Digitale Rechteminderung und „das gute Recht“

Gestern hat Dradio Wissen mich zu Digitaler Rechteminderung (DRM) interviewt. Es geht darum, was DRM ist, warum Unternehmen DRM einführen, warum DRM nur funktioniert, wenn der Kunde als Feind betrachtet wird und welche anderen Möglichkeiten neben DRM bestehen (Audio/MP3 07:52 Minuten). Ich habe am Ende des Interviews versucht, ein paar Punkte zu viel reinzubringen, was in der kurzen Zeit dann doch schlecht möglich war. Aber hier soll es um etwas anderes gehen.

Bei Diskussionen zu Freier Software, DRM, Antifeatures, etc. höre oder lese immer wieder von klugen, kritisch denkenden Menschen, dass es ja das gute Recht der Hersteller ist, über ihre Produkte zu verfügen oder Kontrolle auszuüben. Woher kommt das? Wären diese Einschränkungen in "der analogen Welt" auch akzeptabel? Ist es das gute Recht eines Verlags, dass er mir verbieten kann, das Buch vorzulesen, Freunden auszuleihen, oder weiterzuverkaufen? Ich habe immer wieder Büchern zweckentfremdet: im Moment ersetzen z.B. drei Bücher den vorderen Fuß meines kaputten Sofas. Wäre es ok, wenn der Verlag oder der Autor mir so etwas verbieten darf? Akzeptieren mehr Menschen solche Einschränkungen bei Software und Daten, und wenn ja, warum? Kommt das daher, dass bei der Diskussion mit der Bezeichnung "Digitales Rechte-Management", von vornherein den Herstellern ein Recht zugestanden wird?

Ich würde gerne von Euch wissen, wie ihr selbst das seht und wie das Bekannte, Freunde und Kollegen von Euch sehen. Ist es das gute Recht von Herstellern, uns einzuschränken? Schreibt gerne in die Kommentare, oder direkt an mich. Dankeschön.

56 Ergänzungen

  1. Hallo Matthias,

    das grundsätzliche Problem fängt schon bei den Begrifflichkeiten in der Sprache an: „Geistiges Eigentum“ – ein unglaubliches Unwort. Der Grund ist der, dass man mit „Eigentum“ gewisse Assoziationen auf nicht-materielle Dinge überträgt, die so garnicht übertragen werden können; und darin liegt schon der Fehler. Mit Eigentum assoziiert man beispielsweise das Recht darüber zu bestimmen, was nun mit einer Sache, die man sein Eigentum nennt, geschieht, etwa wer diese Sache in welchem Umfang nutzen darf. Das klingt völlig einleuchtend – und deshalb wird zunächst auch jeder bestätigen, dass die Künstler „ein gutes Recht“ zur Bestimmung über „ihre Dinge“ haben. Diese Überzeugung baut aber auf falschen Annahmen.

    Informationen sind im Grundsatz erst einmal frei – das ist doch völlig klar. Niemand kontrolliert was ich denke, sehe, auf meinem Computer bearbeite (sei es kopiere, lösche oder erstelle) und wenn ich es verteile, was damit geschieht. Das ist ein naturgegebenes Gesetz, keine großartige Theorie. Dieses Gesetz der freien Information vollständig zu brechen ist unmöglich – das war schon immer so. Einzig und allein die Geschwindigkeit, mit der sich Informationen heute verbreiten lassen ist rasant angestiegen.

    Richtig ist, dass Künstler Schutzrechte (etwa auf Ihren Künstlernamen) genießen und angemessen entlohnt werden sollten, denn sie tragen maßgeblich zur Kulturbildung unserer Gesellschaft bei. Wie man das anstellt, da kann sich viele Gedanken zu machen und sprengt diesen Kommentar. Wenn man sich aber wenigstens bewusst darüber wird, dass man Naturgesetze nicht brechen kann und differenziert debattiert, dann findet man auch hier vernünftige Lösungen. In einfachster Form wäre das z.B. eine Sozialabgabe für Künstler.

  2. Ich nutze zwei Bücher zwecks Sofarettung. Was soll ein Verlag dagegen haben?
    Noch etwas: Gab es nicht ein Urteil YouTube ./. Gema? Auf Netzpolitik finde ich nichts dazu? Oder habe ich etwas übersehen?

  3. Kurz gesagt: Im Rahmen der Digitalisierung haben viele Hersteller sich Rechte angemaßt, die im analogen Bereich zu wütenden Aufständen führen würden. Man stelle sich nur einmal das Brettspiel vor, dass nur in einer bestimmten Wohnung gespielt werden und nicht an Freunde ausgeliehen werden kann oder mal eben zum Brettspieleabend mitgenommen. Oder die Schallplatte, die nur auf einem bestimmten Modell von Schallplattenspieler läuft und nur auf einem einzigen Gerät. Oder die Zeitung, welche zusammen mit einem Spion ausgeliefert wird, der genau beobachtet, was man liest.

