Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat sich heute abseits der Urheberrechts- und Leistungsschutzrecht-Debatte als potentieller Bündnispartner für zumindest einige netzpolitische Fragestellungen beworben. Auf dem Zeitungskongress in Dresden hielt Helmut Heinen, Präsident des BDZV, eine Rede (PDF), in der er sich für weniger Überwachung und mehr Netzneutralität sowie Erhalt der Presse- und Meinungsfreiheit aussprach.
Heinen beschleicht „beim Blick auf die Enthüllungen über die Ausspähungspraxis von NSA und dem britischen Geheimdienst GCHQ zunehmend Besorgnis“. Dabei hätten doch die Zeitnugsverleger „stets einen sensiblen Umgang mit Daten gefordert“, er erinnert „an unsere Mahnungen im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung“, vergisst aber, dass sich die Verlage stets für das Listenprivileg beim Umgang mit persönlichen Daten und damit für weniger Datenschutz eingesetzt haben.
Aber in diesem Fall geht es um staatliche Überwachung und da kann man unserer Bundesregierung ruhig diese Worte unter die Nase binden:
Für unsere Häuser ist ein optimaler Quellenschutz selbstverständlich, auch bezogen auf das Internet. Wir haben deshalb ein natürliches Interesse an einer glaubwürdigen Aufklärung über die Ausspähprogramme ausländischer Geheimdienste. Die Antworten, die die Bundesregierung bislang gegeben hat, können uns nicht beruhigen. Selbstverständlich stehen wir, wenn es um die Abwehr terroristischer Gefahren geht, hinter den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Es gehört allerdings zur Würde des Menschen, sich in Freiheit mit anderen Menschen austauschen zu können, auch über die modernen Kommunikationsmittel. Und für die journalistische Arbeit ist unabdingbar: Potenzielle Informanten müssen sicher sein, dass sämtliche Quellen geschützt bleiben. Nur so kann die Presse ihre Wächterfunktion auch im digitalen Zeitalter in vollem Umfang erfüllen. […] Und nun droht von außen her ein viel massiverer Angriff auf die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen recherchierenden Journalisten und Informanten.
Heinen wünscht sich „einen großen Diskurs über den Schutz bürgerlicher Freiheiten, einschließlich der Pressefreiheit, angesichts der besorgniserregenden Informationen über die Lauschaktivität von Nachrichtendiensten.“ Vorstellen kann er sich eine „Art Magna Charta der Telekommunikation, in der globale, an den Freiheitsrechten orientierte Standards niedergeschrieben werden.“ Darein „müssten dann aber auch technische Standards gehören, ich denke da insbesondere an die Sicherung der Netzneutralität.“
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) positioniert sich auch eindeutig gegen die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom, die derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission legalisiert werden:
So hat die Deutsche Telekom erst in diesem Frühjahr die Bürger mit der Nachricht irritiert, über eine Datenbremse im Internet nachzudenken beziehungsweise mehr und schnellere Daten nur gegen zusätzliche Zahlung der Nutzer zu ermöglichen. Die deutschen Verleger haben dazu von Anfang eine klare Position bezogen: Sie bestehen auf einen dauerhaften diskriminierungsfreien Zugang zum Netz. Die Zukunft der Telekommunikationsunternehmen kann nicht darin liegen, Hürden für Teilnehmer am Netz – Geschehen zu errichten. Daher mein Appell: Es darf keine Mehrklassengesellschaft etwa nach Größe oder Finanzkraft der Inhalte-Anbieter geben. Wenn zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, zum Beispiel für den Ausbau der Kabelnetze, nötig sind, darf das nicht dazu führen, dass mittelfristig die Auffindbarkeit von und der Zugang zu Informationen eingeschränkt werden.
Aber, wie schon eingangs geschrieben: Nicht alles ist gut. Bei den Themen Leistungsschutzrecht und Urheberrecht gibt klare Differenzen, die auch in dieser Rede nochmal deutlich werden. Allerdings sollten wir auch loben, wenn so klare Worte in Richtung Bundesregierung artikuliert werden, die auch unserer Meinung entsprechen.
Der Bundesverbands -> Der Bundesverband (2x)
gegend ie Drosselkom-Pläne -> gegen die Drosselkom-Pläne
gibt klare Differenzen -> gibt es klare Differenzen