Mittwoch um 18h in Berlin: Gudula Geuther zu den Schranken des Rechts auf Recherche

Die altehrwürdige „Juristische Gesellschaft zu Berlin“ – schon 1859 gegründet und rechtsfähig durch königlichen Erlass vom 7. Mai 1885 – lädt ein zu einem spannenden Vortrag: Am Mittwoch, 14.1. um 18 Uhr spricht Gudula Geuther “Zu den Schranken des Rechts auf Recherche“. Sie ist rechtspolitische Korrespondentin im Hauptstadtstudio des Deutschlandradios und meiner Ansicht nach eine der kenntnisreichsten Journalistinnen für die Themenfelder Inneres und Recht. Einen besonderen Schwerpunkt wird sie auf Informationsfreiheitsrechte legen, die ja auch ein beliebtes Mittel unserer Redaktion sind, um Behörden auf die Finger zu sehen.

Aus der Einladung:

Journalisten recherchieren meist nicht bewusst entlang bestimmter rechtlicher Regeln. Sie verlassen sich gerne auf die viel zitierten guten Kontakte. Sie brauchen aber auch Informationen, die nur von staatlichen Stellen kommen können. Im Februar 2013 hat das BVerwG entschieden, dass die
Landespressegesetze nicht auf Auskunftsbegehren gegen Bundesbehörden anwendbar sind. Ein
entsprechendes Bundesgesetz gibt es bislang nicht. Stattdessen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar einen „Minimalstandard“, wie das BVerwG es nennt. Welche Konsequenzen sich daraus für die journalistische Praxis ergeben, werden weitere Entscheidungen zeigen. Die Informationsfreiheitsgesetze verändern Praxis und Klima, auch für Journalisten, die in besonderem Maße auf aktuelle Informationen angewiesen sind.

Der Vortrag findet im Saal 449 des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg (Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin) statt. Im Anschluss gibt es einen „Umtrunk“.

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