Alternative Verwertungsgesellschaft: Neues von der Cultural Commons Collecting Society

Am spex-Blog „Die Digitale Verwerfung“ findet sich ein Interview mit Wolfgang Senges, einem der Initiatoren der dort als „GEMA-Konkurrenz“ bezeichneten, in Gründung befindlichen Verwertungsgesellschaft „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S). Eine der Motivationen für die C3S-Initiative ist  der Umstand, dass manche großen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ihren Mitgliedern nicht die Veröffentlichung einzelner Werke unter einer Creative-Commons-Lizenz erlauben. Diesbezügliche Gespräche gibt es zwar fast schon so lange wie Creative Commons selbst, eine Einigung ist aber nicht in Sicht. Denn die GEMA verweigert sich selektiver Registrierung von Werken aus Furcht vor Missbrauch durch Major-Labels („Rosinenpicken“) und erlaubt nur die komplette Ausnahme ganzer Sparten wie z.B. „Online“ oder „Airplay im Radio“ von der Rechtewahrnehmung. Eine derartige Beschränkung der Nutzung auf einzelne Sparten ist aber wiederum mit Creative Commons nicht erlaubt, weil so die anvisierte „kreative Allmende“ noch mehr fragmentiert werden würde, als sie es durch die verschiedenen Lizenzmodule ohnehin schon ist (für Details dazu den Beitrag von CC-Deutschland-Jurist John Weitzmann: „Doppelt Überkreuz: Die GEMA und Creative Commons“).

Im Interview erläutert Senges einige interessante Ideen, die die C3S für Kunstschaffende attraktiv machen sollen. So ist geplant, Lizenzeinnahmen bis zu einem gewissen Schwellenwert von 500 bis 1000 Euro im Monat zu hundert Prozent an die Urheber auszubezahlen:

Erst danach wird ein Prozentsatz an die C3S abgeführt, der mit der Höhe der Einnahmen steigt. Wir rechnen derzeit mit bis zu zehn Prozent. Bei der GEMA sind es für alle Urheber zwischen 15 und 16 Prozent.

Gerade auch angesichts der Kritik an den undemokratischen Entscheidungsstrukturen der GEMA (vgl. „GEMA, der Club der oberen 3000“) relevant sind die geplanten Mitbestimmungsregeln:

Bei der C3S werden alle Mitglieder stimmberechtigt sein. Zudem führen wir eine 1 zu 1 Abrechnung ein: Gezahlt wird, was real genutzt wird – und dieses Geld wird auch 1 zu 1 an die Urheber ausgezahlt und transparent abgerechnet. Eine 1 zu 1 Abrechnung ist heutzutage technisch möglich, ob im Club- und Live-Bereich, im Rundfunk oder Online.

Bis die C3S den Betrieb aufnehmen kann, sind aber noch einige Hürden zu nehmen. Es gilt das Startkapital in Höhe von 30.000 Euro aufzubringen sowie eine kritische Masse an beitrittswilligen Urhebern zu versammeln, um beim Deutschen Patent- und Markenamt zugelassen zu werden.

 

6 Ergänzungen

  1. „Es gilt das Startkapital in Höhe von 30.000 Euro aufzubringen […]“ abgesehen vom fehlenden Komma gibts da nur eins: CROWDFUNDING!

    Das würde nicht nur mit relativer Leichtigkeit das Startkapital einbringen (Crowdfunding in DE ist ja ne vergleichsweise lahme Sache, das ist mir auch bewusst), sondern die ganze Geschichte auch bekannter machen, Medienaufmerksamkeit erzeugen etc, was wiederum dem Crowdfunding nützt.

    Und ich hoffe sehr, das Projekt soll sich nicht nur an Urheber audiovisueller Medien richten, sondern auch explizit als Alternative zur VG Wort genutzt werden können!

    1. soweit ich das mitbekommen habe wird erstmal nur musik „verwertet“ und später soll dann sowohl Video als auch Wort dazu kommen.

    2. seitdem es im Gespräch ist eine Alternative zur GEMA zu gründen warte ich eigentlich auch nur noch auf den Spendenknopf – ich bin weder Urheber noch habe ich vor, Musik kommerziell weiterzuverwerten; doch das Kippen der GEMA-Vermutung wäre mir einige Euros wert.

    3. PS die haben ja einen Paypal-Knopf – warum ist der so versteckt/weit unten und warum steht im Blogeintrag nicht davon?

  2. Das Problem sind doch die CC Lizenzen, gäbe es nur ABkassier-Lizensmodelle a la Gema, und wurde alles ander STrafrechtlich verfolgt werden, alles währe doch OK.

    mfg

    Ralf

  3. Das ist der Ansatz, mit dem das Monopol der GEMA gebrochen werden kann. Grundsätzlich ist zu argumentieren, dass es heute ander als früher nicht nur eine Art der Verwertung gibt, sondern mehr Lizenzmodelle existieren, und die GEMA nur das klassische Lizenzmodell vertritt aber nicht die neuen. Aufgrund dessen könnte man damit den Alleinvertretungsanspruch der GEMA in Frage stellen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.