Jetzt auch schriftlich: Verfahren wegen Landesverrats eingestellt

Gestern am späten Nachmittag trafen die papiernen Schreiben des Generalbundesanwalts zur Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gegen die ehemals Beschuldigten aus unserer Redaktion bei ihren Anwälten ein.

Geschrieben hat Gerhard Altvater höchstselbst, der amtierende Generalbundesanwalt. Es gibt ansonsten einen neuen Bearbeiter des Falles, „Dr. Neuhaus“, der frühere Bearbeiter wurde wohl abgelöst. Altvater bestätigt dem Anwalt schriftlich:

[I]ch habe das gegen Ihren Mandanten wegen des Verdachts von Landesverrat geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Man hatte offensichtlich höchste Eile beim Verfassen, denn den Genitiv hat der neue Bearbeiter auf die Schnelle nicht richtig hinbekommen. Der „Verdacht von Landesverrat“ besteht jedenfalls nicht mehr.

Wenn das geklärt wäre, kann die Suche nach einem Sündenbock ja jetzt weitergehen.

12 Ergänzungen

  1. Warum wird Herr Beckedahl denn nicht namentlich erwähnt? Hat das rechtlich noch so seine Richtigkeit?
    Auch wenn er mit „andere“ sehr wahrscheinlich gemeint ist, hätte der Platz sicher gereicht.

    Kopf hoch, weitermachen!
    Gruß Johann

  2. Die müssen erst noch alles ausversehen schreddern wie beim Verfaschungsschutz damit sie euch die leeren Akten einsehe lassen.

  3. Einen fehlerhaften Genitiv kann ich hier nicht erkennen. Okay, das Dativ-E ist nun wirklich endgültig aus der Mode gekommen, aber das Genitiv-S, das geht doch noch, oder?

    Abgesehen davon finde ich Herumreitereien auf orthografischen Mängeln – ich weiß nicht wie ich den Satz zu Ende bringen soll – aber in anderen Zusammenhängen wird da gerne auf das Fehlen von Argumenten hingewiesen. Oder auf billige Stimmungsmache.

    Nevertheless: Glückwunsch zum Etappensieg.

    1. Gerade auf np kann man auch genug an der Rechtschreibung kritisieren, da würde ich lieber mal die Finger still halten :P . Auch wenn Constanze meiner Wahrnehmung nach weit weniger Fehler produziert als andere Kollegen.

  4. Ich würde mir weniger wegen des Dativs Sorgen machen, als vielmehr wegen des Singulars. Ist nun nur André raus, oder beide? Oder hatten beide unterschiedliche Anwälte?

      1. verschiedene Beschuldigte und Angeklagte müssen in der Regel unterschiedliche Anwälte haben. Alles andere kann einen Interessenkonflikt bedeuten. Man stelle sich vor, einer sei schuldig und der andere unschuldig. Wie soll hier ein einziger Anwalt angemessen verteidigen? Er kann kaum dem Unschuldigen dazu raten seinen anderen Mandanten in die Pfanne zu hauen.

  5. So brisant die Angelegenheit in der Sache ist, sollte auf orthographische Haarspaltereien doch besser verzichtet werden. Von Interesse wäre, wer trägt denn nun die Anwaltskosten der offenbar zu Unrecht des Landesverrats Bezichtigten, nachdem die staatliche Besculdigerseite den kürzeren zog? Doch wohl, wie es sich gehören würde, die Staatskasse, oder?

    1. Natürlich nicht, wo denken Sie hin? Schließlich gab es ja keinen Prozess. Und ohne Prozess braucht man ja schließlich keinen Anwalt, besonders wenn man ein reines Gewissen hat, gelle? Da könnte ja sonst jeder kommen!

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