ARD-Arbeitsgruppe zu Creative Commons: Berichtsentwurf geleakt

ARD_logoObwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland großteils über Beiträge finanziert wird und laut gesetzlichem Programmauftrag möglichst viele Menschen erreichen soll, ist die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch die Beitragszahlenden stark eingeschränkt. Abgesehen von Depublizierungspflichten ist es vor allem das Urheberrecht, das eine Weitergabe, Einbindung oder ähnliche Weiternutzung von Inhalten im Internet erschwert.

Ein Weg um hier zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen, wäre die verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen für öffentlich-rechtliche Inhalte. Seit längerem gibt es dazu in der ARD auch bereits eine Arbeitsgruppe. Die Kollegen bei iRights.info haben mich gefragt, ob ich einen Entwurf für einen Bericht dieser Arbeitsgruppe kommentieren möchte, was ich natürlich sehr gerne getan habe. Aus dem Fazit:

Wo rechtlich eine Creative-Commons-Lizenzierung möglich ist, sollte sie zur Regel werden; die Ausnahme müsste begründungspflichtig werden. Bis dorthin ist es wohl noch ein weiter Weg. Der Bericht der Arbeitsgruppe zu Creative Commons lässt aber auf erste wichtige Schritte in diese Richtung hoffen.

Hier geht es zum Artikel bzw. zum PDF des Arbeitspapiers.

 

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