    1. andererseits wäre wohl in der analogen Welt auch keiner auf die Idee gekommen, ein Buch einmal mal sauber abzutippen und die Kopien zu verteilen und zu denken, dies wäre so okay weil es ja Werbung für den Autoren ist ;)

      1. Abtippen vielleicht weniger. Doch einfach ohne Rechte im Ausland veröffentlichen ist schon vorgekommen. Die VG-Wort konnte/wollte nicht helfen.

        Und dann gibt es noch die Methode aus Bradburys Fahrenheit 451 – mit der man übrigens sehr schön herleiten kann, warum DRM eine potentielle oder gar faktische Repression darstellt. Denn so bleibt uns nicht einmal dieser Ausweg.

      2. Anmerkung: gemeint ist die Lösung am Ende des Buchs – das Auswendig lernen – und keinesfalls die Verbrennung!

  4. Ich denke Hersteller von „Dingen‘ verlieren ihr Recht normalerweise wenn ein Kunde es kauft und damit das Eigentumsrecht erwirbt. Ich kenne die Definition von Eigentum nicht, aber das sollte ja wohl in etwa heissen, dass ich damit machen kann was ich will.

    – Natürlich weiss ich das viele Hersteller in den Kaufverträgen das Nutzuingsrecht einschränken wollen. Das finde ich bei physikalischen Gegenständen aber Fragwürdig.
    – Wenn der Gesetzgeber Nutzungsrechte einschränkt ist das natürlich etwas anderes. Zum Beispiel darf ich mit meinen Gegenständen (gekauft oder nicht) nicht enderen Leuten Schaden zufügen. Genauso darf ich Hacksersoftware auch nicht zum hacken benutzen.

    Also: Einschränkunder der Nutzungsrechte ist okay, aber nur durch den Gesetzgeber. Hersteller sollten nicht in mein Eigentumsrecht eingreifen können.

  5. Mein beliebtes Beispiel ist der DVD-Region-Code, bzw. das am Flughafen gekaufte Buch, aus dem beim Überfliegen der Staatsgrenze alle Buchstaben herausfallen.

    Es könnte vertretbar sein, Lizensierungsmodelle zu schaffen, die die jeweiligen Nutzungen unterschiedlich entgeltpflichtig machen. Eine technische Verhinderung bestimmter Nutzungen halte ich aber nicht für legitim.

    Sprich: DRM als Policy, nicht als Mandat.

  6. In gewissem Umfang gibt es de facto ein solches Recht. Zum Beispiel darf ich kein Festplattengehäuse öffnen, ohne dass die Gewährleistung erlischt.

    Auch Autohersteller sind bedacht darauf, ihre Produkte vor Manipulationen zu schützen, z.B. durch Verwendung von ungewöhnlichen Schrauben oder Ähnlichem.

    Das ist zu einem gewissen Grad sogar legitim, wie ich finde. Denn sollte z.B. mit einem unsachgemäß manipulierten Auto ein Unfall passieren, kann die Außenwirkung trotzdem den Hersteller betreffen, da die Manipulation mitunter nicht erkennbar ist.

    Dieses Prinzip lässt sich auch auf Immateralgüter übertragen. Fraglich ist dabei nur, wie soetwas umgesetzt werden könnte.

    Ein weitergehendes Recht zu entscheiden, was ich mit meinem Eigentum mache, hat ein Hersteller/Anbieter aber nicht. Er darf sein Produkt (in gewissen Grenzen) vor Manipulationen schützen bzw. solche erkennbar machen. Er darf mir aber nicht verbieten, das Produkt auch in nicht vorgesehener Weise zu nutzen.

    1. Das tangiert aber was ganz anderes. Der Hersteller muss eine Gewährleistung geben, und wenn da jemand dran rumfummelt und es geht kaputt, dann haftet halt der der es kaputt gemacht hat. Das ist nicht vergleichbar.

      Wenn der Autohersteller sagt, Du darfst dein Auto nur auf Bundesstraßen bewegen, aber nicht auf Autobahnen oder dir vorschreibt, jeden Tag zum Update in die Werkstatt zu fahren, wirst Du das Auto nicht kaufen oder?

      1. Natürlich tangiert das etwas anderes. Trotzdem sollte nicht ausser Acht gelassen werden, dass auch bei Immaterialgütern der Anbieter/Hersteller möglicherweise ein Recht darauf hat, geeignete Mechanismen zu nutzen, die eine Veränderung verhindern oder zumindest erkennbar machen können.

        Im Materialgüterrecht ist eine entsprechende Unterscheidung ja auch problemlos möglich, wie du zurecht erkannt hast. Beim Immaterialgüterrecht kann diese Unterscheidung möglicherweise nicht wie bisher getroffen werden. Daher lohnt es sich eventuell, über diesen Themenkomplex nachzudenken. Und um solche Anregungen wurde ja gebeten.

