Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin gibt es jetzt ein freies WLAN-Netz zur kostenlosen und freien Nutzung des Internets. Um die Störerhaftung zu umgehen, wird der Internet-Verkehr durch ein VPN in Schweden geleitet. Freifunk Rheinland tat das nicht und will jetzt nach Abmahnungen gerichtlich Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung herstellen – und sammelt dafür Spenden.
Am 20. Juni 2012 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg:
Das Bezirksamt wird aufbauend auf DS/1684/III beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Freifunk 100 öffentliche WLAN-AccessPoints in den bezirklichen Gebäuden (im Eigentum des Bezirks oder gemietet) einzurichten, in denen eine Versorgung der Öffentlichkeit mit frei zugänglichem Internet sinnvoll erscheint. Kriterien hierfür wären etwa ein hohes Besucher_innenaufkommen, zentrale Lage an belebten Plätzen oder großer Publikumsverkehr.
Der Bezirk trägt dabei lediglich die Kosten für die Stromversorgung, die mit etwa 10 Euro jährlich pro Gerät zu Buche schlagen. Installation und Wartung der Geräte werden von der Initiative Freifunk übernommen.
Kurz vor Weihnachten meldete Mario Behling im Freifunk-Blog die erste Installation:
Besucher des Bürgeramts im Rathaus Kreuzberg haben über ein neu eingerichtetes Freifunk-WLAN ab sofort kostenlosen, freien und zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Internet. Neben einem Access Point im Warteraum in der dritten Etage wurden auch auf dem Dach des elfstöckigen Gebäudes drei WLAN-Router installiert. Diese Router haben durch Richtantennen eine Reichweite bis zu zehn Kilometer und stellen Verbindungen zu dem bereits über den Dächern von Berlin bestehenden Freifunk-Netz und den darin angebundenen Internetzugängen her.
Freifunk Rheinland will sich währenddessen gegen Abmahnungen wehren:
Wir als Verein sehen uns als Betreiber der Freifunkknoten und werden entsprechend der Verpflichtung gegenüber unseren “Internetspendern” die volle Verantwortung dafür übernehmen. Heute hat der Vorstand des Freifunk Rheinland e.V. in enger Zusammenarbeit mit dem Anschlussinhaber einen Anwalt damit beauftragt, den Rechtsweg zu beschreiten, mit dem Ziel eine eindeutige Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken wie dem Freifunk herzustellen.
Für eine Klage sammelt man Spenden.
Ich finde es gut, dass die Schweden uns Deutschen politisches Asyl für freies Internet gewähren. Save Haven ab Ystad. Smörebröd statt Abmahnanwalt. Skol!
Es ist schon absurd, wenn ein Parlament beschließt, dass es die Gesetze im eigenen Land umgehen will ;)
Genau genommen wird kein Gesetz umgangen. Die Störerhaftung wurde durch den BGH für den Fall der WLAN-Geschichten postuliert. Siehe dazu auch: https://digitalegesellschaft.de/2012/06/digitale-gesellschaft-prasentiert-gesetzentwurf-fur-mitnutzung-von-wlans-ohne-internetzugang-ist-man-bereits-heute-burger-zweiter-klasse/
„Die Störerhaftung wurde durch den BGH für den Fall der WLAN-Geschichten postuliert.“
Den Satz verstehe ich nicht. Könntest Du das ein bisschen weiter erklären?
Soweit ich das verstanden habe, ist die Störerhaftung bei offenen WLANs selbst nicht eindeutig im Gesetz geregelt sondern durch entsprechende Urteile zustande gekommen.
Es gibt zu dem Thema auch ein ChaosRadio (Folge 181 – Störende Störerhaftung) vom 02.08.12