Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

Heutige Abmahnwache gegen das LSR

Während der Bundestag über das Leistungsschutzrecht debattierte und es im Anschluß mit 293 zu 243 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, annahm, hatten wir unseren Spaß vor dem Brandenburger Tor mit unserer Abmahnwache. Mathias Schindler hat hier im Blog die Debatte verfolgt und alles als Loveblog kommentiert.

Und hier sind drei Fotos, die es bei Flickr nochmal in groß gibt, die gerne alle zur freien Verfügung und Quelle „netzpolitik.org“ genutzt werden können.

abmahnwache1

abmahnwache2

abmahnwache3

59 Ergänzungen

  1. Traurig. 243 Gegenstimmen zu 293 heisst immerhin, dass ausreichend viele (aber nicht genug) Leute verstanden haben, wie unsinnig das LSR ist. Das lässt hoffen, dass es vielleicht bald auch wieder abgeschafft wird.

    In der Zwischenzeit werden wir entsetzt bis amüsiert zusehen, wie alle Publisher, die sich gegen das Web stellen, nach und nach verschwinden, und es ernster Miene mit »told you so« kommentieren.

    1. Ich werde mit Genuss jedem blauäugigen Politiker, dem die hetzende Stümperbande von Springer demnächst erwartungsgemäß dennoch a la Wulf in den Rücken fällt, einen solchen Tweet schicken.

    2. Man sollte nicht vergessen, dass auch in der Opposition ein gewisser Fraktionszwang herrscht. Ebensowenig, wie alle Ja-Stimmer glauben, dass LSR sei vernünftig, haben vermutlich nicht alle Nein-Stimmer wirklich verstanden, warum es das nicht ist.

  2. Und wie wäre es nun wenn alle politischen Blogger gemeinsam eine Verlagsgesellschaft gründen und ihre Blogs dann unter dem Label dieser Verlagsgesellschaft laufen lassen würden ?

    Auf diese Weise liese sich doch die Benachteiligung umgehen und evtl mehr Rechtssicherheit schaffen.

    1. Aha. Und wenn ich jetzt nur ab und zu einen politischen Tweet schreibe? Soll ich dann erstmal beim Verlag unterschreiben? Das ganze Gesetz ist abstrus und gehört schnellstens abgeschafft.

  3. Könnte Google jetzt bitte endlich die Verlage aus seinen Diensten schmeißen? Das Gesetz muss zwar erst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit es gültig wird, aber man kann ja schon mal proaktiv in Vorleistung treten.

  4. Die Frage ist ja auch noch, wie viele der 293 waren wirklich dafür und wie viele nur Mitläufer?

  5. Demos, Spruchbänder, Plakate, Artikel, wütende Kommentare, Hasstiraden, Shitstorms und lustige Pics bringen unterm Strich genau gar nichts. Am Ende des Tages müssen wir kämpfen. Die Gegenseite tut das schon lange.

    1. Wenn wir wie die Gegenseite Stimmenkauf, Korruption und Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen müssen, um zu gewinnen…sind wir dann besser? In einer Welt, in der dies erforderlich ist, möchte ich nicht leben. Und wenn ich dies muss, ist mir die Politik vollkommen egal – irgendwann wird immer jemand kommen der schlauer ist und mich übers Ohr haut, Nein – Demos, Artikel usw. sind die einzige Möglichkeit des Widerstandes, zumindest solange wir uns noch in den Spiegel sehen können wollen.

  6. Zur sicherheit die Nachfrage: Hier steht als Quelle für die Fotos netzpolitik.org, bei Flickr steht Digitale Gesellschaft als Urheber. Was hättet ihr denn nun gerne als Nennung der Quelle??

  7. Erinnert sich noch jemand an das „Leistungsschutzrecht“ des frühen Mittelalters?
    Dabei ging es um die Lizensierung von Abschriften der Bibel, mit dem daraus resultierenden Verlust von Wissen.

    Durchbrochen wurde dies erst von

    http://en.wikipedia.org/wiki/John_Wycliffe

    der dann eine Bibel in englisch (umgangssprachliches!) erstellte.

    Da müßte es auch irgendwo eine Doku zu finden geben, für diejenigen, die sich lieber berieseln lassen.

