Gibts nur beim Stern: Urheberrecht auf Fragenkataloge

Die FDP steht momentan wegen einer Finanzierungsaffäre im Rampenlicht. Das Wochenmagazin Stern recherchiert in der Sache und hat der FDP im Zuge der Recherche einen detaillierten Fragenkatalog zur Beantwortung geschickt. Die FDP beantwortete die Fragen und stellte Fragen und Antworten transparent auf ihre Webseite. Dagegen ging jetzt der Stern gerichtlich vor und die FDP musste nach einem Urteil des Landgericht Hamburg den Fragenkatalog wieder depublizieren.

Als Begründung wurde eine Urheberrechtsverletzung angeführt, weil Fragenkataloge urheberrechtlich geschützt seien. Der Stern beruft sich darauf, dass die Fragen sein Urheberrecht seien und der Fragenkatalog im Rahmen einer Recherche verschickt worden sei. Argumentiert wird hier über eine Exklusivität, in diesem Fall dann auch exklusiv über die Antworten berichten zu können. Die FDP wiederum wollte ihre Antworten transparent online stellen, was man heutzutage auch in solchen Fällen erwartet. Ich kann beide Seiten verstehen, würde aber in diesem Fall eindeutig zur FDP-Position tendieren. Es kann nicht sein, dass das Urheberrecht in diesem Fall das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz behindert.

Unklar ist, warum die FDP nicht einfach nur die Antworten ohne die Fragen online gelassen hat. Daran sollte sie das alleinige Urheberrecht haben. Das wäre auch mal ein Zeichen gewesen. Oder sie stehen noch online, aber ich finde sie lediglich nicht.

27 Ergänzungen

  1. Ich kann den Stern hier absolut verstehen. In den Fragen waren doch schon Rechercherergebnisse eingearbeitet. Dass diese nicht vor Veröffentlichung im Stern veröffentlicht werden sollen, ist doch absolut verständlich. Irgendwie muss sich diese Recherche doch auch finanzieren lassen.

      1. Es hindert doch niemand die FDP daran, eine eigene Erklärung zu dieser Sache zu schreiben, oder? Oder eben wie beschrieben nur die Antworten.

  2. Das Fragen unter das Urheberecht fallen ist schon ziemlich Gewagt?
    Dann könnte man sich ja alle Fragen zb. nach dem Wetter urheberrechtlich Schützen lassen.
    Es zeigt ganz deutlich das Urheberrecht ist einfach zu sehr strafrechtlich Geschützt und Ausgedehnt , so das nun alle versuchen ihre Sachen darin einfließen zu lassen auch wenn es ursprünglich dafür gar nicht vorgesehen.

    1. Hier geht es doch nicht bloß um ein paar Fragen nach dem Wetter. Hier wurden Fragen gestellt, die sich konkret auf Recherchen des Stern beziehen, d.h. vermutlich eher in der Form „Nach unseren Recheren hat Person X am 01. April 2001 dies und jenes gemacht. Sind diese Recherchen korrekt?“ gestellt wurden.
      Irgendwie muss der Stern seine Recherchen eben bezahlen. Wo ist das Problem?

      1. Am 1. April 1 hat X dies gemacht, aber nicht jenes. Die Recherchen sind als nur teilweise (in diesem nicht jenen Punkt) korrekt.

        Eine vernünftige Antwort enthält die Rechercherergebnisse genauso wie die Fragen selbst.

    2. Dafür gibt es andere Schutzrechte zb das Exklusivrecht oder auch Verträge bezüglich einer Veröffentlichung.
      Die hat doch kaum etwas mit dem Urheberrecht zu tuen , wenn wir zukünftig alles Mögliche unter das Urheberrecht stellen , hat dies zuküftig die gleichen Auswirkungen wie die Softwarepatente in den USA.

  3. Auch eine schöne Möglichkeit wäre gewesen, nur die Antworten online stehen zu lassen und in den Anfang der Antworten jeweils eine paraphrasierte Einleitung mit dem Inhalt der Frage einfließen zu lassen. Damit hätte man den Fragenkatalog selber nicht veröffentlicht, aber die Antworten würden sich immer noch vollständig lesen lassen.

  4. Natürlich kann man die Position des Stern verstehen, der seine Veröffentlichungen verkaufen will. Dass aber das Urheberrecht inzwischen anscheinend für jegliches Anliegen als Begründung instrumentalisiert werden kann, stößt mir sauer auf.

    1. Darum halte ich mich anstatt an die billigen Abklatsche Stern und Spiegel lieber an das Original … Bildzeitung ;)

  5. Eine EV ist kein Urteil, es findet hierbei nur eine formale Prüfung statt.

    Fragen sind urheberrechtlich geschützt? Sachen gibts.

