Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur haben heute ihren Leitfaden „für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern“ offiziell vorgestellt. Gegenüber der gestern von netzpolitik.org und dem AK Vorrat veröffentlichten Version gibt es keine großen Unterschiede. Die Fristen haben keine unmittelbare Rechtskraft und bleiben „Best Practices“.
In der Pressemitteilung sagt Peter Schaar:
Mit der Bekanntgabe unserer Prüfungsmaßstäbe erhält die Telekommunikationswirtschaft ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Zugleich werden die Rechte der Betroffenen gestärkt, die an einer datenschutzgerechten Begrenzung der Verarbeitung ihrer Verkehrsdaten interessiert sind. Ich verspreche mir von dem Leitfaden, dass die Unternehmen ihre teilweise deutlich zu langen Speicherfristen reduzieren.
Wie wir gestern gezeigt haben, wird das Prinzip der Datensparsamkeit nicht streng eingehalten. So wird es „in der Regel als ausreichend angesehen“, Rufnummern von Anrufer und Angerufenen bis drei Monate nach Rechnungsversand zu speichern. Dass Vodafone diese bisher nur für eine Woche speichert, zeigt, dass es auch mit weniger geht. Zudem gibt es viele Ausnahmen zur Erkennung von Störungen und Missbrauch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert nicht nur die Fristen, sondern auch das Zustandekommen des neuen Leitfadens:
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.
Ein Leitfaden also, wie niedlich. Und das „Ich verspreche mir“ ist bei „den Unternehmen“ (analog zu „den Märkten“) sicher schon zum running gag geworden.
Die Sprechblasenschwemme des Herrn Bundesdatenschutzbeauftragten reiht sich nahtlos ein in die substanzlose Unverbindlichkeitsrhetorik der Politiker. „Finanzmärkte an die Leine nehmen“ dürfte den „Betroffenen“ ebenso zur Erheiterung verhelfen.