  8. Markus, ich finde Eure Demo ne gute Sache und wenn ich nicht gerade weit weg wäre, dann wäre ich vorbeikommen. Aber ich finde schon, dass die Diskussion um den LSR sich nur auf Oberflächlichkeiten konzentriert. Ich hab dazu was auf unserem Blog geschrieben, verlinke das jetzt nicht, weil es mir nicht um Traffic-Baiting geht: aber die Quintessenz meines Artikels ist, dass weder für Google noch für die Presseverleger die Abstimmung im Bundestag irgendeine Relevanz hat, weil die wichtigsten Debatten über Geschäftsmodelle für Journalisten hinter verschlossenen Türen zwischen Google und den Verlegern stattfinden. Wenn wie in Frankreich systematisch Suchmaschinenergebnisse zugunsten der Online-Zeitungen manipuliert werden, ist das ein größeres Innovationsproblem als das Leistungsschutzrecht.

    Und noch eine Bemerkung: ich finde es peinlich von der DiGiGes, dass ihr Euch auf das Niveau herunterlässt, Christoph Keese zu dissen. Was soll das? Wenn der BdZV in einer Anzeige mit Dir werben würde, wie fändest Du das? „Leistungsschutzrecht – damit auch Markus Beckedahl sich was zu essen kaufen kann?“ Das Plakat ist ein echter Diskurs-Troll.

    1. Das Plakat ist ein echter Diskurs-Troll.

      Findest du nicht, dass das weit eher auf Christoph „Taliban“ Keese zutrift?

    2. Naja, die Geschichte in Frankreich ist ja nur passiert, weil die Franzosen gesehen habe, wie bescheuert denn so ein LSR ist und Google ist ihnen entgegen gekommen und hat ihnen mit den 60 Mio. einen Gesichts-wahrenden Ausstieg angeboten. Aber gehen wir von dem Geplärre der Verlage aus, dann sind 60 Mio. ein winziger Tropfen auf einen sehr heissen Stein.

      Suchergebnisse werden ständig und massenhaft manipuliert. Nennt sich SEO und darüber hat sich bisher niemand ernsthaft aufgeregt.

      Zum Thema Keese: Mit der Argumentation dürfte ich auch nicht über Angela Merkel oder Peer Steinbrück herziehen, denn die machen ja auch schliesslich nur ihren Job. Christoph Keese ist ein politischer Akteur und tritt öffentlich für seine politische Agenda auf. Da ist es ziemlich egal, ob er dafür nun bezahlt wird oder nicht. Er hat seinen Kopf in die Kamera gehalten und laut für das LSR geworben, hat sich dabei so dafür eingesetzt, das er mit dem Gesetz assoziiert wird, dann muss er auch sowas abkönnen.

      Letztendlich ist es scheiss egal, ob das Gesetz etwas ändert oder nichts. Wenn es nichts ändert, dann muss es gar nicht erst verabschiedet werden. Wenn es etwas ändert, dann sollte es das klar und eindeutig machen. Gerade letzteres macht es aber nicht, was selbst die Koalition bereits so ausdrückt. „Die Details sollen die Gerichte klären.“ Sich dann aber darüber beschweren, dass das BVerfG reihenweise ihre Gesetze kassiert.

      Das Ding ist und bleibt eine Todgeburt.

  9. Dann ist jetzt wohl Google am Zug. So ein kleiner Presse-Blackout im Suchindex wäre doch eine feine Geste, im ach-so-tollen Innovationsstandort Deutschland. Mehr als 50% Bekloppte im Bundestag, mir grauts echt.

    1. Vielleicht sollte Google auch einfach die Politiker, die dafür gestimmt haben, unauffindbar machen…

      Klaus

    2. Guhgel sind aber die Hände gebunden. Die dürfen wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung bei Suchmaschinen wohl erst eingreifen, wenn die Verlage darauf hinweisen, dass sie die gelieferten Snippets als Gesetzesbruch und damit lizenzpflichtig ansehen.

      Es sei denn, Guhgel will eine richterliche Ausgestaltung des Gestzes erzwingen. Insofern war die neueste Änderung am Entwurf vergiftet ;-)

  10. Nun das erwartete kleine Häuflein, das es dann leider auch nicht verhindern konnte, aber immerhin ein Zeichen setzte. Ich hoffe, Sie haben auch noch ein paar Photos vom gemieteten Auftritt des BDZV(?). Die würde ich gerne nochmal sehen, denn das war immerhin ein amüsanter Höhepunkt an diesem dann doch eher traurig stimmenden Tag.

    Danke für die Organisation, Herr Beckedahl!

