CDU-Politiker fragt: Wann gibt es endlich freies WLAN? Innenministerium antwortet mit Störerhaftung auf Steroiden

stoeha-smallDer CDU-Politiker und Mitglied des CDU-Präsidiums, Jens Spahn, ruft laut Spiegel-Vorabmeldung zu Kurskorrekturen in der Großen Koalition auf:

Die CDU müsse stattdessen die Partei sein, die die digitale Umwälzung unserer Wirtschaft entschieden als Chance begreife. Spahn: „Wann gibt es endlich freies WLAN, wann die bessere Förderung von Wagniskapital? Im Jahr 2015 muss da mal was passieren!“

Parallel berichtet Spiegel-Online über einen noch nicht abgestimmten Entwurf zur Störerhaftung (TMG §8), wo Parteikollegen von Spahn aus dem Bundesinnenministerium die passende Antwort haben: Internetzugang: Was die Regierung unter offenem W-Lan versteht.

Die Haftungsbefreiung für Hotspot-Anbieter würde dem Entwurf zufolge allerdings an Bedingungen geknüpft. „Zumutbare Maßnahmen“ müssten die Betreiber ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll „in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“ verhindert werden, dass sich „außenstehende Dritte“ unberechtigten Zugriff auf das jeweilige W-Lan verschaffen. Der Entwurf sieht also vor, dass ein offenes W-Lan nur der nutzen kann, der sich in irgendeiner Form anmeldet. Diese angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.

Im Moment ist noch ungeklärt, ob in das Gesetz auch eine Art Vorratsdatenspeicherung kommen soll:

Mit eckigen Klammern als noch zu diskutieren markiert ist ein weiterer möglicher Absatz für Paragraf 8 – und der könnte sich als kritisch erweisen. Er bezieht sich auf Anbieter, die einen Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen“. Mit anderen Worten: Vor allem auf alle Privatleute, die ihren W-Lan-Zugang mit anderen teilen möchten. Für all diese „anderen Diensteanbieter“ sieht der Text in eckigen Klammern vor, dass zu den „zumutbaren Maßnahmen“ zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie „den Namen des Nutzers kennen“.

Das wird so nichts…

Dabei wäre alles so einfach, wenn man diesen Paragrafen 8 im Telemediengesetz einfach anders regeln würde. Dann gäbe es mehr offene WLANs, so wie fast überall außerhalb Deutschlands.

Wir freuen uns jedenfalls über Einsendungen des genauen Wortlauts dieses Entwurfes über die üblichen Kanäle.

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14 Ergänzungen

  1. Hmmm also eine „geschäftsmäßige Tätigkeit“ aufzunehmen und im Rahmen dessen das WLAN zu öffnen ist nicht schwer, zieht aber unter Umständen komische Folgen nach sich (Finanzamt, Zwangsmitgliedschaft in irgendwelchen Kammern, Meldung bei irgendwelchen Gerichten etc.).

    Wie schwer ist es wohl eine öffentliche Einrichtung zu sein oder zu werden? Reicht es wenn ich ääääh gelegentlich ehrenamtlich an Schulen doziere z.B. (Chaos macht Schule)? Oder öööhm naja, Kreativität ist gefragt, wie macht man eine Privatperson zu einer öffentlichen Einrichtung? :-D

  2. Wer genau ist bei einem öffentlichen WLAN ein „außenstehender Dritter“ und wie kann der sich „unberechtigt“ Zugriff verschaffen?

  3. Ist halt typisch CDU. eine Partei mit mittelalterlichen Vorstellungen möchte ihre ewig gestrigen Vorstellungen irgendwie in die jetzige Zeit übertragen. Und ohne Überwachung und Kontrolle darf es kein Internet geben, das wissen wir ja.
    Man stelle sich vor, jemand würde Bombenbauanleitung bei google eingeben und unsere merkwürdigen Pseudo-Geheimdienste und notorischen Grundrechteverweigerer würden es nicht mitbekommen! Oder es würde jemand ein FKK-Foto eines Scheinminderjährigen herunterladen, ohne dass man dem gleich die Bude auf den Kopf stellen kann – da ist eine 6monatige Datenspeicherung aber sowas von angemessen!
    Es wäre an der Zeit, solche Altlasten wie die CDU loszuwerden, aber das wird wohl nicht geschehen, da wir zu viele Rentner im Land habenn, die sich sowieso notorisch und permanent unsicher fühlen (und das Internet nur vom Hörensagen kennen, aber natürlich alles darüber wissen).

    1. Nicht unbedingt das richtige Stereotyp. Sogar mein Vater mit seinen 72 Jährchen spricht inzwischen von „diesem verdammten Polizeistaat“ – und der war lange CDU-Mitglied. Das Hauptproblem dürfte mittlerweile beim vollkommen uninteressierten und kritiklos konsumierenden Mainstream der nächsten und übernächsten Generation liegen. Wobei es mir persönlich -Generation hin, Generation her- vollkommen unverständlich ist, wie jemand Merkel und ihren Deppenhaufen in eine weitere Amtszeit wählen konnte.

  4. Das dürfte vor allen auf die Freifunk Initiativen zielen die seit einiger Zeit ziemlich weit gekommen sind. Einmal aus „Überwachungsgründen“ (da werden nicht auf den Enduser nachvollziebare, offene W-Lan VPN Verbindungen über private DSL Anschlüsse geroutet, bei denen Vereine als ISPs auftreten und damit vom ISP-Privileg gegen Störerhaftung geschützt werden) zum Anderen aus Konkurenzgründen (die Gewerbsmässigen, kommer ziellen ISP sind nicht in der Lage das o.a. sinvoll zu unterbinden und wollen sich das Hot-Spot Geschäft nicht stören lassen)
    .
    Mit sind diese Initiativen erledigt. Mit dieser „Gummiformulierung“ ist es nur noch moglich einen Freien Hot-Spot gegen Log-in und Namensnennung zu betreiben, oder zu schliessen.

    1. Letzer Abschnitt Fehlerhaft!
      Mit “Zumutbare Maßnahmen” müssten die Betreiber ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. sind diese Initiativen erledigt. Mit dieser “Gummiformulierung” ist es nur noch moglich einen Freien Hot-Spot gegen Log-in und Namensnennung zu betreiben, oder zu schliessen

  5. Am Ende wird drin stehen, dass man mindestens ein Backdoor von irgendeinem Geheimdienst „der Guten“ in den AP einbauen muss. Wegen der Sicherheit versteht sich…

  6. Ich hab beim interpretieren des Spiegel-Artikels zwar an eine versteckte Vorratsdatenspeicherung geglaubt zu erkennen, jedoch auf eine Fehlinterpretation meinerseits gehofft. Verdammt da ist doch was dran.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.