Bundesrat lässt Gesetz gegen Routerzwang passieren

WLAN-Router CC BY-NC 2.0, via flickr/Chris Campbell

Bis zuletzt hatte der Bundesrat noch Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs geleistet, diesen aber in seiner Sitzung am vergangenen Freitag aufgegeben. Die Länderkammer verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sodass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft treten kann.

Da der Bundesrat beim „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ nicht zustimmungspflichtig ist, hätte das lediglich eine Verzögerung des Prozesses bedeutet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits im August dieses Jahres gebilligt, der Bundestag einstimmig im November.

Das Gesetz schreibt die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt und verpflichtet Netzbetreiber dazu, Nutzern den Einsatz beliebiger Router zu gestatten. Zudem müssen Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt werden, damit sie die eigene Hardware konfigurieren können.

13 Ergänzungen

  1. Gilt das auch für Internet, das über Kabel-Anschlüsse verteilt wird?
    Meiner Erfahrung nach sind die Kabel-Anbieter die schlimmsten Verbrecher, was den Routerzwang und Einschränkung derselbigen angeht.

    1. Da gibt es nichts, wogegen man etwas tun müsdte. Ich weiß, es wirkt mittlerweile befremdlich, aber diese Regierung scheint in der Tat auch alle Schaltjahr mal eine gute Entscheidung zu fällen.

      Wobei mich dieser plötzliche Rückzieher auch stutzig macht. Normalerweise lässt der BR nicht so einfach locker. Ich hoffe inständig, dass denen der Wiederstand einfach zu peinlich wurde.

  2. @Jan: Da gibt es nichts, wogegen man etwas tun müsdte. Ich weiß, es wirkt mittlerweile befremdlich, aber diese Regierung scheint in der Tat auch alle Schaltjahr mal eine gute Entscheidung zu fällen.

    Wobei mich dieser plötzliche Rückzieher auch stutzig macht. Normalerweise lässt der BR nicht so einfach locker. Ich hoffe inständig, dass denen der Wiederstand einfach zu peinlich wurde.

  3. Also nach 6.monaten,tritt laut Gesetz freie routerwahl in kraft .das wäre dann Mai 2016 ,wenn es im November beschlossen wurde. Ich bin ja auf die Zusammenarbeit mit o2 neugierig, sie müssten mir ja dann die zugangsdaten übersenden.

    1. Das Gesetz tritt 7 Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wenn es noch im Dezember verkündet wird, zum 1. Juli 2016.

  4. Weist du zufällig ob ein Anbieter Splitter /modem vor meinem Router duldet? Weil ich glaube man möchte nur voib

    1. Würde gerne den Hintergrund Deiner Frage versthen? Der Einsatz eines Splitters hängt ja von der Anschlussart ab, das hat nichts mit dulden oder nicht dulden zu tun. Dein Provider teilt Dir mit, ob ein Splitter erforderlich ist oder nicht.

      Man könnte aus Deiner Fragestellung ableiten, dass Du mit einem Splitter die Zwangs-VoIP-isierung verhindern möchtest. Das wird Dir nicht gelingen.

      Ein Modem vor dem Router dürfte hingegen kein Probelm sein, sofern es anschlusskonform ist.

  5. Der Dezember geht zu Ende, aber ich habe bis jetzt keine Veröffentlichung des Gesetzes gesehen.
    Das heisst wohl, das es nicht wie erhofft am 1.Juli 2015 in Kraft treten kann.

      1. Muss ich als Kunde eigentlich irgend etwas tun, damit ich pünktlich zum 01. Juli in den Genuss der Routerbefreiung komme? Mich kotzt es an, dass ich NICHT in der Lage bin, mich vom home Office aus per vpn mit meinem Büroserver verbinden zu können. Die Verbindung wird von KabelBW geblockt. Es ko… mich an!!

  6. XD am Ende sagen die doch noch das man einen beliebigen Router an ihr Kabelmodem/einwahlgerät anschliessen kann XD und umgehen das Gesetz…. Aber bin gespannt

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