  11. Könnte man das Gesetz wieder absägen, sollte es z.B. im Herbst zu einem Regierungswechsel kommen?

  12. Es muss den Leuten halt erst alles um die Ohren fliegen, ehe sie zur Vernunft kommen. Ich hoffe, es eskaliert so richtig. Google kann schonmal anfangen, die deutschen Presse-Angebote aus dem Index zu streichen.

  13. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass das Gesetz im Mai in Bundesrat noch mal behandelt wird. Könnte es dort nicht noch gestoppt werden? Bzw. wieder Rückgängig gemacht werden?

  14. die schwarzen koffer der „systemrelevanten“ Verlage müssen besonders gut gefüllt waren, wenn ich mir diesen arroganten schnösel-auftritt von herrn mdb dr.(?) krings angeschaut habe…..unglaublich was da in den BT gewählt wurde.

    1. War der Krings nicht auch der, der die Linkspartei von den Beratungen über das neue Wahlrecht auschliessen lassen wollte?

  15. hi ihr Poster,
    also wer jetzt echt Angst und Panik kriegt, der sollte mal lesen, welche Wege es gibt, diesen Herren Verlegern und Abmahnern mal den Saft abzudrehen:

    a) alternative Suchmaschinen:

    https://ixquick.com/

    http://growyn.com/

    https://duckduckgo.com/

    Das gute daran: diese Suchmaschinen geben unsere User-IPs nicht weiter.

    b) die Sorglos-Box:

    http://www.giga.de/spiele/crowdfundig-kickstarter-co/specials/wlan-fur-alle-die-sorglosbox-soll-offene-netze-vor-abmahnungen-schutzen/

    Dieses Teil schützt ebenfalls unsere User-IPs vor den Herren Abmahnern

    c) VPN-Services
    diese gibt es wie Sand am Meer und damit werden ebenfalls unsere IPs im Internet verborgen.

    d) EuGH-Urteil zur Illegalität von Präventiv-Filtern im Internet:
    Darüber hinaus hat der EuGh letztes Jahr geurteilt, dass Präventiv-Filter im Internet illegal sind. Dass bedeutet: die TK-Provider können nicht mehr gezwungen werden, unsere Daten herauszugeben!

    http://www.n-tv.de/technik/Praeventiv-Filter-sind-illegal-article5517291.html

    Und dass ist der vierte Streich gegen diese Herren Abmahner! Tja und so wird es so kommen, dass zwar Google nicht mehr auf die Seiten der Verleger verlinkt, aber die anderen alternativen Suchmaschinen werden es tun und damit spielt nämlich nicht nur Google in diesem Markt mit, ihr Herren Verleger! Und damit schaufelt ihr euch euer eigenes Grab!

    Denn: wie heißt da ein Sprichwort so wunderschön: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt bekanntlich selbst hinein“. Denn mit diesem Leistungsschutzrecht werden die Herren Verleger nun erst recht keine Kohle mehr sehen und damit werden die hoffentlich mal zum Nachdenken gezwungen.

    Gruß
    Mintkatze

  16. Ich glaube, keiner hat das Gesetz richtig gelesen. Was in der ganzen Diskussion untergegangen ist: Google hat (wieder) gewonnen! Lest dazu mal in der FAZ: >b>

  17. @siggka: Joa, der hinzugefügte Absatz macht das Gesetz de Facto wirkungslos, setzt aber ein Signal in die falsche Richtung, vor allem, weil dieser Unsinn das Thema erstmal verbrannt hat. Google hat einigermaßen seine Ruhe, die Verleger leben größtenteils weiterhin in der Vergangenheit und werden weiter Lobbypolitik machen – und insbesondere der Lokaljournalismus stirbt weiter vor sich hin. Zukunftsfähige Entwicklung von Journalismus sieht definitiv komplett anders aus.

  18. a) schon mal angesehen wie viele Juristen im Bundestag sitzen? Vielleicht wird dann klar warum immer mehr schlechte, komplexe und ungenaue Gesetze gemacht werden – damit die Anwälte und Gerichte immer mehr zu tun haben. Hier sitzt die Klientel direkt im Bundestag.
    b) das Interesse der großen Verlage ist nicht dass sie nicht mehr in Google News oder einem anderen Newsportal erscheinen. Das könnten sie recht einfach verhindern. Ziel ist es dass keine Zeitungen mehr einfach über Newsportale erreichbar sind.
    Erst dann haben die bekannten Namen eine Chance ihren Webauftritt an Abonennten zu verkaufen. Wer kauft schon Bild, Welt, Zeit, etc. online wenn er die Nachrichten über google News auch im Buxtehuder Stadtblatt kostenlos findet? Und wer wird das Buxtehuder Stadtblatt noch im Web suchen/finden wenn es nicht unter google news gelistet ist?
    Ein totaler Blackout scheint die bekannten Blätter am meisten zu kosten, könnte sich aber langfristig auszahlen und wird in jedem Fall der freien Meinungsbildung schaden.

