Luftnummer voraus? Bundesregierung will Störerhaftung wohl nur für kommerzielle WLANs abschaffen

Freies W-LAN | Foto: Erin Pettigrew/flickr.com | CC-BY-2.0

In ungewöhnlichen scharfen Worten kommentiert Stefan Schulz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Entwurf einer „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung, deren aktuellen Stand netzpolitik.org gestern zur Diskussion gestellt hat: „Der digitalen Agenda der Bundesregierung geht die Luft aus“, so pränatal-diagnostiziert der Soziologe die Pläne, die im Kompetenzwirrwarr diverser Ministerien derzeit ausgehandelt werden. Ob das harte Urteil in ganzer Breite berechtigt ist lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Klar scheint aber zu sein: In Sachen Störerhaftung droht ein vergifteter Kompromiss, der sich auf die kurze Formel bringen lässt: Bonbons für kommerzielle WLAN-Betreiber, bittere Pillen für private.

Worum geht es? Wer anderen einen Zugang zum Internet bietet, haftet normalerweise nicht dafür, was diese Menschen im Netz treiben – so wie die Post nicht haftet, wenn jemand Beleidigungen oder Erpressungen per Brief verschickt. Dieses „Providerprivileg“ ist in § 8 Abs. 1 des Telemediengesetzes geregelt und gilt „eigentlich“ – also nach dem Wortlaut des Gesetzes – für kommerzielle Provider wie die Telekom ebenso wie für “Nebenbei-Provider”, also etwa Freifunker, Cafes und Hotels. Denn das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob jemand den Internet-Zugang gegen Entgelt – wie Telekommunikationsunternehmen – oder gratis anbietet oder ob er dazwischen steht: Cafes und Restaurants etwa verlangen meist keine Gegenleistung, verfolgen aber trotzdem wirtschaftliche Ziele, da sie natürlich ihren Umsatz steigern wollen.

Trotz dieser Gesetzeslage herrscht derzeit in Deutschland eine im internationalen Vergleich einmalige Rechtsunsicherheit. Zwar käme niemand auf den Gedanken, etwa die Telekom für Urheberrechtsverletzungen abzumahnen, die über ihre Access Points begangen werden. Anders sieht die Lage aber für “Nebenbei-Provider” wie Freifunker, Cafes und Hotels aus: Der Bundesgerichtshof hat 2010 in seiner (halbwegs) einschlägigen Entscheidung “Sommer unseres Lebens” zur Haftung von WLAN-Betreibern das einschlägige Providerprivileg nicht einmal erwähnt, wohl aber das offensichtlich abwegige Privileg für Hosting-Provider diskutiert, das im Gesetz direkt danach geregelt ist (wer hat da „Neuland“ gesagt?). Daher ist rechtlich derzeit ungeklärt, ob sich auch Betreiber von WLANs auf die Haftungsbefreiung berufen können, die nicht dem klassischen Bild eines Providers entsprechen. Folge: In Deutschland herrscht vergleichsweise “Funkstille auf dem Bürgersteig”, während man z.B. in den USA dauernd auf offene Netze trifft, die freundliche Menschen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Wie ließe sich das Problem lösen? Ganz einfach eigentlich: indem das Gesetz leicht ergänzt und das Providerprivileg ausdrücklich für auch auf WLANs anwendbar erklärt wird. Genau dies sieht ein Muster-Gesetzentwurf vor, den der Digitale Gesellschaft e.V. bereits 2012 veröffentlicht hat.

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom vergangenen Herbst ließ dann in der Tat die Hoffnung aufkeimen, dass der Störerhaftung ein Ende gemacht werden soll, heißt es doch dort:

Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern)

Über „Analog zu Accessprovidern“ kann man natürlich streiten, denn WLAN-Betreiber sind einfach Accessprovider. Aber wie auch immer – wenn man sich im Ziel so einig ist, würde man annehmen, dass die Politik einfach den Digiges-Vorschlag aufgreift, der in einer Anhörung im Bundestag im Mai 2013 von den Sachverständigen Bestnoten bekam … ?

