Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zum EU-„Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte“ beschlossen und darin Netzneutralität gefordert.
Der Bundesrat sieht in der Netzneutralität und der Gewährleistung offener Netze in allen Verbreitungstechniken eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit und Medienpluralismus in Europa. Die relevanten Richtlinien sollten dahingehend überprüft werden, ob es geboten ist, Netzbetreiber, Plattformanbieter und Endgerätehersteller zu einer diskriminierungsfreien Verbreitung audiovisueller Inhalte zu verpflichten und das Ziel umfassender Interoperabilität von Hybridfernsehen anzustreben.
Wie immer gilt: Der Teufel steckt natürlich im Detail, wie man „diskriminierungsfrei“ definiert.
In der Stellungnahme des deutschen Kulturrates haben wir ähnlich argumentiert: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2579&rubrik=4
Fast spannender als die Antworten sind jedoch die (Suggestiv-)Fragen der EU-Kommission, bei denen permanent deutlich wird, wie stark die Bestrebungen auf mehr Regulation einerseits und die Förderung von „Premium-Inhalten“ andererseits seitens der EU sind – die suggerierten Antworten sollen augenscheinlich dafür nur Legitimation bieten..