    1. Wenn, dann sollte Google News einfach auf die englischsprachige Fassung umleiten- dann kauft sich trotzdem keiner unter 45 ein Online Bild/FAZ-Abo.

    1. @marc: Blabla, Carta hat das sogenannte Pairing-Verfahren nicht verstanden. Das kann man doof finden, aber wenn man es nicht versteht, sollte man auch nicht populistisch rumhauen.

      1. Gilt Pairing eigentlich auch, wenn die Politiker auf der Gegenseite sehr wohl anwesend sind, jedoch aber die Fraktionsdisziplin nicht so stark ist wie gewünscht? Bislang dachte ich, Pairing sei eine Fairness-Regel, um kranke / sonst wie verhinderte MdBs auszugleichen, nicht jedoch, um vielfältige Meinungen auf der Gegenseite auzugleichen.

        1. @Ernesto: Nein, Pairing wird meiner Kenntnis nach nicht dann angewendet, wenn sich auf der anderen Seite Abgeordnete nicht an die Fraktionsdiziplin halten. Wenn in einem solchen Fall keine Mehrheit da ist, hat die Koalition immer die Möglichkeit, eine Abstimmung durch Geschäftsordnungstricks zu verschieben.

          Apopos diese Debatte: Wir hatten gestern kurz überlegt, ob wir dazu generell bloggen als diese Zahlen kursierten. Wir haben es nicht getan, weil wir es nicht für relevant und für einen eindeutigen Versuch der Koalition hielten, den schwarzen Peter an Opposition zu schrieben. Heute denke ich, dass wir das besser hätten machen sollen.

  19. Wer es noch nicht gemacht hat, kann das Gesetz jetzt mal lesen. Laut bundestag.de wurde dieser Gesetzesentwurf abgestimmt:

    http://dip.bundestag.de/btd/17/114/1711470.pdf

    in der letzten Fassung:

    http://dip.bundestag.de/btd/17/125/1712534.pdf

    Eine Frage, was ist unter folgender Konstruktion zu verstehen? Insbesondere worauf bezieht sich „entsprechend“?

    gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten

    Und ganz allgemein: Wie legt ein Gericht eigentlich ein Gesetz aus, das bewusst schwammig gehalten wurde?

    1. Wahrscheinlich prüfen Sie einfach Deine Konten und Rechnungen. Daran wird doch u.a. ersichtlich, dass Einnahmen durch die Verwendung nicht eigener „Produkte“ erfolgten. Ich verstehe das so wie damals bei Disketten/CD´s…Einnahmen aus „ungenehmigten“ Kopien ist nicht gestattet. ;)

  20. Na egal, wer wie die FDP versucht, das Telefon oder die Eisenbahn zu verhindern wird Geschichte … und Tschüss!

  21. So jetzt muss ich hier auch mal ein paar Worte dazu sagen…

    Was wollen die Verlage / Publisher denn eigentlich?
    Es gibt doch hinreichend technische Möglichkeiten nicht gewünschte Verbreitung von Inhalten durch Suchmaschinen / Spider / Bots u.ä. zu unterbinden.

    Hier mal einige relativ einfache Beispiele:

    robots.txt
    User-agent: *
    Disallow: /

    .htaccess bei apache2
    RewriteEngine On
    Options +FollowSymlinks
    RewriteBase /
    RewriteCond %{HTTP_USER_AGENT} google [NC]
    RewriteRule ^(.*)$ – [L]

    Na liebe Verlage warum macht ihr das dann nicht einfach?
    Ganz einfach!
    Durch diese Maßnahmen würdet ihr aus dem Google suchindex fallen -> Weniger bis keine Klicks -> Weniger bis keine Werbeeinnamen…

    So und nun rechnet euch einfach mal aus was passieren wird wenn das LSR wirklich durchgewunken wird:
    „Schöne Internetseite hab ihr da. Wäre doch schade wenn wir sie aus unserem Suchindex nehmen müssten weil wir nicht bezahlen werden“

  22. Hab das heute erst mitgekriegt weil ich jetzt über eine Woche keine News mehr vefolgt habe. Also ich muss sagen ich bin entsetzt!

