In der September-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik schreibt Daniel Leisegang über #Landesverrat: Die verratene Öffentlichkeit.
Man könnte die Causa damit als Sommerloch-Intermezzo abtun. Tatsächlich aber birgt sie auch jetzt noch erheblichen Sprengstoff und ist zugleich ein Lehrstück sondergleichen – in rechtlicher, medialer und politischer Hinsicht. Vor allem verdeutlicht sie, dass der eigentliche Verrat bislang folgenlos blieb – nämlich jener, den die Bundesregierung an der politischen Öffentlichkeit begeht.
Seinem Fazit können wir uns anschließen:
Aufklärung statt Sabotage
Der Angriff auf Presse und Parlament muss aber auch rechtliche Folgen haben – schon allein deshalb, um die Bundesregierung an ihrer Aufklärungssabotage zu hindern. Dafür muss zum einen der Straftatbestand des Landesverrats für Journalisten abgeschafft werden. Zum anderen ist ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz überfällig. Allerdings plant ausgerechnet Justizminister Heiko Maas die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten bedroht nicht nur die Tätigkeit von Geheimnisträgern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht zudem vor, „Datenhehlerei“ unter Strafe zu stellen – was Whistleblower zusätzlich kriminalisieren würde.
Darüber hinaus muss rechtliche Klarheit herrschen, wer den Schutz der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit genießt. Heute übernehmen Blogger und freischaffende Publizisten mehr und mehr – und oftmals ehrenamtlich – gesellschaftliche Funktionen, die einst vor allem die momentan krisengeschüttelte Presse wahrgenommen hat. Ihnen sollten daher die gleichen Grundrechte zustehen.
Damit ist schließlich aufs Engste die Frage verknüpft, was in unserem freiheitlichen Rechtsstaat geheim sein darf und für wie lange. Klar ist: Im Zweifel muss das öffentliche Interesse nach Aufklärung das Geheimhaltungsinteresse des Staates überwiegen. Andernfalls kommt der Demokratie nicht nur ihre Fähigkeit zur Selbstkontrolle abhanden, sondern auch das schon jetzt gefährlich schwindende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
„Im März wurde der Musik-Lobbyist Dieter G[] vom Wirtschaftsministerium als Berater engagiert.“ und „In dem weltberühmten Techno-Club hat sich auch der Bundesjustizminister eingefunden, um mit Musikern übers Urheberrecht zu reden.“ heise de. „G[] soll beispielsweise bei […] der Vermittlung der Themen „in den parlamentarischen Raum“ mithelfen …“ spiegel de. Man beachte auch den zeitl. Zusammenhang, was der SPD-Chef wohl von der Abmahnmafia dafür bekommt, man kanns sich bei dieser Branche fast vorstellen, mal schaun was die Grünen als des Rechteinhabers Freund dazu sagen.
Quellen via rivva de
Ich fände es bei Artikeln, die den „Landesverrat“ thematisieren, gar nicht unpassend, wenn ihr einen kurzen Hinweis darauf gebt, ob es Neuigkeiten bei der Akteneinsicht gibt.
Denn wenn ihr dieses Recht habt, es aber von der Generalbundesanwaltschaft verschleppt oder gar gebeugt wird, und ihr schlicht nichts erfahrt, dann ist das natürlich die Fortsetzung des Skandals auf einem anderen Niveau. Ein Recht, das sich offenbar nicht durchsetzen lässt muss man wohl als wertlos ansehen. Den Finger stetig in die Wunde zu legen erhöht kontinuierlich die Aufmerksamkeit und damit den Leidensdruck bei den Verantwortlichen.
Als Normalbürger kann man sich damit ungefähr vorstellen, wie begrenzt die Durchsetzungsmöglichkeiten sind, Akteneinsicht zu erhalten – wenn man selber in so ein Verfahren geraten sein sollte und falls man überhaupt darüber informiert wurde ..
Danke für Eure Arbeit!