Open Government Data, These 2: „Primärequelle“

In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins Deutsche übersetzt und präsentieren hier in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den „Open Government Data Prinzipien“. In der zweiten Ausgabe dieser Reihe „Open Government Data Prinzipien“ geht heute um die

These 2 – Primärequelle

Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

Per Definition der Open Government Data Principles bringt der Terminus folgendes zum Ausdruck: Daten werden an ihrem Ursprung, ihrer Quelle, mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad gesammelt. Das heißt, Daten sollten in ihrer ursprünglichen und nicht in einer aggregierten oder modifizierten Form vorliegen.

Die Gefahr, die bei nicht originären Daten besteht ist folgende, zum einem sind sie nur bedingt für Dritte nutzbar, zum anderen gehen sie für die Nachwelt verloren, oftmals ohne die Option auf wieder Herstellung des ursprünglichen Zustandes. Als konkretes Beispiel sei die oft bewusst schlechte Qualität von Webvideos und Audiodateien genannt, die häufig eine Nutzung der Dateien für professionelle Anwendungen nicht zulassen.

Daten sollten nach Möglichkeit für alle Anwender in gleicher Art und Weise nutzbar sein. Qualitätsverluste durch bspw. eine Modifikation der Primäquelle, welche diese in ihrem Ursprung signifikant verändert sind somit nicht akzeptabel und gehen schlussendlich auf Kosten anderer. Daten sollten in der zur Zeit bestmöglichen Qualität vorliegen und sich an bestehenden „best pratices“ Beispielen orientieren. Hierbei gilt es die Prämisse „more is better“ zu achten. Um so reiner, um so besser.
Die 8 Open Government Data Principles in der Übersicht:

Daten der öffentlichen Verwaltung gelten als offen, wenn sie der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, die im Einklang mit den nachstehenden Grundsätzen steht:

1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Blog des Open Data Network” erschienen, der Autor ist Lucas Mohr.

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Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.