Das wäre wohl zu schön um wahr zu sein. Jedenfalls im gegenwärtigen Entwurf der Digitalen Agenda heißt es:

Mobiles Internet über WLAN soll künftig für jeden und jede verfügbar sein. Wir schaffen Rechtssicherheit beim öffentlichen Zugang zu lokalen Funknetzen, indem wir klarstellen, dass die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels Cafés als Accessprovider von der Haftung freigestellt sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im August 2014 vorlegen.

Wie immer bei Gesetzen kommt es auf die Details an, die wir noch nicht kennen. Aber im Text der Agenda werden nur kommerzielle „Nebenbei-Provider“ genannt, nicht aber gänzlich private. Das beträfe vor allem die Freifunker, aber auch andere Privatleute, die aus Freundlichkeit ihren Internet-Anschluss teilen: Sie würden vom Provider-Privileg nicht profitieren, und im Umkehrschluss wäre damit wohl klar, dass das Privileg für sie gerade nicht gilt.

Auch wenn wir also bisher nur den Entwurf der „Digitalen Agenda“ kennen, nicht aber deren endgültige Fassung oder gar den entsprechenden Gesetzentwurf: Es lässt aufhorchen, dass plötzlich nur noch Beispiele gewerblicher WLANs genannt werden. Zudem berichtet die Süddeutsche Zeitung ausdrücklich: „Privatpersonen bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen“.

Die Zivilgesellschaft sollte an diesem Punkt jedenfalls sehr genau hinsehen: So schön freie Netze in Cafes sind – auch private Netz-Spender dürfen in Zukunft nicht weiter gegenüber kommerziellen Providern diskriminiert werden. Gegebenenfalls müsste der Bundestag hier nachbessern, falls der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Freifunker und anderer Privatleute tatsächlich im Regen stehen lassen sollte. Aber noch besteht ja Hoffnung, dass schon die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der alle WLAN-Provider gleichermaßen endlich wieder ruhig schlafen lässt.

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20 Ergänzungen

  1. Mal kurz gefragt, wenn ich über das WLAN meine eigene HP zugänglich mache und auf der Seite Werbung eingeblendet wird, bin ich dann nicht schon ein kommerzieller Betreiber? Analog zu der Argumentation von irgendwelchen Abmahnschmarotzern

    1. Das ist eine ziemlich coole Idee: Sobald man eine Willkommens-Seite mit Werbung schaltet (wo die Leute vielleicht noch irgendwelche Terms abnicken müssen) wäre der kommerzielle Status kaum noch von der Hand zu weisen ;-)

      Aber mein Vertrauen in die Demokratie lässt mich hoffen, dass wir solche Hacks nicht brauchen werden, sondern die Bundesregierung oder spätestens der Bundestag auch private WLAN-Provider von der Störerhaftung freistellen werden.

    2. Das wäre dann aber ne Grauzone. Mein Tipp, richtet euch nen Wlan Router ein der allen Traffic über TOR routet. Dann kann man den leuten auch gleich noch anonymen, verschlüsselten Netzzugang anbieten. Da haben die Abmahnschmarotzer der Content Mafia keine Chance und als Wlanbetreiber hat man so auch keinen Ärger wegen irgendwelchen Auflagen usw.

  2. So ist das eben mit CDU und SPD, Politik wird nur für das Kapital, für den Kommerz gemacht und gegen die Menschen. Freiheit gibts bei CDU/SPD ausschließlich nur für Kapitalisten.

  3. Eigentlich würde es ja reichen, wenn man das bislang geltenden TMG einfach so anwenden würde, wie es im Gesetz steht. Dann wären alle Access-Provider, gleich welcher Art, privilegiert und alle wären glücklich. Wieso die Rechtsprechung das ohne Begründung nicht tut, wird wohl noch lange rätselhaft bleiben.

    1. Weil anonymes Wlan eben der Contentindustrie und Geheimdiensten nicht passt, ganz einfach. Kommerzielle Anbieter sind hingegen wohl „ok“ weil die für die Abrechnung ja Bestandsdaten erheben die man dann natürlich auch abfragen kann. Die regierenden haben eben Angst vor einem freien Netz.