    @Markus Beckedahl:
    Schade eigentlich dass euch die duch Abwesenheit glänzende Opposition keine Meldung wert war. Klar kann die Schwarz-Gelbe Koalition bei der Vebeitung diese Negativpesse mitgemischt haben aber das ändert ja nichts an der Unfähigkeit/ Verlogenheit der Opposition, oder?

    Ich meine was ist denn das für eine Art einfach nicht zu erscheinen? Es bestand duchaus die reele Chance dass die Koalition nicht ganz die Mehrheit schaffen wird, schließlich gab es ja auch den einen oder anderen offenkundigen Kritiker in den eigenen Reihen. Und ich meine wie oft hat man denn als Opposition die Gelegenheit die Regierung zu überstimmen? Sehr sehr selten! Wenn aber 52 Oppositionelle einfach nicht erscheinen weil sie scheinbar was besseres u tun haben dann ist das verarscht hoch 3. Da frag ich mich doch wou die gane Mühe im Vorfeld des Diskurses, von wegen wir weden dieses unnüte Geset u vehinden wissen pipapo, dummes Geplänkel. Scheinbar hat wieder jeder nur seine Rolle gespielt, nicht mehr und nicht weniger.Überzeugungen haben die ja wohl nicht mehr! Vermutlich haben sich nach der Abstimmung alle Pateien mit den Verlagshäusen in der Lobby getoffen und erstmal gemeinsam angestoßen…

    Ich weiss auch gar nicht von welcher der Pateien ich am meisten enttäuscht bin. Dass die SPD ein Fähnchen im Wind ist und für Lobbyarbeit diverser Interessensverbände ein offenes Öhrchen hat wird zwar aus den eigenen Reihen vehement bestritten und totdem ist es allgemein bekannt. Aber eine Abwesenheitsquote von 41 „Volksvertretren“ und dazu noch eine Enthaltung – was soll man da noch sagen? Ein deutliches Statement wie ich finde.
    Am meisten hat mich aber die grüne Fraktion enttäuscht. Zwar ist bei denen mit 11 Abwesenden die Fehlquote noch am niedigsten, trotzdem hätte ich die „volle Punktahl“ erwartet. Schließlich ging es hier um nichts geringeres als die Warhung der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung – neben Umweltpolitik DIE Aushängeschilder der Grünen schlechthin! Ich sag jetzt nicht dass wir mit diesem Gesetz die Grundrechte velieren werden. Aber durch die neue äusserst schwammige Rechtslage besteht doch die Gefahr, dass unliebsame Blogger und Onlinejounalisten bis auf das letzte Hemndchen veklagt weden. Der Startschuss ist gefallen für eine (im worst case) schleichende Demoralisieung der kritischen/ unabhängigen Stimmen unserer Epoche.
    Schlimm diese Vorstellung, und statt geschlossen auf die Barrikaden zu gehen präsentieen die Fraktionsspitzen der Grünen ihr Wahlprogamm bei einem Pressetemin (hab ich igendwo aufgeschnappt). Hätte man das denn nicht veschieben können? Und ich kanns nur nochmal sagen: wie oft kommt man denn schon zu der Gelegenheit einen Gesetzesentwuf von der Regieung abuwehren?
    Und dann noch die Linken… immerhin 16 Abgeodnete die sich bei dieser wichtigen Abstimmung lieber heraus hielten. Nun gut, am ehesten kann ich mir das so ekläen, dass einige in der Fraktion den Wert der Meinungsfreiheit/ Pressefreiheit historisch bedingt nicht wiklich zu schätzen wissen. Schade eigentlich.

    By the Way: Habt ih euch nicht auch gefragt, waum eine Abwesenheit auch gleich eine Nicht-Teilnahme an de Abstimmung bedeutet? Mit der heutigen Technik sollte doch ein „Fernvotum“ ein Leichtes sein. Ich finde es nämlich sehr undemokatisch dass sich eine Fau Roth oder ein Herr Trittin aufgrund angeblicher Termine so einfach aus der Verantwortung ziehen können.

    An dieser Stelle möchte ich auch noch auf alle Schwarzmaler a la „Sch… auf die Abwesenheitsquote, Union und FDP hätten sich schon irgendwie eine Mehrheit gesichert“ eingehen.

