Auf die Darknet-Ausstellung der !Mediengruppe Bitnik hatten wir bereits hingewiesen. Die schweizer Medienkünstler haben mit dem „Random Darknet Shopper“ einen Bot gebaut, der im Darknet automatisiert nach einem Zufallsprinzip dort angebotene Sachen kauft und sich das schicken lassen, um diese öffentlich auszustellen. Geliefert wurden u.a. MDMA-Pillen, gefälschte Jeans und der Scan eines ungarischen Passes. Die Kunstaktion stellte wichtige Fragen der Zukunft:
Was bedeutet es für die Gesellschaft, wenn Roboter plötzlich autonom handeln? Wer ist haftbar, wenn ein Roboter von sich aus gegen das Gesetz verstösst? Dies waren zentrale Fragen der Arbeit «Random Darknet Shopper». Globale Fragen, die nun lokal verhandelt werden.
Jetzt wurde die Ausstellung am Tag nach der Beendigung in Sankt Gallen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Die !Mediengruppe Bitnik protestiert natürlich dagegen und sieht sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt: Staatsanwaltschaft St. Gallen beschlagnahmt und
versiegelt Arbeit der !Mediengruppe Bitnik.
Am Morgen des 12. Januar, am Tag nach Beendigung der dreimonatigen Ausstellung, beschlagnahmte und versiegelte die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen in der Kunst Halle unsere Arbeit. Mit der Beschlagnahme und der Vernichtung der Ecstasy-Pillen soll offenbar eine Drittgefährdung ausgeschlossen werden. Dies ist unser aktueller Kenntnisstand, weswegen wir uns im Moment nicht weiter zur Sache äussern können. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Beschlagnahme der Kunstobjekte ein ungerechtfertigter Eingriff in die Kunstfreiheit darstellt. An dieser Stelle möchten wir uns bei der Kunst Halle St. Gallen für die Zusammenarbeit und die Unterstützung bedanken. Wir sind überzeugt, dass es eine Aufgabe der Kunst ist, Ränder auszuleuchten und zeitgenössische, gesellschaftliche Fragen zu thematisieren.
Wir wünschen viel Erfolg und viel Spaß!
So ein Blödsinn. Manchmal hat man echt das Gefühl, Staatsbedienstete sind nur Roboter sie stur irgendwelche Richtlinien abarbeiten. Mal kurz zu überlegen ob der Einsatz von Steuergeldern für so einen Mist tatsächlich gerechtfertigt ist scheint nicht drin zu sein.
Wo man hinsieht nur stumpfsinnige Einschränkungen und Verbote, sobald mal etwas auch nur ein bisschen „anders“ ist.
— »Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.«
ich finde, staatsanwaltschaften und polizeien sollten immer nur auf der grundlage von gesetzen handeln.
in der schweiz, in sachsen, überall.
.~.
Es ist nicht und darf nicht sie Aufgabe eines Polizisten oder Staatsanwalts sein, darüber zu entscheiden ob Gesetze richtig sind. Das wäre schlimm wenn das so wäre.
Gesetze müssen in einem demokratischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden.
Und bevor mir wieder jemand damit kommt, wir hätten keine Demokratie: Wir haben eine und die Mehrheit der Menschen ist zufrieden mit unseren Politikern.
Das kann man Scheiße finden, aber es ist die Realität.
Demokratie =/= Mehrheit !!!
Unwahrscheinlich, im Vordergrund steht eine mögliche Verurteilung wegen unbefugtem Aufbewahren beziehungsweise Besitz von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG. Sofern es zu einer Verurteilung kommt, würde diese voraussichtlich durch die St.Galler Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl erfolgen.
Ob es rechtspolitisch sinnvoll ist, den Besitz von MDMA-Pillen zu bestrafen, ist selbstverständlich ein anderes Thema …
Eigentlich ist doch eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft der einzige Weg, die zitierte Frage zu beantworten.
Immerhin hat man die Ausstellung ja zugelassen:
„Jetzt wurde die Ausstellung am Tag nach der Beendigung in Sankt Gallen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. „.
Rein nach Vorschrift hätte man die Ausstellungsgegenstände vermutlich sofort beschlagnahmen können.
„…rechtspolitisch sinnvoll ist, den Besitz von MDMA-Pillen zu bestrafen, ist selbstverständlich ein anderes Thema …“
Die Schweizer haben Eve&Rave.
Davon sind wir hier, mit unseren Zombies (-:-), noch weit enfernt.
Viel zu kurz gedacht, bzw. und auf den Effekt ausrichtete Kunstaktion.
Bei einem Bot der einzig zu dem Zweck erschaffen wurde, illegale Dinge zu tun, haftet selbstverständlich der Programmierer/ der Benutzer.
Generell aber, bei Bots die eigentlich einem anderen Zweck dienen, nun aber ohne Benutzereingriff eine illegale Tat verüben, wird die Frage der Haftung wie bei anderen Haftungsfragen im Einzelfall entschieden werden.
Die Kernfrage dabei wird sein:
War es dem Benutzer möglich und zuzumuten die Tat irgendwie zu verhindern?
Das kann man mit unseren bestehenden Gesetzen prima abhandeln. Interessant wirds erst, wenn wir wiklich mal intelligente Maschinen haben sollten. Dann aber gilt es zuerst deren rechtlichen Status (Eigentum vs. Selbstverantwortlichkeit) zu diskutieren. Daraus ergibt sich dann auch die Haftungsfrage.
Ich verabscheue „Künstler“, die vorgeben eine Debatte anstossen zu wollen, aber in Wirklichkeit nur auf die Aufmerksamkeit aus sind.
Der Bot wurde ja nicht gezielt dazu geschaffen, illegales zu tun.
Grundsätzlich kauft er erstmal zufallsbedingt Dinge ein.
Ob dass, was er einkauft illegal ist, ist dem Zufall überlassen.
Nun gut, im Darknet ist die Wahrscheinlichkeit illegales zu erwischen natürlich besonders hoch.
Aber streng genommen handelte der Bot ohne menschliche Bestätigung.
Die Beschlagnahmung des Materials finde ich durchaus verständlich und der Fakt, dass die Polizei gewartet hat, bis die Ausstellung vorbei ist…
Eine Verurteilung wäre jedoch ein äußerst schlechtes Signal.
Ich glaube nicht das dieser Bot wirklich zufällig eingekauft hat. Wer schon mal Web-Automation gemacht hat, weiß wie stark man einen Code an eine Webseite anpassen muß, damit er funktioniert. Im Darknet gibt es keine Seiten mit überwiegend legaler Ware. Es ist eher so das man schon suchen müsste um etwas legales zu finden.
D.h. der „Bot“ muß gezielt darauf vorbeitet worden, auf Seiten die ausschliesslich illegale Waren anbieten, einzukaufen.