      1. Ich denke auch, dass das eine Rolle spielt, aber es ist trotzdem Unsinn: Durch freie WLANs wird es doch nur unwesentlich leichter, anonym zu surfen – es gibt ja unzählige andere Möglichkeiten, die teilweise auch sehr komfortabel sind. Und dass ein Cafe von den Kunden Bestandsdaten erhebt dürfte ja doch die Ausnahme sein. Es sei denn der Gesetzentwurf führt eine Perso-Pflicht für Cafe-WLANs ein! Aber das wäre dann wohl doch zu krass.

        1. Es sei denn der Gesetzentwurf führt eine Perso-Pflicht für Cafe-WLANs ein! Aber das wäre dann wohl doch zu krass.

          Das hab ich einmal in Italien erlebt. Da fühlte ich mich wie ein Verbrecher und wollte auch nicht, dass ein Internetcafe meinen Perso kopiert (und möglicherweise mit den Daten drauf irgendwas anstellt).

          Währenddessen bekam ich noch vor Monaten im Krisenland Israel überall offenes WLAN und auch anonym SIM-Karten mit Datenvolumen.

      2. Denn sobald man nicht einfach hunderttausendfach Abmahnen kann, fallen idiotische Gesetze in sich zusammen.

        Schwere Straftaten lassen sich trotzdem problemlos verfolgen: Mit normaler Polizeiarbeit (wenn über die WLANs in einer Gegend Straftaten verübt werden, schaut halt die nächsten Wochen eine Polizeistreife in der Gegend vorbei, um die Täter in flagranti zu erwischen).

  4. Kann jemand das Ganze in wenigen Sätzen für Laien zusammenfassen? Damit mit man mal wieder was zum Thema Wahlversprechen hat

    1. Groko sagte im Koa-Vertrag: Wir schaffen Störerhaftung ab. Groko wird vermutlich Störerhaftung aber nur für kommerzielle Nebenbei-Provider abschaffen. Das wäre doof, weil dann die Freifunker endgültig haften. Daumendrücken, dass Groko Wort hält.

  5. hey, die Staatsräson ist doch die Gewinnmaximierung privatwirtschaftlicher Unternehmungen. – was wundert ihr euch?

    Gesetzesregulierungen des Staats und der Bundesregierung dienen dazu, im kapitalistischen Sinne, Dinge dem Markt zu zuführen. Irgendwelche Bürgernetze, oder andere selbstverwaltete Struckturen, gilt es zu verhindern oder wenn sie schon exitieren dann müssen sie eingehegt werden.

  6. Der Grund, dass freies WLAN von Privatpersonen nicht kommen wird, liegt darin begründet, dass gewerbliche Provider unter strikter staatlicher Kontrolle (Polizei, Gerichte, Geheimdienste) stehen, um jederzeit Zugriff auf Verbindungsdaten haben zu können. Wie das geschieht und in welchem Umfang hat sich ja inzwischen herumgesprochen.

    Wenn jeder Hinz und Kunz sein WLAN zur Verfügung stellt, geht diese Kontrollmöglichkeit verloren. Und das will man von Behörden- und Regierungsseite unter allen Umständen verhindern. Dies geschieht am einfachsten, indem man Privatleute in die juristische Haftungsfalle laufen lässt. Wer da hinein gerät kämpft alleine gegen den Rest der Welt. Und da Anwälte nur auf Vorkasse arbeiten (Streitwert etc.) kann man mit diesem Druckmittel auf einfache Weise und einem fettem Grinsen die Konkurrenz ausschalten.

    1. Ich denke, dass das ganz gut die Motivation erklärt, aber diese Argumentation stimmt doch einfach nicht: OK, bei Profi-Providern gibt es auch ohne VDS-Rili eine (weitgehende) de-facto-Vorratsdatenspeicherung. Aber bei einem Cafe oder einem Hotel enden die Ermittlungsansätze doch am öffentlichen WLAN. Verbindungsdaten fallen da gerade nicht an, genauso wenig wie bei einem rein privaten WLAN …

  7. Lass uns doch mal alle für 5 Minuten fröhlich sein. Es ist ein Fortschritt und wir werden uns alle noch über freies WLAN im Supermarkt und Cafes freuen.

    Dass von dieser Regierung nicht mehr zu erwarten ist, war doch wohl schon vorher klar, oder?

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