  7. Ein etwas schräger Vergleich über den Paradigmenwechsel von der physikalischen Kopie (teuer) zur digitalen Kopie (billig):
    Kopieren ist inzwischen so einfach und billig wie Atmen. Atmen kostet auch Luft, und gute Luft kostet Geld (Kat, Schornsteinfilter, Parks, ….). Trotzdem käme niemand auf die Idee den Leuten Atem-Zählgeräte umzubinden um spätere abzurechnen wer wieviel geatmet hat. Statt dessen wird das von den Steuern bezahlt, beziehungsweise von den Verbrauchern der Produkte die zur Herstellung Luftfilter brauchen. Ausserdem müssten Leute auf dem Land (bessere Luft) eigentlich mehr zahlen als die in der Stadt (die geben sich mit minderwertiger Luft zufrieden).

    Ich sage nicht dass Künstler von Steuern bezahlt werden sollten (möglich ware das), aber fürs kopieren Geld zu verlangen klingt so sinnvoll wie Atem-Zählgeräte verteilen.

    1. Gute Luft kostet Geld?

      Oh man, soweit ist es schon, das Kausalzusammenhänge komplett umgedreht werden …

      1. um in der Analogie zu bleiben, würde das bedeuten, dass wir Musiker oder Schriftsteller dafür bezahlen sollten, dass sie nicht etwas schlechtes machen, also unsere „Kultur“ verpesten :-)

  8. Klar wären diese Einschränkungen in „der analogen Welt“ akzeptabel. Genauso akzeptabel wie die daraus resultierende Kaufverweigerung. Niemand zwingt uns „solche“ Produkte zu kaufen.

    1. es gibt in der analogen welt aber durchaus einschränkungen und der anbieter hat nicht einfach das recht seine sachen so anzubieten wie er will. siehe klauseln bei agbs, versicherungen, handyverträge, miet und arbeitsrecht. hier regelt der gesetzgeber, hier die marktmacht des produzenten und auf der anderen seite der kleine konsument, der eben nicht nur die option kaufverweigerung haben soll. die verbrauchenzentralen klagen dieses ja auch regelmäßig ein.

  9. Ich finde den Vergleich von digitalen Gütern und Büchern an dieser Stelle einfach klasse, da auch bei Büchern Immateriellrechte zum tragen kommen. Man würde zum Beispiel meines Wissens das Urheberrecht verletzen, wenn man einen Roman einfach kopiert und weiterverkäuft. Mit dem Buch als physikalischem Objekt kann man jedoch machen was man will, genau wie z.B. mit der Installations-CD einer Software.
    Das Problem, warum es überhaupt DRM gibt, ist, dass das eigentliche digitale Gut kein greifbares physikalisches Objekt wie ein Buch ist, sondern eher schon dem abstrakten Werk entspricht, an dem der Urheber eben noch Rechte hat. Und diese Rechte will man dann auch am digitalen Gut durchsetzen, weil das ja irgendwie auch dem Urheber „gehört“.
    Im Endeffekt landet man jedenfalls bei dem bekannten Problem, dass das bisherige Urheberrecht nicht mehr Zeitgemäß ist, wenn man die technischen Möglichkeiten nicht unverhältnismäßig – und mit unzumutbaren Folgen für Bürgerrechte – einschränken will.

    1. Hallo Philipp,

      wie allen anderen, die schon kommentiert haben, auch danke an Dich. Allerdings verstehe ich diesen Absatz von Dir nicht:

      „Das Problem, warum es überhaupt DRM gibt, ist, dass das eigentliche digitale Gut kein greifbares physikalisches Objekt wie ein Buch ist, sondern eher schon dem abstrakten Werk entspricht, an dem der Urheber eben noch Rechte hat. Und diese Rechte will man dann auch am digitalen Gut durchsetzen, weil das ja irgendwie auch dem Urheber “gehört”.

      Warum bist Du der Ansicht, dass das bei einem E-Book anders als bei einem Buch, welches ich physikalisch in der Hand habe? Kannst Du das bitte nochmal etwas ausführen? Dankeschön!

      1. Das mach ich doch gerne.
        Ein (klassisches) Buch ist eben ein festes Objekt, das man kauft, und dann exakt einmal besitzt. Man kann es auch weiterverkaufen, dann hat man selbst es eben nicht mehr.
        Ein E-Book (ohne DRM) ist demgegenüber einfach eine Datei. Die hat man zwar meistens auch nur einmal auf der Festplatte, man kann aber ohne nennenswerten Aufwand auch mehrere Kopien haben. Und wenn man eine von denen weitergibt, hat man den Rest trotzdem noch, Stichwort Filesharing.
        Dementsprechend entspricht ein E-Book (ohne DRM), rein von der (nicht-)Bindung an einen physikalischen Datenträger, wesentlich eher dem urheberrechtlich geschützten Werk im abstrakten Sinn als einem Buch als physikalisch handelbarem Gut.
        Und mit DRM wird versucht, diese Eigenschaft zu „korrigieren“, in dem man ein „Exemplar“ eines E-Books an eine bestimmte Person oder sogar ein Gerät bindet. Man bemerke, das hier das „Exemplar“ künstlich geschaffen wird, denn wie gesagt, hat man eine Kopie eines DRM-freien E-Books, hat man beliebig viele.
        Ich hoffe, man kann jetzt besser nachvollziehen, was ich meinte, ansonsten fragt einfach weiter nach.

