PRISM: EFF und 19 weitere Organisationen reichen Sammelklage gegen NSA ein

Die US amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat gestern eine Sammelklage gegen die NSA eingereicht. Die Sammelklage 19 unterschiedlicher Organisationen richtet sich im Kern gegen das (verfassungswidrige) Übermitteln und Speichern von Verbindungsdaten samt Zeit- und Standortbestimmung – also ganz ähnlich unserer Vorratsdatenspeicherung. Das Augenmerk liegt hier auf dem Mobilfunk-Provider Verizon, der durch den Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), dem US Gericht zur Überwachung der Auslandsgeheimdienste, zu dieser verdachtslosen Speicherung verpflichtet wurde.

Die beteiligten Organisationen sind aus den unterschiedlichsten Bereichen, um nur ein paar zu nennen: First Unitarian Church of Los Angeles, Bill of Rights Defense Committee, California Association of Federal Firearms Licensees, Council on American Islamic Relations-Foundation, Free Press, Free Software Foundation, Green Peace, Human Rights Watch, Open Technology Institute, Public Knowledge, People for the American Way.

Die Argumentation ist, dass durch das systematische und verdachtslose Abhören, Analysieren und Speichern der Metadaten das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt sei – bzw. das amerikanische Äquivalent. Die EFF erklärt hierzu:

The First Amendment right of association is a well established doctrine that prevents the government “interfering with the right to peaceably assemble or prohibit the petition for a governmental redress of grievances.”

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hatte Ende Juni eine vergleichbare Klage eingereicht. Man kann nur hoffen, dass durch den verstärkten Druck zumindest mehr Details an die Öffentlichkeit gelangen.

2 Ergänzungen

  1. Kann man sich dieser Klage eigentlich auch als Europäer/Deutscher bzw. als europäische Organisation anschließen?

    Welche Klagemöglichkeiten bestehen eigentlich für uns als Betroffene überhaupt?

    1. Als Person hast Su da kaum Chancen, da Du eine Betroffenheit nachweisen müstest, die in (geheimen!) Dokuemten eines Drittlandes liegen.

      Zwar könntest Du nun auf Herausgaeb oder Veröffentlichung plädieren, aber Zeit und Geld werden Dir dabei ganz schnell den Garaus machen.

      Das Sollte jeder bereits wissen, der mal über 2 – 3 Instanzen in DE verhandelt hat.

      Gegen den Staat hast Du als Privatperson in DE keine Chance.

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