    „Journalisten haben das Urheberrecht an ihren Fragenkatalogen und an den Rechercheergebnissen, die sich in diesen Fragen widerspiegeln.“ Eine interessante Behauptung, gibts dazu auch ein Gesetz mit Paragraph?

    1. „Eine EV ist kein Urteil, es findet hierbei nur eine formale Prüfung statt.“

      Eine einstweilige Verfügung kann auch ein Urteil sein, vgl. § 922 Abs. 1 ZPO. Die bisherige Berichterstattung liest sich aber in der Tat eher nach einer Beschlussverfügung.

      Und es findet nicht nur eine formale Prüfung statt (wie sollte die denn aussehen?), sondern eine inhaltliche: hat der Antragsteller den Sachverhalt glaubhaft gemacht, der notwendig ist, um den Verfügungsanspruch (als den materiellen Anspruch) zu bejahen (der materielle Anspruch wird rechtlich vollständig geprüft.)? Und besteht auch ein Verfügungsgrund (regelmäßig: Dringlichkeit).

      Wenn beide bejaht wird, kann dsa Gericht auf Antrag die einstweilige Erlassen.

      1. Vielleicht hat keine Verhandlung stattgefunden, vielleicht aber doch. Vom Zeitablauf dürfte es eine Beschlussverfügung sein, dann findet eine MV statt, wenn Widerspruch erhoben wird (925 I iVm 922 I 1).

        Und leider gehst Du auf den Punkt mit der vermeintlich rein formalen Prüfung des Antrags nicht ein (und das ist der [nach meinerm Dafürhalten] spannende Teil). :-/

      2. Sorry, aber an Grundsatzdiskussionen beteilige ich mich (zumindest im Netz) schon länger nicht mehr :-) Fakt ist, wenn die Gegenpartei keine Schutzschrift hinterlegt hat, dann kommt jeder einigermaßen angelegte EV-Antrag durch. Ich hoffe, dass sich die FDP hier wehrt.

      3. „Fakt ist…“

        Was aber nicht daran liegt, dass eine rein formale Prüfung des Antrages stattfindet.

        Hier zeigt sich ein häufiger zu sehendes Schema: im Zuge einer Berichterstattung über gerichtliche Entscheidungen werden zum verfahrensrechtlichen Ablauf Behauptungen aufgestellt, die mit geltendem Recht (und aktueller Gerichtspraxis) nichts mehr zu tun haben. Auf Widerspruch kommt dann eine Aussage: (sinngemäß) ich habe grade keine Zeit; oder: ich beteilige mich nicht mehr an Grundsatzdiskussionen.

        Deswegen eine Bitte: dann höre bitte auf, Grundsatzdiskussionen anzustoßen, indem Du künftig nicht mehr Grenzwertiges in Kommentare schreibst.

  6. LG Hamburg, Nachtigall, ick hör dir trapsen.

    Ok, die FDP hätte mit der Veröffentlichung auf ihrer Webseite warten können, bis der Stern den Artikel rausgebracht hat oder gar um Erlaubnis fragen können, generell zeigt uns der Stern aber mal wieder, warum kein Mensch mehr die Verlage samt ihrem Urheberrecht braucht…

  7. Puh, nochmal knapp an der [steinbrück]Diktatur[/steinbrück] vorbeigeschrammt. Die vierte Gewalt funktioniert!

  8. Wiedermal eine peinliche Aktion der FDP.
    Womit und vorallem warum verdienen dise Leute soviel Geld?
    Wer hatt solche „…..“ bloß gewählt?
    Das Urheberrecht ist nun wirklich sehr sehr einfach.

  9. Ich hoffe, dass die FDP jetzt den Mumm für die wirkliche Trollreaktion hat: Antworten an den Stern senden und ihn dann verklagen, weil ja die Antworten auch urheberrechtlich geschützt sind.

  10. Wie verdreht ist es bitte, dass ich Fragen, die MIR gestellt werden nicht veröffentlichen darf? Da kann sich der Stern von mir aus krumm recherchiert haben…
    Wenn jemand anderes diesen Fragenkatalog veröffentlichte, dann würde ich das ja einsehen, aber so?

  11. Da es hier einen kompletten Fragekatalog betrifft würde ich hier ein kein Fair Use mehr zugunsten der Bevölkerung und der von Dritten in Betracht ziehen.
    Ohne Honorierung für Recherche und gut durchdachte Interview Fragen würde es deresgleichen auch nicht in diesem Maße geben.
    Allerdings ist es der wesentliche Auftrag der FDP die Meinung der der Bevölkerung zu bilden und somit sollte sie so ein Interview nur eingehen wenn sie zumindest ein verspätetes Recht der Veröffentlichung hat.

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