  10. Ich finde, die Hersteller haben das Recht, Ihre Produkte mit DRM oder sonstwas auszustatten (falls sie sie entsprechend kennzeichnen). (Problematisch finde ich das Verbot, solche Maßnahmen zu umgehen.)
    Sie hätten auch das Recht, Bücher herzustellen, deren Seiten verklebt sind, so dass man sie nicht lesen kann. Oder CDs, die man nicht abspielen kann. (Ach ja, tun sie ja schon.)
    Das ist alles ok, solange der Kunde Bescheid weiß. Ist ja keiner gezwungen, sowas zu kaufen.

  11. Hallo zusammen,

    vielleicht ist es ja nicht so wichtig; in diesem Zusammenhang fällt mir die dauernde Nerverei mit Steam ein. Ich hab hier Spiele für ein paar hundert €uro rumstehen, die ich ab und an nicht zocken kann, weil Steam nicht erreichbar ist und der Offline Modus nicht recht will.

    Das ist für mich so, wie wenn ich mein Auto nicht starten kann, weil mein Wagenhändler grade Urlaub macht, oder mein Bäcker mir vorschreibt, mit was ich meine Brötchen zu belegen habe und dass ich diese auf gar keinen Fall verschenken darf.

    Besonders ärgerlich an dieser Bevormundung ist die Behauptung damit die ‚Raub’kopierer treffen zu wollen. Diese freuen sich an ihren Spielen, die einmal gecrackt auch immer laufen.

    1. einzige möglichkeit das zu umgehen (nur bei offline spielen):

      Spiel original kaufen – eingeschweißt in den schrank stellen
      Spiel „illegal“ herunterladen, cracken, DRM / Steamfrei spielen

      probleme hat man dann aber evtl. mit patches und onlinemodus geht natürlich eher nicht über steam.

  12. In der physischen Welt streift das den Themenbereich “Geplante
    Obsoleszenz”
    . Man kann wohl darüber streiten wie weit das
    rechtlich ok ist, als Kunde fühle ich mich jedenfalls betrogen wenn
    das Produkt eine Minute nach Garantieablauf seinen Geist aushaucht.

    Unabhängig von der rechtlichen, bleibt die moralische Seite: Ein Arte-Film beleuchtet die Probleme durch
    Ressourcenverschwendung.

    Für IP sehe ich genau die analogen Probleme: Energieverschwendung,
    Wissen unzugänglich, Bildung zu teuer, Kultur ohne Innovation, …

    Vielleicht ist es das “Recht” der Hersteller, aber sicher nicht das
    “gute Recht”.

  13. Auch wenn ich nicht der Originalersteller bin, hier ein paar Spiele bei denen es Probleme gibt (auch wenn hier nicht Steam das Problem ist sondern ähnliche Plattformen der Publisher selbst)

    Assasins Creed oder Anno von Ubisoft können die Spielstände nur auf Ubisoft-Servern speichern. Ist der Server nicht erreichbar (was in schöner Regelmäßigkeit der Fall ist) kann man nur ein neues Spiel beginnen aber kein älteres fortsetzen.

    Das von vielen lang erwartete Diablo3 von Blizzard wird trotz vorhandenem Einzelspieler Modus keinen Augenblick ohne Onlineverbindung spielbar sein, da man hier genau wie bei StarCraft2 oder World of Warcraft (reines Mehrspieler Spiel daher hier sinnvoll) permanent im battle.net eingeloggt sein muss. Die sich daraus ergebenen Probleme konnte man sehr gut letztes Wochenende bei der offenen Beta zu Diablo3 beobachten. (siehe zB blizzards Präsenz auf Facebook)

    Um aber auch mal eine Lanze zu brechen für diese Plattformen: bei der Installation von PC Spielen kann es verschiedene Probleme geben die eine Nutzung des Spiels ohne längliche Internetrecherchen oft zur Qual machen. Hier war ich schon oft sehr dankbar meinen CD-Key bei Steam eingeben zu können und das Spiel bisher immer ohne Probleme mit einem Klick herunterzuladen und installieren zu können. Auch im battle.net konnte ich mir Warcraft3 runterladen nachdem ich meinen Key eingab, die InstallationsCD dafür kam mir bereits vor 10 Jahren abhanden und wäre wenn vorhanden sicher nicht so problemlos auf Windows7 64Bit zum Laufen zu bringen gewesen.