    1. Kann sein, muss aber nicht. Es gab immerhin 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Addiert man diese zu den 29 Abwesenden hinzu, dann kommt man auf die stolze Summe von 37 „Skeptikern“. Gut, wenns hart auf hart gekommen wäre, hätte sicher der eine oder andere im Sinne der Koalition gestimmt. Aber bestimmt nicht alle. Und selbst wenn, manch einer aus der Koaltion hat sich schon im Vofreld derart offensiv gegen dieses Gesetz ausgesprochen, einzelne Abgeordnete hätten bei einem Wortbuch massiv an Glaubwüdigkeit veloren. Und allein das wäe doch für die Opposition ein toller Anreiz gewesen um am Freitag zahlreiche zu erscheinen. In diesem Sinne verstehe ich auch verharmlosende Tweets („Union hätte in jedem Fall für die Mehrheit gesorgt“) wie der von Frau Sitte/ Linke nicht. Wo bleibt denn da der Kampfgeist? Welche Daseins-Berechtigung hat bitteschön eine Opposition, die nicht mal zu Gefechten mit reelen Siegeschancen antritt?

    2. Dann möchte ich noch ein paar Worte zum „Pairing-Verfahren“ loswerden. Zunächst einmal finde ich das ein Unding und hoffe dass dieser Brauch bald der Vergangenheit angehört (ich sag nur Fenvotum als Altenative). In vielen Foren geistert ja das Gerücht dass die hohe Abwesenheitsquote aufgrund solche Absprachen zustande kam. Offiiell wurde ja nur eine dieser Absprachen getroffen. Bleiben immenoch 51 Abgeordnete die ganz freiwillig nicht auftauchten. Andererseits hab ich gelesen, dass diese Absprachen absolut gängige Praxis sind und auch eingehalten weden ohne explizit vereinbart worden zu sein. Ja was stimmt denn nun? Ist eigentlich wurst, so oder so macht die Opposition eine schlechte Figur diesbeüglich. Was mir nämlich nicht so ganz einleuchten will: Wenn es diese „Fairness-Klausel“ gibt und das die hohe Abwesenheitsquote eklären soll, dann hätte die Regierungskoalition doch gecheated, oder?! Für die 52 Abwesenden der Opposition hätten doch ungefähr 60 Stimmberechtigte der CDU fernbleiben müssen oder sich zumindest enthalten müssen, damit die Merhheitsvehältnisse korrekt wiedegegeben werden. Ich dachte das sei mehr oder minder vepflichtend (gab es nicht erst einen Aufschrei beim Elterngeld weil die Opposition sich nicht an diverse Abmachungen gehalten hatte?).

    Also egal wie ich die Geschichte drehe und wende, sie stinkt ganz gewaltig bis in den Himmel. Total daneben was da gelaufen ist…

    1. Edit:

      muss mich korrigieren bezüglich der Anzahl der Abwesenden aus der SPD-Fraktion: Es waren nicht 41 Abgeordnete nicht da, sondern „nur“ 25. Diese Zahl finde ich jetzt nicht ganz so erschütternd.
      Alle weiteren Zahlenangaben stimmen aber.

      Die teilweise fehlenden Buchstaben „R“ und „Z“ bitte ich zu entschuldigen. Diese Tasten klemmen bei mir

  23. Die verteilte Suchmaschine FAROO schlägt eine Erweiterung der robots.txt vor, um das Leistungsschutzgesetz zu entschärfen.
    http://blog.faroo.com/2013/03/03/leistungsschutzrecht-aus-sicht-einer-suchmaschine/
    Das Leistungsschutzgesetz sieht keine Kennzeichnungspflicht der unter das Leistungsschutzrecht fallenden Inhalte vor.
    Außerdem bleibt es bei deren Definition vage, insbesondere bezüglich Blogs und zulässiger Zitatlänge.
    Mit der vorgeschlagenen robots.txt Erweiterung können Anbieter mit einer maschinenlesbaren Lizenz die kostenlose Nutzung von Überschriften und Textausschnitten einer definierbaren Länge gestatten.
    Erst dies ermöglicht es Suchmaschinen und Aggregatoren ihren Service rechtssicher aufrechtzuerhalten, auf Basis freier Inhalte und unter Verzicht auf vom Leistungsschutzgesetz betroffener Inhalte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.