Die CDU fordert mal wieder in einem Parteitags-Antrag zum Thema „Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit“ die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Über die IT-Sicherheit hinaus gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Um Kriminellen, welche die Anonymität des Internets für ihre Straftaten nutzen, das Handwerk zu legen, wollen wir einen ausgewogenen Rechtsrahmen schaffen. Dies gilt sowohl für Täter, die das Internet für den Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden nutzen, als auch für solche, die kriminelle oder terroristische Vereinigungen bewerben oder andere schwere Straftaten begehen. Oft sind die bei der Internetnutzung ohnehin beim Provider anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Diese Daten liefern sehr wertvolle, ja notwendige Erkenntnisse etwa bei der Bekämpfung der Kinderpornographie oder zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen. Die Wiedereinführung von Speicherfristen für Verbindungsdaten und die effektive Möglichkeit der Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sind deshalb essentiell und auch nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts legitim und möglich. Wir werden uns mit Nachdruck für diese in der polizeilichen Ermittlungsarbeit unverzichtbaren Werkzeuge einsetzen, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann.
Update: Der Antrag wurde beschlossen.