    Ähnliche positive wie negative Beispiele gibt es sicherlich zigfach.

    1. Mhm das war gedacht als Replik zur Nachfrage von #11 Achim. Aber die Antworten-Funktion mag im Android Browser wohl nicht so recht funktionieren.

  14. Kurz und knapp:
    Weil es sich eingebürgert hat, „Lizenzbedingungen“ ohne durchzulesen einfach zu akzeptieren.
    Da bisher niemand gegen diese Bevormundung geklagt hat, stellt sich eine Resignation ein und man akzeptiert das Faktische. Man klickt einfach auf „akzeptieren“.
    Ein weiterer Grund ist der fehlende Wettbewerb. Wenn mir die Brötchen von Bäcker ‚A‘ nicht schmecken, oder dessen „Lizenzbedingungen“ nicht passen (nur mit Light-Margarine zu geniessen), dann kann ich ohne weiteres ein Brötchen von Bäcker ‚B‘ kaufen. Dies geht bei der Monopolware Software, Musik, Bücher nicht.
    Aus diesen Gründen ist es meines Erachtens zwingend notwendig den Vertrieb dem harten Wettbewerb ausszusetzen. Dazu muss die Möglichkeit der Exclusiv-vermarktung abgeschafft werden. Das hätte auch für die Kreativen Vorteile, weil sich „am Markt“ die beste, effizienteste und erfolgreichste Vermarktung seines Produktes durchsetzen kann.

  15. Mein Liebling sind Ebooks. Ebooks sind so eingeschränkt, dass man sie nur noch zum Lesen verwenden kann. Weder gibt es preisliche Vorteile gegenüber Büchern, obwohl Kopien doch immer so einfach und umsonst machbar sind (zumindest illegale kriminelle Konsumenten können das), noch kann man sein neues Buch mit Freunden austauschen, verschenken oder verleihen. Dennoch bin ich gezwungen, die Bedingungen zu akzeptieren, wenn ich die Vorteile nutzen möchte.
    Einschränkungen gibt es auch bei Autos. Ein Taxifahrer erzählte mir, dass das Taxi wegen eines defekten Navis automatisch auf 120 km/h gedrosselt wurde. Dadurch zwingt der Hersteller seine Kunden zur teuren Reparatur in der Vertragswerkstatt und zum Austausch des original Navis, welches auch nochmal überteuert ist. Das auto wäre mit einem TomTom Navis und ohne die Einschränkung für 150€ wieder voll nutzbar gewesen, so kostete es eingie tausend Euro.

    1. Hallo Sascha,

      kannst Du mich mal per E-Mail kontaktieren? Ich wäre daran interessiert, das was Deinem Bekannten passiert ist so zu dokumentieren, dass es andere Journalisten in Zukunft gut als Beispiel verwenden können.

      Dankeschön
      Matthias

  16. Das Problem ist doch, dass jedes digitale Werk automatisch mit der technischen Möglichkeit kommt, es unendlich oft zu duplizieren und der gesamten Welt zur Verfügung zu stellen – was ja auch gemacht wird.

    Dass ich in Sekunden und ohne Aufwand sämtliche eBooks der letzten Jahre finden, kostenlos runterladen und ungehindert weiterverbreiten kann, ist eine Eigenschaft, die Bücher abseits des Internets so eben niemals hatten. Selbiges gilt für Musik, Filme, Serien und Software.

    Und da kommt DRM ins Spiel. Für die Hersteller ist das eine Art „Korrektur“ der Voraussetzungen unter denen Handel zwischen Anbieter und Nutzer getrieben wird. Natürlich ist das rückständig und in Teilen kontraproduktiv, auf der anderen Seite kann ich den Hersteller durchaus verstehen – man muss sich mal vorstellen, wir hätten plötzlich die Möglichkeit, Gegenstände 1:1 zu duplizieren und unkontrollierbar weltweit zu verteilen. Vermutlich würden wir selber, unsere Arbeitgeber und deren Mutterfirmen mit Hochdruck an Möglichkeiten der Einschränkung arbeiten und DRM als unabdingbar verteidigen.

    Ich bin da hin- und hergerissen. Vermutlich auch, weil mich die Selbstverständlichkeit, mit der Werke verbreitet und ohne Entlohnung genutzt werden, so überrascht. Ich frage mich da immer, was das Wissen, dass eine moralisch fragwürdige / illegale Handlung nicht verfolgt wird, mit dem Bürger macht. Wenn die Bahn morgen ankündigen würde, dass sie keine Fahrkartenkontrollen mehr durchführt – wie viele Menschen bezahlen dann ihr Ticket noch?

