#NOLOGS: Wikileaks gegen Twitter-Logging

Mit der Kampagne „#NOLOGS“ versucht die Whistleblowing-Plattform Wikileaks, den Kurznachrichtendienst Twitter zu einer Änderung seiner Datenspeicherpraktiken zu bewegen.

Hintergrund ist eine Grand-Jury-Verhandlung in den USA, bei der Daten über die Nutzeraktivität einiger Netzaktivisten bei Twitter abgefragt wurden, um sie auf mögliche Kontakte zu Wikileaks zu durchsuchen. Besonders kritisch ist hierbei die Auskunft über Nicht-US-Bürger wie der isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir und Rop Gonggrijp.

Mit der Kampagne will Wikileaks erreichen, dass Daten über die Nutzeraktivität bei Twitter in wesentlich kleinerem Umfang angelegt und gespeichert werden, um derartige Abfragen in Zukunft zu erschweren.

Aktuell wurde ein von der American Civil Liberties Union (ACLU) unterstützter Antrag der betroffen Personen, die Herausgabe der Daten bis zu einem endgültigen Urteil zu verschieben, abgelehnt.

3 Ergänzungen

  1. Eine solche Änderung der Praxis der Datenerhebung, auch zum Schutz der Nutzer, würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, welche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderstrebt. Der Schritt hin zum rechtsfreien Raum würde bedeuten, daß in Zukunft weitere verheerende und schwerste Straftaten nach dem Vorbild des abscheulichen Massakers in Oslo unausweichlich die Folge wären. Mit Sorge ist auch zu verzeichnen, daß besonders unter Islamisten unter dem Vorwand der sozialen Teilhabe ein Online-Angebot wie Twitter zum Austausch propagandistischer, anti-westlicher Sprengsatzrhetorik mißbraucht wird. Die Forderung nach einer Lockerung der Datenerhebung ist absurd und ohne jeden Aussicht auf Erfolg. Im Gegenteil, zur Herstellung der Rechtssicherheit – auch im Hinblick auf die vermehrt minderjährigen Nutzer genannter Dienste – ist die Sammlung weiter persönlicher Angaben zu insgesamt längeren Speicherdauern eine unstrittige Notwendigkeit.

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    Bitte einweisen.

  2. Eine solche Änderung der Praxis der Mindestdatenspeicherung, zum angeblichen Schutz der Nutzer, würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, welches dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Boden zu entziehen drohte. Der Schritt hin zum rechtsfreien Internetraum würde bedeuten, daß in Zukunft weitere verheerende und schwerste Straftaten nach dem Vorbild des abscheulichen Massakers in Oslo unausweichlich die Folge wären.

    Mit Besorgnis ist auch festzustellen, daß besonders unter den zahlreichen islamistischen Gefährdern unter dem Vorwand der gesellschaftlichen Teilhabe ein Online-Medium wie Twitter zum Austausch antidemokratischer, anti-westlicher Sprengsatzrhetorik mißbraucht wird.

    Im Gegenteil, zur Herstellung der Rechtssicherheit – auch und grade, weil Kinder und Heranwachsende immer stärker solche Medien nutzen – ist die verpflichtende Sammlung weiter persönlicher Angaben bei insgesamt verlängerten Speicherfristen eine unstrittige Notwendigkeit.

    Die Forderung nach einer Lockerung der Mindestdatenspeicherung ist realitätsfremd und gefährdet allein durch ihre öffentliche Verlautbarung grundlegend unsere Bemühungen zur Wahrung unseres christlich-abendländischen Kulturerbes und behindert jetzt bereits die Arbeit der Sicherheitsbehörden.

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    Bitte alle aufklären.

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