber berichtet (z.B. kürzlich im Fall Yahoo/Flickr bzw. rund um die Lizenz-Versionierung). Hier handelt es sich aber, wie oben auch ersichtlich, um eine Kurzmeldung.
Der Vergleichsmaßstab sollte im übrigen der letztjährige Wettbewerb sein: mangels CC-Lizenz konnten die damaligen Einreichungen nämlich überhaupt nicht ohne weiteres durch die Teilnehmer weiterverbreitet und -genutzt werden.
Ich persönlich sehe sowohl Vor- als auch Nachteile des NC-Lizenzmoduls. Und niemand muss bei dem Wettbewerb mitmachen.