Die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hat sich gestern in einem 35-seitigen Bericht sehr besorgt über die Überwachungspraktiken von NSA und GCHQ geäußert, die durch Edward Snowden an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Die bis jetzt offenlegten Überwachungspraktiken gefährden die grundlegenden Menschenrechte, inklusive den Rechten auf Privatsphäre (Artikel 8), Informations- und Meinungsfreiheit (Artikel 10), den rechten auf einen fairen Prozess (Artikel 6) und der Religionsfreiheit (Artikel 9) – vor allem wenn die besonders geschützte Kommunikation von Anwälten und Geistlichen abgefangen wird und digitale Beweise manipuliert werden.
Diese Rechte sind die Pfeiler unserer Demokratie. Ein Verstoß gegen diese Rechte ohne angemessene rechtliche Kontrolle setzt den Rechtsstaat aufs Spiel.
Der Bericht des PACE, dem momentan 318 Abgeordnete aus den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates (nicht zu verwechseln mit dem europäischen Rat oder dem Rat der europäischen Union – der Europarat ist keine Institution der EU!) angehören, enthält neben einer Auflistung der Verfehlungen und der Rechtsverletzungen auch konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen auf EU- und Landesebene. Im April wird der Bericht, den der niederländische EU-Parlamentarier Pieter Omtzigt vorgelegt hat, auf einer Vollversammlung des Europarates diskutiert werden.
Im folgenden haben wir die Kernforderungen des Papiers übersetzt, zusammengefasst und kommentiert:
Bürger sollen nur überwacht werden dürfen, wenn ein Gerichtsbeschluss und ein begründeter Verdacht vorliegt.
Momentan gibt es in vielen Ländern geheime Gesetze, Geheimgerichte und geheime Interpretationen der geheimen Gesetze durch diese geheimen Gerichte – Transparenz ist etwas anderes. Die Notwendigkeit eines begründeten Verdachts gegen Einzelne, der durch einen normalen Gerichtsbeschluss bestätigt würde, könnte geheimen Überwachungsprogrammen wie etwa Tempora so den Riegel vorschieben.
Das Ausnutzen von Backdoors, 0‑day-exploits oder der Schwächung von Verschlüsselungsstandards soll verboten werden.
Unsere Bundesregierung liefert für diese Forderung einige sehr gute Beispiele. Erst im Herbst des letzten Jahres wurden die Pläne des BND bekannt, für über 4,5 Millionen Euro Informationen über bisher unbekannte Sicherheitslücken zu kaufen. Warum das keine gute Idee ist hatten wir bereits vor einiger Zeit erläutert.
Im Nachgang der Attentate von Paris fordern viele Staatschefs verschlüsselte Kommunikation zu verbieten oder die Hersteller von Verschlüsselungssoftware zum Einbau von Hintertüren zu verdonnern.
Whistleblower, die illegale Überwachungsaktivitäten aufdecken, sollen zuverlässig und effektiv geschützt werden – inklusive der Gewährung von Asyl.
Die Bundesregierung und andere europäische Mitgliedsstaaten weigern sich weiterhin konsequent, Whistleblowern wie Edward Snowden Asyl zu gewähren oder verhindern die Ausreise von Aktivisten in ein neutrales Land.
Ein „Intelligence Kodex“ soll erarbeitet werden, in welchem klare Regeln zur Kooperation zwischen Geheimdiensten festgelegt sind. Weiterhin soll er die wechselseitige Verpflichtung beinhalten, dass auf ausländische BürgerInnen die selben strengen Gesetze angewendet werden müssen, wie auf die eigene Bevölkerung. Gesammelte Daten dürfen nur für den ursprünglichen, begründeten Verdachtsfall genutzt werden; gleichzeitig soll die Nutzung der gesammelten Daten für politische, ökonomische oder diplomatische Zwecke ausgeschlossen sein.
Die NSA und ihre Partner betreiben vermutlich seit Jahren Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorismusabwehr. Anders sind verwanzte Büros, wie etwa die des Industriedienstleisters Ferrostaal, jedenfalls schwer zu erklären.
Auch gibt es gezielte Programme zur Sammlung von sensiblen Informationen über politische Gegner, wie etwa deren Pornokonsum. Die diplomatische Nutzung von beschafftem Material wird schon seit langem vermutet, stellt solch ein Druckmittel für Regierungen doch einen besonderen Reiz dar – Wie erpressbar ist eigentlich eine Bundesregierung, die seit Jahren überwacht wird?
Die Entwicklung benutzerfreundlicher Datenschutztechniken, welche die Massenüberwachung erschweren, soll gefördert werden.
Die Etablierung kryptografischer Software ist eine der großen Errungenschaften seit dem Beginn dieses Jahrtausends, wie der PGP-Erfinder Phil Zimmermann in unserem aktuellen Podcast dargelegt hat. Noch im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ zu machen – vor kurzem forderte unser Innenminister dann aber die Aufweichung von Verschlüsselungsstandards – für mehr Sicherheit (“Effektive Ermittlungen zur Strafverfolgung müssen auch im Cyberraum möglich sein.”)
Der Export von Überwachungstechnologie an autoritäre Staaten soll beendet werden.
Deutschland und andere europäische Länder verdienen sich neben dem Export von Waffen im klassischen Sinne auch durch den Export von Überwachungstechnologien eine goldene Nase.
Eine transatlantische Kooperation der Geheimdienste müsse auf gegenseitigem Vertrauen und dem Respekt vor Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit basieren.
Das ein Austausch von Daten zwischen Geheimdiensten auf Augenhöhe – und unter Beachtung der jeweiligen Landesgesetze – Wirklichkeit wird, ist so bald nicht absehbar. Unsere Bundesregierung etwa hat jahrzehntelang abgestritten, dass wir alle durch ausländische Geheimdienste überwacht werden oder das eine Kooperation mit diesen Institutionen besteht. Auf der einen Seite werden die Methoden von NSA und GCHQ verurteilt, gleichzeitig aber dieselben Praktiken in anderen Ländern angewendet – ohne das unsere Datenschutzgesetze eine Anwendung finden.
Eine Kooperation von Geheimdiensten ist generell sehr kritisch zu beurteilen, ganz gleich, auf welchen Prinzipien diese basiert. Schon oft wurde der Ausbau von geheimdienstlicher Kooperation gefordert, um etwa „demokratische Werte zu teilen“.
Um Antwort wird gebeten
Zwar haben die Forderungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates kein formales Gewicht in dem Sinne, als dass die Mitgliedsstaaten dieses internationalen Forums verpflichtet sind, die Empfehlungen umzusetzen – falls sie Empfehlungen ablehnen, müssen sie jedoch über das zweite formale Organ des Europarates, den Ministerrat, erklären, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Frage kommt.
Es ist fraglich, ob die Mitgliedsstaaten des Europarates, zu denen auch freiheitseinschränkende Staaten wie Aserbaidschan und Russland gehören (früher auch Weißrussland, dem der Beobachterstatus wieder entzogen wurde), eine Reform ihrer geheimdienstlichen Strukturen überhaupt in Betracht ziehen wollen – oder eine Kooperation mit anderen Staaten auf dieser Ebene wünschen.
Trotzdem ist die Veröffentlichung ein großer Schritt und ein bedeutendes Signal an die Mitgliedsstaaten des Europarates, der Forderung Snowdens nachzukommen und Massenüberwachung nachhaltig zu bekämpfen.
