Gerichtsurteil zu Funkzellenabfrage in Dresden: Alles im Rahmen des Gesetzes (Update)

Die größte bisher öffentlich bekannte Funkzellenabfrage ist offiziell rechtmäßig. Das hat das Amtsgericht Dresden am Mittwoch beschlossen. Eine Million Verbindungsdaten einer ganzen Stadt und 40.000 Namen und Anschriften von Handybesitzern wurden eingeholt. Alles legal.

Paul Wrusch hat mehr auf taz.de:

Das Amtsgericht Dresden hat die Funkzellenabfrage vom Februar 2011 für rechtens erklärt. Sowohl die Anordnung als auch der Vollzug seien demnach rechtmäßig gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitagabend mitteilte. Das Gericht hat damit die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Beschlüsse und ihrer Umsetzung abgewiesen.

Es habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, begründete das Amtsgericht das Urteil. Ohne eine Funkzellenabfrage hätten die „begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) nicht oder kaum aufgeklärt“ werden können. Die Beschlüsse seien daher „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen und daher der „mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter“.

Na hoffentlich kann man da Berufung einlegen.

Update: Wir haben die Pressemitteilung erhalten: PDF. Hier der relevante Teil:

Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 23.05.2012 Anordnungen der Funkzellenabfragen zum 19.02.2011 und ihren Vollzug für rechtmäßig erklärt.

Acht Betroffene hatten Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anordnenden Beschlüsse und ihrer Umsetzung gestellt. Diese Anträge wurden nunmehr vom Amtsgericht Dresden zurückgewiesen.

Zur Begründung führt das Amtsgericht aus, dass ein hinreichender Tatverdacht bestand. Die begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) konnten ohne die Funkzellenabfragen nicht oder kaum aufgeklärt werden. Es handelt sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Beschlüsse waren erforderlich, geboten und angemessen. Sie waren der mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte in einem von ihr geführten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgrund begangener Straftaten während des Demonstrationsgeschehens am 19.02.2011 in Dresden sogenannte Funkzellenabfragen beantragt. Das Amtsgericht Dresden hatte die Beschlüsse am 25.02.2011 erlassen.

Zwei Anmerkungen: Das Amtsgericht Dresden hat sowohl die ursprüngliche Abfrage genehmigt, als auch nun die Rechtmäßigkeit überprrüft. Und: Die Straften wurden zwar ohne FZA nicht aufgeklärt, mit aber auch nicht.

24 Ergänzungen

    1. Ich finde es vor allem interessant, dass seit bald zwei Monaten offenbar nichts am AG Dresden passiert ist, was einer Pressemitteilung wert gewesen wäre …

  1. „Mit dem Amtsgericht hat nun jene Behörde ein Urteil gesprochen, die einst die umstrittene Datenabfrage genehmigt hatte.“
    lol

  2. tja, die alten stasi-kader funktionieren wie geschmiert…..ob die im osten überhaupt das grundgesetz in den richterstuben haben?

    1. woher sollen sie denn auch, ausm Westen bekommt man ja keine mehr (-> Frankfurt aM, Verteilung verboten)

  3. Es habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, begründete das Bliblablub das Urteil. Ohne eine Verletzung des Briefgeheimnisses hätten die „begangenen Straftaten nicht oder kaum aufgeklärt“ werden können. Die Beschlüsse seien daher „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen und daher der „mildeste Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter“.

    Austauschbar, beliebig, willkürlich. Eine Begründung ist das nicht.

    Was haben wir unschuldigen nicht alles mit den kriminellen gemeinsam?

    Wir verschicken Briefe. Gucken Fernsehen. Essen Brot.
    Haben fünf Finger. Telefonieren. Besitzen evtl sogar ein Mobiltelefon, welch Zufall…

    Mit vernetzten Grüßen,
    yt

  4. Da haben wir es wieder…alles wird höchst richterlich abgesegnet .
    Die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
    Willkommen in der Diktatur….

  5. Ohne eine Funkzellenabfrage hätten die „begangenen Straftaten (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung) nicht oder kaum aufgeklärt“ werden können.

    Wie hat man sowas dann vor dem Handy-Zeitalter aufgeklärt?

  6. Ich nehme doch an, dass da Berufung eingelegt wird. Falls das Amtsgericht sie nicht zugelassen hat, kann man sie trotzdem nach § 124 VwGO direkt bei der nächsten Instanz beantragen.

    Viele Grüsse,
    VB.

  7. @:fritzdermeckerer: Gerade in Sachsen dürften kaum Stasikader als Richter übrig geblieben sein. Jedenfalls viel weniger Stasi als Nazis in der Westjustiz in den 60ern! In SN gab es in den 90ern massive Westimporte, meistens 3.Wahl. An den Amtsgerichten sollte inzwischen aber auch gesamtdeutscher Nachwuchs tätig sein. Stasi greift da IMHO zu kurz. Nur mal die Biographien der Justizseite beim Sächsischen Justizskandal (http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/korruptionsaffaere-in-sachsen-die-dunkle-seite-der-macht/980400.html) anschauen und staunen. Der Name des damaligen Innenministers in SN ist auch pikant.

    1. danke für die info…aber man weiss ja nie. auf alle fälle ist es doch schon sehr sehr auffällig wie gerade dort das GG mit füssen getreten wird.

  8. Das war lediglich der Spruch eines Amtsgerichtes. Wir wissen z.B. aus Berlin, wie sehr die vom Innenminister bzw. -senator politisch beeinflusst werden. Ich hoffe, die Kläger gehen in Berufung.

  9. fritzdermeckerer: tja, die alten stasi-kader funktionieren wie geschmiert…..ob die im osten überhaupt das grundgesetz in den richterstuben haben?

    KLARSTELLUNG ZU DEN IN WESTDEUTSCHEN GEHIRNEN VERANKERTEN _HIER ALLES STASI AM WERK_

    Nach der Wende sind so ziemlich alle Stasikader abgesägt wurden und durch WESTDEUTSCHE AMTSTRÄGER ersetzt wurden….und die Stasileute sind auch nicht wieder auf der Bühne erschienen

    Ich behaupte mal frech, das sich mehr Stasileute im Westen befinden wie im Osten….denn die brauchten ja Arbeit und sind dann in den 90er gen Westen gezogen, zumal sie hier ja jeder kannte und so gezwungen waren wegzuziehen

    WENIGER ZEITUNG LESEN UND MEHR MIT DEN LEUTEN AUF DER STRASSE REDEN bringt mehr Erkenntnisse.

  10. Es gibt mehrere Betroffene die auf jedenfall bis zum Bundesverfassungsgericht klagen werden, also Berufung ist jetzt schon sicher. Es ist ja auch alles andere als unerwartet, dass das gleiche Amtsgericht, was die FZA beschlossen hat, diese nun ein Jahr später noch einmal für rechtmässig erklärt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.