    1. „[…] wir hätten die Möglichkeit, Gegenstände 1:1 zu duplizieren […]“

      Ich denke nicht, dass irgendjemand zu seinem Arbeitgebeger gehen würde um DRM zu fordern. Ich würde sofort zum Kühlschrank laufen, meine letzte Flasche Bier duplizieren (so 3 bis 7 mal) und sofort vergessen, dass ich jemanls einen Arbeitgeber gehabt habe. Welch eine schöne Utopie … *seuftz*

    2. Man vergesse bitte nicht, dass ich auch in die Stadtbibliothek gehen und mir ein Buch ausleihen kann, und zu Hause dann alle relevanten Seiten kopiere. Bis zu dem Punkt geht das durchaus auch in der analogen Welt. Die Kopien sind dann zwar nicht so schön (ohne Einband und so), dauern länger und verbrauchen Tinte und Papier, aber einen Wesensunterschied sehe ich dort nicht, es ist allerhöchstens ein Gradunterschied, ob ich nun ein geliehenes Buch kopiere oder eine ungeschützte PDF.

      1. Natürlich kannst du kopieren; aber du kannst (und konntest) die analog kopierten Werke niemals der gesamten Welt zur Verfügung stellen, sondern maximal einem begrenzten Freundeskreis.

        Digital: alle jemals enstandenen Produkte können per Knopfdruck verlustfrei jedem überall sofort zugänglich gemacht werden, ohne dass der Rechteinhaber entlohnt werden muss und ohne dass irgendjemand was dagegen tun kann. Das ist eine wirtschaftliche Situation, mit der sich nur die Medienindustrie befassen muss, niemand sonst.

    3. Dankeschön. Am interessantesten finde ich den letzten Absatz. Ich hatte im letzten Teil meines Interviews ja schon versucht darauf einzugehen. Auf der Cebit hatten wir dazu eine zweistündige Diskussion auf dem heise Forum, organisiert von irights.info. Vielleicht bekommen wir es hin,k dass das Video bald veröffentlicht wird.

      Ich finde es wichtig, dass wir Menschen die Möglichkeit geben, für Musik, Bücher, Filme zu bezahlen. Wir haben ja ein Interesse daran, weiterhin gute Filme, Bücher, etc. zu bekommen. Allerdings bin ich der Ansicht, dass DRM dem nur schadet.

      Ich werde das in den nächsten Wochen und Monaten noch neue Artikel zu dem Thema schreiben. Danke für die Rückmeldungen!!

  17. Hi auch

    auch in der „analogen Welt“ gibt es solche Einschränkungen. Playmobil beispielsweise möchte nicht, dass die Figürchen politisiert werden oder dass z.B. jemand die Arme erhitzt, verformt und dann damit Kreuzigungsszenen nachstellt.

    Ich zitiere übrigens mal aus einem Denise-Heftchen von 1989:
    Alle Rechte, einschließlich das des vollständigen oder auszugsweisen Nachdruckes in jeglicher Form, sind vorbehalten. Denise-Romane ___dürfen nicht verliehen___ oder zum gewerbsmäßigen Umtausch verwendet werden. Führung in Lesezirkeln nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages.

    1. Ich vermute mal, da ging es eher um Leihbüchereien und ähnliche Einrichtungen.
      Videotheken können sich ja auch nicht einfach aus dem Handel bedienen, sondern zahlen deutlich mehr für die Scheiben.

    2. Hallo Twister,

      hast Du zu dem Playmobil-Beispiel eine Quelle? Hatte davon noch gar nichts gehört, würde mich aber interessieren, wie Playmobil das gemacht hatte.

      Viele Grüße
      Matthias

  18. Diese Versuche der Rechteminderung gab es schon früher im analogen Bereich. Ich erinnere mich noch gut an die Versuche Kassettenaufnahmegeräte, zunächst Tonbänder später auch Videorecorder, für den Privatnutzer zu verbieten. Die Damen und Herren Halbintelligenzler kamen damit zwar nicht durch, statt dessen haben wir da heute noch die GEMA- gebühr auf Aufnahmemedien. Und gute Geräte haben eine sogenannte Dubbingfunktion mit der man eine einmal erstellte Aufnahme in unveränderter Qualität im Schnelldurchlauf kopieren kann, sofern das Gerät heute noch funzt und man über Leermedien des entsprechenden Formats verfügt.

    There is nothing new under the lights.

    1. Was mich mal interessiert, warum in Filmen, die ich mir in der Videothek ausleihe, immer in Disclaimer steht, dass der Film nicht verliehen werden darf… gibt es da eine Rechtsprechung, dass das nicht gilt oder wieso dürfen die die Filme verleihen?

      1. Unterschiedliche Lizenzen. Die Videothek hat eine (vermutlich teurere) Lizenz, die ihr das (sogar gewerbliche) Verleihen erlaubt. Die Lizenz, die man dann hat, wenn man sie sich da leiht (oder eben privat kauft), und um die es im Disclaimer geht, erlaubt einem aber wiederum gar nichts, außer sie allein privat anzuschauen.

