Richtlinien für den rechtlichen Umgang mit Trollerei in sozialen Netzwerken

Die britische Staatsanwaltschaft veröffentlichte am 19. Dezember die „Interim guidelines on prosecuting cases involving communications sent via social media“ – ein 14-seitiges Dokument, dass zukünftig helfen soll, mit der steigenden Anzahl an Beschwerden über Äußerungen in sozialen Netzwerken umzugehen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen einerseits ernsthaften Bedrohungen, dem gezielten Angriff einer oder mehrerer Personen, der Verletzung eines Gerichtsbeschlusses und andererseits Nachrichten die „grossly offensive, indecent, obscene or false“ sind. Bei letzteren riet der britische Generalstaatsanwalt Keir Starmer zu „erheblicher Vosicht“ – die Schwelle für strafrechtliche Maßnahmen solle bewusst sehr hoch angesetzt werden, um die freie Meinungsäußerung nicht zu gefährden.

„If a message is taken down very swiftly and there is remorse then it may not be proportionate to have a criminal prosecution,“ said Starmer. „It is not a defence that you have sobered up but it is relevant that whatever the material was, it was taken down pretty quickly when the person realised it was inappropriate.“

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Wie diese Richtlinien und die Unterscheidung zu strafrechtlich relevanten Fällen in der Praxis umgesetzt werden soll, wird sich noch zeigen müssen. Der Guardian hat jedenfalls gleich mal – scherzhaft – beschrieben, „How to abuse people on Twitter and get away with it„.

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