Herzlich Willkommen zum Netzpolitischen Wochenrückblick in Kooperation mit Bln FM. Hier gibts die wichtigsten Themen der vergangenen Woche, zum Lesen und als Podcast.
Deutschland: Abmahnwelle der Kanzlei Urmann + Collegen
Die Regensburger Anwaltskanzlei U+C verschickt seit gut zwei Wochen massenhaft Abmahnungen im Auftrag von “The Archive AG” – für das angebliche Anschauen bestimmter Videostreams auf der Pornoseite RedTube. Es wird vermutet, dass rund über 10.000 dieser Abmahnungen in Deutschland verschickt wurden. Gefordert werden 250€ Schadensersatz. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob es überhaupt jemals zu einer Urheberrechtsverletzung kam, da nach bisheriger deutscher Rechtssprechung das Anschauen von Videos über Streaming-Portale – wie YouTube oder eben auch RedTube – keine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Betrachter, durch das bloße Ansehen, die Videos nicht öffentlich zugänglich macht. Weiterhin ist unklar, wie die Kanzlei U+C überhaupt an die IP-Adressen der Betroffenen gelangt ist, die dann dem Kölner Landgericht vorgelegt wurden. Betroffene sollten die Abmahnung jedoch nicht ignorieren, sondern sich Rechtsbeistand suchen.
EU erlaubt Flugmodus auch bei Start und Landung von Flügen
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat heute ihre Leitlinien zur Benutzung tragbarer elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen aktualisiert. Zukünftig darf man alle technischen Geräte auch während der Start- und Landephase im Flugmodus bedienen. Ob die Fluggesellschaften dies auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben werden ist jedoch nicht gewiss. So schreibt die EASA in der offiziellen Pressemitteilung: „Die einzelnen Fluggesellschaften werden Regelungen finden müssen, die den Wünschen ihrer Kunden gerecht werden. Sie können zum Beispiel Beschränkungen aus Gründen der Rücksichtnahme festlegen.“
Schriftsteller gegen Massenüberwachung
562 Schriftsteller und andere schöpferisch tätige Menschen, darunter einige Literaturnobelpreisträger wie Elfriede Jelinek, Orhan Pamuk und J.M. Coetzee sowie Björk, Nick Cave und Cory Doctorow, haben in verschiedenen Zeitungen einen Aufruf gegen Massenüberwachung veröffentlicht. Initiiert wurde die Aktion von Ilja Trojanow, Julie Zeh, Eva Menasse und Josef Haslinger. Laut Menasse begann die Aktion in privatem Rahmen, als nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen ein Brief an Angela Merkel verfasst wurde und die Suche nach Unterstützern immer größere Kreise zog. Jetzt sind auf der Liste Menschen aus 82 Ländern.
Europäische Union: Vorratsdatenspeicherung inkompatibel mit Grundrechten
Die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung verpflichtet seit 2006 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die anlasslose Massenüberwachung sämtlicher Telekommunikation in nationalen Gesetzen festzuschreiben. Die meisten EU-Staaten haben das auch getan. Deutschland hatte ein entsprechendes Gesetz von November 2007 bis März 2010. Nun wird die EU-Richtlinie gerade vor dem Europäischen Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht. Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat bei der Verhandlung zur EU-Vorratsdatenspeicherung gestern seine Empfehlung abgegeben. Wenig überraschend ist: Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet Grundrechte und ist nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta. „According to the Advocate General, the Directive constitutes a serious interference with the fundamental right of citizens to privacy“
Die netzpolitik.org Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern ein erholsames Wochenende.
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