  19. Das Urheberrecht sieht vernünftigerweise vor, dass Urheber zum Beispiel ihr einzigartiges Werk später begutachten können um es zu erhalten. Teilweise kann ein unsinniger oder destruktiver Gebrauch, etwa eines Bildes, unterbunden werden. Das dient dem Erhalt der Kunst. Wirkliches Urheberrecht ist sinnvoll, dient(!) .Kunst, Kultur, Kreativen wie Nutzern gleichermaßen.

    Bei DRM geht es aber um etwas Anderes. Der Rechteinhaber möchte die gesetzlichen „Schrankenschranken“ selbst bestimmen oder eleminieren. Denn ihm reicht die geltende Rechtslage nicht aus.

    Du sollst Dein Spiel nicht verkaufen, Du sollst keine Sicherheitskopie erstellen, Du sollst für den Mediaplayer im Schlafzimmer oder Deine Familienmitglieder extra Lizenzen erwerben, besser bei jeder Nutzung erneut zahlen. Du sollst nicht bei Werbung weg zappen. Du sollst Deine Daten abgeben um die Produkteffizienz zu steigern – „Ihre Produktversion wird nicht mehr unterstützt. Klicken Sie hier für ein Upgrade-Vorzugsangebot persönlich für Sie Frau Mustermensch“.

    Der Kunde aber hat wenig davon. Medien laufen nicht auf jedem Player, können nicht im Auto gehört werden, nicht im (europäischem!) Ausland gekauft werden. Ein Defekt erzwingt in der Regel Neukauf. Das Erbe der techniknahen rockenden Oma kann nicht verkauft werden. Sicherheitskopien gehen nur sehr eingeschränkt. Konkurrenzprodukte sind inkompatibel, der Kunde ist also an einen Anbieter gebunden. Und wenn der Anbieter seine DRM-Server abschaltet?

    Kleine Labels und Verlage haben wenig davon. Die müssen DRM nämlich bezahlen. Sie zahlen für einen Schutz, der Sneakoil (weil er umgangen werden wird) ist, Kunden verärgert, das Produkt teuer macht. Die zahlen auch für die notwendigen Updates („the next generation of security“ oder so) weil sie Lizenzverträge unterschrieben haben.

    Sie sehen nicht, dass Produkte ohne DRM preiswerter sind, Ressourcen, Support, Logistik bis hin zur Umwelt schonen, dass sie weit mehr Leute erreichen als durch künstliche Verknappung der Dinge, die Labels mit viel Liebe und Arbeit zusammen mit Urhebern erstellt haben. Sie sehen nicht, das Fans keine Diebe sind und auch nicht das erfolgreiche Vermarktung heute Hype braucht. Den generiert man nicht durch Schranken und Gängelung. Den generiert man, indem man eine Gemeinschaft schafft, das Netz versteht und kreativ nutzt, indem sich Kunden, Fans mit dem Anbieter und Kreativen identifizieren. Disney war einmal ganz zu Recht einer der ganz Großen. War einmal. Gängelung geht da gar nicht. Offenheit ist das Zauberwort für Gold.

    Dabei geht es weniger um Urheber und auch nicht um „Raubmörderkopierer“. Die sind nur die willkommene vorgeschobene Legitimation für ein knallhartes Geschäftsmodell. DRM dient einzig einer Industrie die keinerlei Verantwortung für Urheber, Kunden, Kultur zeigen kann. Den diese Industrie muss primär Gewinne abstrakter Shareholder maximieren. Sie muss es, weil bei diesem überholten BWL-lastigem Geschäftsmodell sonst die Pleite droht. Die Hersteller von DRM glauben eine Win/Win Situation erzwingen zu können und betreiben Lobbyarbeit bin hin in die EU-Kommission (…)

    Ok, ich halte mal ein, auch wenn dies alles die Komplexität nur andeutet!

    1. Hallo Joachim. Danke für Deinen Kommentar, der das Thema noch einmal sehr gut beleuchtet.

      Zum Thema Disney: Lessig hat in Free Culture gut gezeigt, dass Disney Mickey Maus auch von anderen übernommen hat (S. 21, bzw. PDF-Seite 25). Zeigt gut, dass Ideen von anderen übernommen werden, wenn man kreative Arbeit macht.

      In 1928, a cartoon character was born. An early Mickey Mouse made his debut in May
      of that year, in a silent flop called Plane Crazy. In November, in New York City’s Colony
      Theater, in the first widely distributed cartoon synchronized with sound, Steamboat Willie
      brought to life the character that would become Mickey Mouse.

  20. „Wären diese Einschränkungen in „der analogen Welt“ auch akzeptabel?“ Irrelevant, denn: digitale Welt != analoge Welt. Schließlich empören wir uns auch darüber, wenn ACTA-Gegner mit Ladendieben gleichgesetzt werden.
    Bitte bitte bitte bitte bitte bitte! Macht nicht solche Vergleiche, denn sie haben null Aussagekraft.

