Ein Gastbeitrag von Joe McNamee (European Digital Rights), auch in englischer Sprache im ENDitorial erschienen. Übersetzung von Melanie Twele.
Am 11. September legte die italienische Präsidentschaft der Europäischen Union dem Rat ein Diskussionspapier vor.
Das Papier erklärt, dass nach der „Überprüfung der Richtlinie 2004/48/EG“, der umstrittenenen IPRED-Richtlinie („Intellectual Property Rights Enforcement Directive“), und der öffentlichen Konsultation – „es klar ist, dass der geltende Rechtsrahmen nicht unbedingt zweckmäßig ist“. Das ist keine unangemessene Beurteilung. Auch ist es nicht verwunderlich, dass die italienische Präsidentschaft fälschlicherweise glaubt, dass es eine Überprüfung der Richtlinie gab – in Anbetracht des Umfangs der unproduktiven Tätigkeiten der Europäischen Kommission (zwei Fahrpläne, eine Konferenz, zwei Konsultationen und einen Umsetzungsbericht), die zu diesem Thema stattgefunden haben. Es sei denn die „Überprüfung“, auf die sie sich beziehen, ist der Umsetzungsbericht, der merkwürdigerweise nicht das Wort „Überprüfung“ enthält.
Wie dem auch sei, nachdem nun festgestellt wurde, dass der geltende Rechtsrahmen nicht zweckmäßig ist – ist das Höchste, das die Präsidentschaft sich vorstellen kann die Erweiterung und Vertiefung der gescheiterten, nicht für den Zweck geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen, die derzeit in Kraft sind. Die Italiener hoffen offenbar, dass sie unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, wenn sie die gleiche Sache immer und immer wieder tun.
Das Dokument fordert „Klarheit“ über die Speicherung personenbezogener Daten von denjenigen, die ihr Internet zur Verfügung stellen, und der Verwendung solcher Daten zur Identifikation von Rechtsverletzern. Vorgeschlagen wird dies, obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass breit angelegte Speicherungen personenbezogener Daten für Zwecke der Strafverfolgung, auch für schwere Verbrechen, dem Primärrecht der Europäischen Union widersprechen. Um Missbrauch zu vermeiden (was das italienische Dokument hilfreicherweise als eine reale Möglichkeit anerkennt), wird vorgeschlagen, die Durchsetzungsbemühungen auf „gewerbsmäßige Verstöße“ zu konzentrieren.
Dies geschieht in scheinbarer Unkenntnis der Tatsache, dass die Europäische Kommission in einem ihrer Strategiepläne für eine Überarbeitung der Richtlinie angibt, dass eine klarere Definition von „gewerbsmäßig“ benötigt wird, um zu vermeiden, dass einzelne Verbraucher unrechtmäßig zur Zielscheibe werden. Anstatt zu versuchen, den als nicht „unbedingt“ zweckmäßig beschriebenen Rechtsrahmen zu reformieren oder die Definition von „gewerbsmäßig“ zu überarbeiten, schlägt die italienische Ratspräsidentschaft ziellos vor, darüber nachzudenken Polizeiaufgaben auf nicht definierte Internet-Mittelsmänner/Provider aufzuerlegen. Das sieht wiederum Verpflichtungen vor, die diesen abverlangen, ihre Kunden auf irgendeine Art zu „kennen“, um … nun, das sagen sie uns eigentlich nicht.
In diesem Sinne unterstützt die italienische Präsidentschaft außerdem die Erweiterung der Palette von Internet-Mittelsmännern, über die gerichtliche Verfügungen verhängt werden können. Auch unterstützt wird die Erweiterung der Palette von gerichtlichen Verfügungen, die verhängt werden können sowie die Erweiterung des geographischen Gebiets, welches von ihnen abgedeckt wird. Es entsteht die Möglichkeit, Verfügungen grenzüberschreitendend oder europaweit zu verhängen. Es überrascht nicht, dass das Dokument keinerlei Hinweise zu Forschungen gibt, die solche Maßnahmen als notwendig oder verhältnismäßig ausgeben.
Mysteriös ist in Anbetracht dessen, dass die derzeit geltende Fassung der Richtlinie Beschlüsse erlaubt, „um Rechtsinhabern Schadensersatz entsprechend dem tatsächlich eingetretenen Schaden leisten zu können“. Und dass die italienische Präsidentschaft Maßnahmen vorschlägt, um „sicherzustellen, dass Schadenersatzleistungen ausreichend sind und den erlittenen Schaden decken“. Dies legt nahe, dass die europäischen Gerichteunter dem derzeitigen Rechtsrahmen nicht kompetent genug sind, um herauszufinden, was entsprechende Schäden sein mögen – mit wiederum keinem Hinweis auf irgendwelche stützenden Beweise für diese Position.
Mit allem Respekt der italienischen Präsidentschaft gegenüber spiegelt die Zusammenhangslosigkeit, Inkompetenz und Untauglichkeit des Dokuments die Versäumnisse der von der Kommission kürzlich veröffentlichten Mitteilung zum Copyright auf EU-Ebene wieder. Vielleicht ist die italienische Präsidentschaft lediglich schuldig, ein von der Europäischen Kommission verfasstes Dokument als ihr eigenes vorzulegen – im Namen des „geistigen Eigentums“.
Weitere Hinweise:
Anwendung der Richtlinie 2004/48 / EG über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (22.12.2010)
Anhörung zum Bericht der Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2011)
Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2011)
Mitteilung der Kommission über die zivilrechtliche Durchsetzung von IP im Binnenmarkt (2013)
Mitteilung der Europäischen Kommission: Auf dem Weg zu einer erneuerten Konsens über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Ein EU-Aktionsplan (2014)
Europäische Kommission IP-Enforcement-Seite: Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Vor allem lässt sich vor der Speicherung so gut unterscheiden, was gewerbsmäßig sein wird und was nicht.
Vor allem ist der entstandene Schaden so hoch (Fans hören erst und kaufen dann; andere würden nie kaufen).
Vor allem treten echte Wirtschaftsschäden bei fernöstlichen Hardwareplagiaten auf, die es lega bei Mediamarkt-Saturn zu kaufen gibt.
+l … sorry, ein überflüssiges Javascript verhindert Korrekturen unter iOS, auf euerer Website.
Benutzt VPN und scheißt auf die Vorratsdatenspeicherung. Nicht mal eure Internet Anbieter weiß dann wo ihr surft. Ich empfehle Cyberghost oder hide.me
Hide bietet sogar SOCKS-5 Proxies an und das IKEV2 Protokoll was noch besser als OpenVPN