Heribert Prantl hat in einem lesenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung nochmal den derzeitigen Stand der VDS-Diskussion dargestellt und geht insbesondere auf die Versäumnisse des Bundesverfassungsgerichts ein:
Die Vorratsdatenspeicherung […] basiert auf einer EU-Richtlinie. Und mit der EU hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2010 über die Vorratsdatenspeicherung nicht anlegen wollen: Das höchste deutsche Gericht hat daher die EU-Richtlinie als solche grummelnd akzeptiert und nur deren deutsche Umsetzung als grundrechtswidrig gebrandmarkt. Das taten die Richter zwar mit so drastischen Sätzen, dass klar wird, was sie von der gesamten Vorratsdatenspeicherei halten – nämlich gar nichts. Aber um das rechtskräftig zum Ausdruck zu bringen, hätten sie entweder aus eigenem Recht erklären müssen, dass die EU bei der Vorratsdatenspeicherung „ultra vires“ handele, also jenseits ihrer Kompetenzen, und die ganze Speicherei also vom EU-Recht gar nicht gedeckt sei – oder die Richter hätten die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Entscheidung vorlegen müssen.
wann findet man sich in dieser ewigen diskussion endlich ab damit, dass sie kommen wird. und zwar höchtsrichterlich abgesegnet. das verhältnis im BVerfG, das die z.Zt. gültige rechtssprechung überhaupt ermöglichte, ist mit der wahl? (grins) von herrn müller ja jetzt hinfällig. so passiert es auch noch die letzte bürgerrechtsbastion. das ist gef.ckt eingeschädelt von der schwarzen pest. und wenn die grand koalition kommt, bekommen wir vielleicht sogar die passende grundgesetzänderung….
Das ist wie mit dem alten Mafioso, der behauptet, er verabscheue Gewalt zutiefst, kurz bevor er dir an seiner selbst statt seinen Schläger auf den Hals hetzt: „Tut mir wirklich Leid, ich kann da absolut gar nichts machen. Ich mag’s auch nicht, was Bodo tut, aber hat er erstmal angefangen, kann ihn nicht mehr aufhalten. Bodo… fass!“
Genau so agiert die Bundesregierung. Sie drücken die Richtlinie auf EU-Ebene durch und sagen hinterher, tut uns Leid, wir wollten das alles ja gar nicht, haben uns nach Kräften gewehrt, aber was die EU sagt, das müssen wir machen.
Hinterfotziges Pack! Sorry…
äh…ja. aber wer hat eigentlich fräulein zensilia mahlström gewählt? woher nimmt die kommission eigentlich die berechtigung für dermassen kritik an EU-ländern. und was ist mit herrn fidesz-diktator urban in ungarn, alles OK liebe EU dort??
zensilia sagt VDS und der deutsche verfassungsgerichtsmichel kuscht….so einfach ist es.
man könnte wirklich den ganzen tag kotzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade einen Herrn Müller erhalten. Daher ist klar, was von dem Laden noch zu halten ist. Gelenkt, beschränkt, gehemmt, vermüll(ert).
ohja, das hatte ich schon in post nummero uno festgehalten. aber macht nix. doppelt hält besser, leider nicht in diesem speziellen fall.
Dieses Bundesgrundgesetzgericht, welches immer mal wieder das oder andere Gefälligkeitsurteil lanciert, von dem der Pöbel den Eindruck haben kann, es handele sich um die letzte Bastion des Schutzes seiner Grundrechte, agiert ungefähr auf dem Niveau derer, die als den hervorragendsten Nutzwert des Euros das Vermeiden des Umtauschs bei Reisen ins Ausland preisen oder die Normierung von Handy-Ladegeräten als Beweis besonderer Bürgernähe betonen, während sie für ein Ermächtigungsgesetz nach dem nächsten selbstbewußt den Arm heben. Für Europa.
Diese Farce einer Institution kuscht schon immer, wenn es um Abschaffung Deutschlands geht – wenn auch in anderer Hinsicht, als ein Buch gleichen Titels nahezulegen versuchte.
„Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Rechenordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist. […] Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
(Schäuble auf dem Europäischen Bankenkongreß 2011)