    Meine Meinung zu DRM: Christian Schönning (Kommentar Nummer 16) hat bereits die Punkte aufgezählt, die ich im Sinn hatte.

    1. Keine Ahnung von welchen Welten Du sprichst. Ich kenne nur eine Welt ;-)

      Da gibt es Realitäten. Da gilt z.B. (unter Vernachlässigung von Randbedingungen): der Preis einer Ware ist umgekehrt proportional zur Verfügbarkeit. Künstliche Knappheit lässt sich nicht mehr erreichen – schon gar nicht mit Snakeoil-DRM. Technisch macht DRM keinerlei Sinn.
      Emulationsschichten ohne Mehrwert sind nicht nur überflüssig. Sie sind ein objektiver Fehler und eine potentielle Sicherheitslücke (sagt der Softwareentwickler).

      Was also wäre die Konsequenz um Geld verdienen zu können? Die Handy-Hersteller etwa machen es vor.

      Christian Schönning Position müsste zunächst einmal belegt werden. Aus meiner Sicht gilt sie – so klug, menschlich und verständlich sie auch ist – nicht. Sie hilft vor allen Dingen nicht den Urhebern, kleinen Produzenten, Labels und Verlagen. Von privaten Initiativen, Konzerten ganz zu schweigen… (sagt der Musiker)

    2. Ich denke es ist legitim zu fragen, ob Menschen in den einen Bereichen mehr Einschränkungen in Kauf nehmen als in anderen. Auch wenn manche Menschen das (illegale oder teilweise sogar das legale) Kopieren mit „Raub“ oder „Diebstahl“ gleichsetzen. Dankeschön!

  21. DRM ist bullshit. Meiner Ansicht nach ist das gesamte Konzept in sich verkehrt.

    Das Labels/Konzerne/Spielefirmen/wasauchimmer absichtlich die Rechte Ihrer Kunden beschneiden um ihren Profit zu maximieren ergibt vom ökonomischen Standpunkt her vielleicht Sinn, Unterbindung von Gebrauchtverkäufen ist Teil dieses Aspekts. Die Möglichkeit der Datensammlung ist sicher auch interessant. Zu wissen welcher User welche Produkte wann und wie oft nutzt, weil sein Kram Verbindungen zu den DRM-Servern herstellt? Wunderbar, da sind sicher Millionen dran zu verdienen.

    Ad absurdum geführt wird das Ganze dadurch, dass es im Endeffekt aber nur die legitimen Kunden straft. Der Käufer ist der Dumme, der sein Spiel nur eingeschränkt spielen darf, seine Musik nicht im Auto hören kann, oder eventuell weil der Kopierschutz spinnt seine legal gekaufte Software nicht oder nur nach zeitintensiven Supportanfragen verwenden kann, oder den Rechnerneukauf und die darauffolgende Neuinstallation der gekauften Software unnötig erschwert. Und man muss auch noch damit Rechnen, dass das Produkt langfristig nicht benutzbar bleibt weil der Hersteller pleite geht und die DRM Server wegfallen oder was auch immer da sonst noch passieren kann.

    Der böse Raubmordkopierer und seine Freunde bekommen von dem ganzen Unfug gar nicht mit. Ein fähiger Mensch hat meist aus Spaß an der Herausforderung nen paar Tage Arbeit gehabt um nen neuen Kopierschutz auszuhebeln, der Rest saugt und hat Spaß dran, kann die Musik konvertieren und abspielen wies grade passt, kann das Spiel problemlos auf mehreren Rechnern installieren, und nerviges Dauer-Online-Gedöns entfällt ganz. Und Gedanken darüber machen das die Software zumindest zum ursprünglichen Hersteller nach Hause telefoniert muss man sich auch nicht. Und dann ist wegen DRM-Wegfall eventuell die Performance auch noch besser!

    Wenn die bösen illegalen ‚Raubmordkopien‘ bessere Qualität, Stabilität und Benutzererfahrung bieten als die Originalversionen, haben die originalen Hersteller/Verwerter/Wasauchimmer rot zu werden vor Scham und Besserung zu geloben und nicht darüber zu fluchen, dass jemand anders Ihre Kundengängelung aushebelt.

    Und ich möchte dabei betonen, dass ich mehr als zahlungswillig bin wenn ich mich fair behandelt fühle. Alben von Bandcamp, in FLAC Qualität, ohne Kopierschutz, zu fairen Preisen von denen der Großteil an die Band geht? Ja bitte! Indiespieleentwickler die Ihre Spiele kostenlos und ohne Werbung zur Verfügung stellen und nur nen kleinen Spenden-Button auf der Seite haben? Ja bitte! EA’s Origin Plattform? Geht sterben Ihr Flachzangen!

    Habe vor Kurzem $150 an ToadyOne, den Entwickler von Dwarf Fortress, gespendet und fühle mich verdammt gut dabei. =p

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.