In den letzten Wochen hat der Schweizer Bundesrat (Exekutive) gleich zwei brisante Gesetzes-Entwürfe veröffentlicht: Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sollen die Strafverfolgungsbehörden und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) der Staatsschutz mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen ausgestattet werden. Die Aufzählung der Massnahmen liest sich wie der heimliche Wunschzettel einer Spitzelbehörde. Tatsächlich sind die Vorschläge aber sehr konkret.
Was harmlos mit dem „Einsatz von besonderen Informatikprogrammen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs“ überschrieben ist, regelt tatsächlich das Einschleusen von sogenannter „GovWare“. Bereits in der Vergangenheit wurde der Trojaner Federal von Bund und Kantonen eingesetzt. Nun soll er also die zwingend nötige rechtliche Grundlage erhalten. Im Entwurf zum BÜPF wird jedoch darauf verzichtet, die Funktionalität der Spähsoftware auf die Überwachung des Fernmeldeverkehrs zu beschränken (Quellen-TKÜ). Dies hatte beispielsweise des deutsche Bundesverfassungsgericht zur Verfolgung von Straftaten gefordert. Der Bundesrat hält eine solche Vorgabe zum Schutz der BürgerInnen nicht für nötig. Erst die Verwendung von Daten, die aus der weitergehenden Online-Durchsuchung stammen, soll verboten sein. Für den Staatsschutz ist das heimliche „Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke“ bei Bedrohung durch „terroristische Aktivitäten“ oder Angriffen gegen kritische (Informations-) Infrastrukturen sogar explizit zugelassen.
Neben dem Staatstrojaner sollen (zukünftig) auch IMSI-Catcher den Polizeien die Arbeit erleichtern. Diese Massnahme erlaubt den Behörden, nicht nur als Man-in-the-middle Telekommunikation abzuhören, sondern auch herauszufinden, wer sich aktuell (mit eingeschaltetem Handy) im Umkreis befindet. Mit etwas offener Interpretation des Nachrichtendienstgesetzes dürften IMSI-Catcher auch von Staatsschützern eingesetzt werden können.
Seit 10 Jahren kennt die Schweiz bereits die Vorratsdatenspeicherung. Nun sollen die sogenannten Randdaten, aus E-Mail-, Chat-, Telefon-, SMS-Kommunikation und sogar aus der Briefpost, anstatt 6 neu für 12 Monate aufgezeichnet werden müssen. Die Ausdehnung der Speicherpflicht wird damit begründet, dass „diese Frist bereits vollständig oder grösstenteils abgelaufen ist, wenn die Behörde in der Lage ist, eine Überwachung anzuordnen“. Ein massiver Grundrechtseingriff wird also damit legitimiert, dass die Strafverfolgungsbehörden zu wenig schnell arbeiten. Eine Untersuchung dazu gibt keine. Die Nützlichkeit und damit die Verhältnismässigkeit der Überwachungsmassnahme ist nicht belegt. Im Gegenteil: Eine Studie des Max-Planck-Instituts kommt zum Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung für die effektive Strafverfolgung unnötig ist. Und eine direkte Gegenüberstellung der Aufklärungsquoten in der Schweiz (mit Vorratsdatenspeicherung) und in Deutschland (ohne) zeigt eine ähnliche, in einigen Deliktsbereichen jedoch eine massiv höhere Aufklärungsquote – für Deutschland. Zukünftig soll auch den Schlapphüten der Zugriff auf die Vorratsdaten offen stehen.
Das aktuelle BÜPF gilt ausschliesslich für Access Provider. Neu sollen auch „Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste, die Dienstleistungen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder für eine grosse Benutzerschaft anbieten“, der aktiven Überwachungspflicht und/oder der Vorratsdatenspeicherung unterstellt werden können. Gemäss Bundesrat dürfte sich damit der Geltungsbereich von 50 auf bis 200 Organisationen erweitern. Betroffen sind vor allem reine E-Mail-Anbieterinnen, Hostingprovider, Chatanbieter etc.
Doch auch Tausende kleine Anbieterinnen von Internetdiensten, die einen Mailserver für ein paar Freunde oder ein Forum für den Tischtennisverein betreiben und Hotels, Spitäler, Schulen und Private, die ihr WLAN auch den Nachbarn zur Verfügung stellen, werden zu Gehilfen des Überwachungsstaates. Sie müssen „eine Überwachung […] durch den Dienst oder durch die von diesem beauftragten Personen dulden“. Und dazu „unverzüglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren“ und „die für die Überwachung notwendigen Auskünfte erteilen“. Wer sich einer Verfügungen des „Dienstes“ widersetzt, soll mit bis zu 80’000.- Euro bestraft werden können.
Gemäss Entwurf können all diese Massnahmen nicht beliebig eingesetzt werden. Im Rahmen von Strafuntersuchungen ist die Zustimmung eines Zwangsmassnahmengerichts nötig und es besteht ein abschliessender Straftatenkatalog. Für den Staatsschutz gilt ähnliches. Leider ist selbst der kürzeste Straftatenkatalog noch sehr lang. So dürfen Staatstrojaner selbst zur Aufklärung von einfachem Diebstahl, grösseren Sachbeschädigungen oder Betrug verwendet werden. Und wenn Zwangsmassnahmengerichte und Staatsschützer ihren Auftrag gewissenhaft ausführen würden, hätte es vor der letzten Verschärfung keine Antennensuchläufe (= Funkzellenabfrage), keine Überwachung des kompletten Internetverkehrs – und in den 80er Jahren keine Fichierung (Bespitzelung) von 700’000 EinwohnerInnen (über 10 Prozent der Bevölkerung) gegeben.
Noch ist politischer Widerstand kaum zu spüren. In den Medien wurden bis jetzt hauptsächlich die Mitteilungen der Behörden verbreitet. Die Digitale Gesellschaft Schweiz, ein loser Zusammenschluss von (im weiteren Sinne) netzpolitisch aktiven Organisationen (wie CCC Schweiz, Digitale Allmend, grundrechte.ch, Piratenpartei Schweiz), hat sich ausführlich geäussert – und lehnt den Entwurf zum BÜPF als Ganzes ab.
Mit dem Vorschlag wird sich als nächstes das Parlament beschäftigen. Da mit der Vorlage auch zahlreiche Vorstösse von ParlamentarierInnen quer durch das politische Spektrum abgeschrieben werden, ist ein Ausgang schwer abzuschätzen. Zudem wird sie von Simonetta Sommaruga (Sozialdemokratische Partei) vertreten. Ob und wie sich die SP gegen ihre eigene Bundesrätin stellt, bleibt abzuwarten. Das Parlament kann ein Inkrafttreten beschliessen.
Zum NDG wurde eine Vernehmlassung gestartet. Bis zum 30. Juni können sich sämtliche interessierten Kreise zum Vorschlag schriftlich äussern. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem (allenfalls überarbeiteten) Gesetzesentwurf dann dem Parlament unterbreitet.
In der Schweiz geht gerade allerhand ab:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Polizei-soll-auf-Passfotos-zugreifen-koennen/story/28881028
Die Schweiz ist ein demokratischer,mit Waffen hochgerüsteter Staat.
Also muss er seine BürgerInnen auch ausspionieren dürfen.Mit Deutschland vergleichbar?Eidgenossen lasst euch nicht alles bieten!!