Der Print-Spiegel berichtet in der aktuellen Ausgabe über einen Verordnungsentwurf nach §41a aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach den Drosselkom-Plänen der Deutschen Telekom einen Riegen vorgeschoben werden soll:
Die Telekom und andere Provider sollen verpflichtet werden, alle Internetangebote – unabhängig vom jeweiligen Anbieter – zu gleichen Bedingungen und Preisen sowie in gleicher Qualität und Geschwindigkeit durchzuleiten. Das gilt explizit auch für eigene Anwendungen und Plattformen, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in dem neunseitigen Entwurf der Verordnung. Genau dieser Punkt träfe die Telekom empfindlich. Denn nach Plänen des Unternehmens sollten mit der Tarifänderung eigene datenintensive Angebote wie etwa das Internet-Videoangebot Entertain von einer Drosselung ausgenommen und nicht auf die Obergrenzen angerechnet werden.
Wir lassen uns mal überraschen, ob das Bundeswirtschaftsministerium willens ist, echte Netzneutralität zu sichern. Es würde uns positiv überraschen, wenn eine Verordnung effektiv die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom verhindern würden, einerseits Volumentarife irgendwann zu drosseln und anschließend zahlende Partner weiterhin über sogenannte Managed-Services auf der Überholspur durchzulassen. Aber wahrscheinlich steckt der Teufel im Detail der Verordnung, die wir noch nicht lesen konnten.
Aber klar ist auch: Ein echtes Netz und echte Netzneutralität gibt es erst, wenn auch es auch im mobilen Netz gesichert wird, wo momentan vor allem T-Mobile und Vodafone in zahlreichen Verträgen tief im Kleingedruckten bestimmte Services diskriminieren. Ob das auch mit der Verordnung endlich gelöst werden soll, steht nicht im Spiegel.
Wir hätten übrigens gerne den Verordnungsentwurf zu einer besseren Bewertung.
Ausgerechnet aus dem Wirtschaftsministerium? Wenn der Vorschlag gut ist hab ich nichts dagegen, aber ich habe so meine Zweifel. Das ist nicht unbedingt die Ecke, aus der ich Hilfe erwartet hatte. Eher das Gegenteil (Mein Lieblingsspruch: „Das lassen wir den Markt regeln“).
Würde sich gut im Wahlkampf machen, aber würde mich nicht wundern, wenn es nur eine butterweiche Formulierung wird, die an der aktuellen Rechtslage im Endeffekt nichts ändert. Oder der Plan Röslers ist, die Telekom zu erpressen, dass sie noch schnell die Wahlkampfkassen durch eine großzügige Spende in die FDP Parteikasse füllen.
Die (gespielte) Überraschung von Herrn Beckedahl ist hier Fehl am Platz. Philipp Rösler hat von Anfang an betont, dass er die Netzneutralität gegen die Pläne der Telekom schützen will. Er meint, dafür schon einen Hebel in der Hand zu haben und hat erst jüngst betont, dass eine gesetzliche Regelung folgen wird, sollte sich sein Instrument als wirkungslos erweisen.
@abc: Netzneutralität ist Voraussetzung für einen funktionierenden Markt der Anbieter. Daher ist das Vorgehen des FDP-Ministers logisch.
Und was ist im Bereich Mobilfunk? Laut Bundesnetzagentur ist das ein Markt.
Guter Punkt. Allerdings bestand hier von Anfang an keine Netzneutralität. Es gibt meines Wissens aktuell keinen echten, mobilen Internetzugang. Prio hat daher, erst zu sichern, was derzeit in Gefahr ist.
Argumentiert aber die Telekom nicht gerade damit, dass Entertain eben kein Internetangebot ist, sondern ein von den Landesmedienanstalten regulierter Rundfunkdienst (o.ä.)?
Damit würde es doch schon wieder nicht unter diese Verordnung fallen oder ist die Argumentation der Telekom in dem Punkt nicht haltbar?
Aber schön, dass es den Vorstoß gibt, denn für alle anderen Dienste greift er ja dann
Entertain ist ein Sonderfall, Spotify aber nicht. Und genau das zeigt, wohin die Reise gehen soll.
„Argumentiert aber die Telekom nicht gerade damit, dass Entertain eben kein Internetangebot ist“ Es geht nicht um „Internetneutralität“, sondern um Netzneutralität. Nix versteh?
Die Verordnung spricht aber von Internetangeboten. Was ist also nun unverständlich, wenn ich wissen will, ob die Argumentation der Telekom nicht haltbar ist oder das Angebot auch unter die Verordnung fällt?
Mea culpa… es soll natürlich heißen: „und das Angebot auch unter die Verordnung fällt“
Übrigens, den „Bericht der Bundesnetzagentur vom 14. Juni 2013 zur Tarifänderung der Deutschen Telekom AG für Internetzugänge vom 02. Mai 2013“ gibt es hier: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitband/Netzneutralitaet/Netzneutralitaet-node.html
…und der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung (bis Ende der Woche).
Gruß
Robert