Erst seit dem 1. Mai 2009 galt die EU-Richtlinie, dass sämtliche Mitgliedsländer die Verteilung von Agrarsubventionen im Internet veröffentlichen mussten: Empfänger, Betrag und Verwendung sollten den Bürgern, die mit ihren Steuerzahlungen für die Subventionen aufkamen, deren Verwendung transparent machen. Schon bei der Umsetzung zeigte sich Deutschland widerwillig, Ilse Aigner empfahl offen, sich der Richtlinie zu widersetzen und war stets um eine Minimalumsetzung bemüht, das Bayern wehrte sich massiv – dabei hatte Deutschland der Verordnung schon 2006 unter ausdrücklichem Lob des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung zugestimmt.
Der Bauernverband regte zahlreiche Einzelklagen bezüglich des angeblich verletzten Datenschutzes an, und zwei davon landeten in Luxemburg vor EuGH-Richtern (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09). Diese entschieden, dass mit der unverhältnismäßigen Veröffentlichung der Namen das Grundrecht auf Datenschutz verletzt sei, und kassierten die Richtlinie ein.
Aigner ließ erleichtert sofort die Daten von der Seite agrar-fischerei-zahlungen.de entfernen, und ging damit über das von den Richtern geforderte Maß hinaus. Das ist sehr bedauerlich, waren diese Daten doch die Basis für Transparency-Vorzeigeprojekte wie FarmSubsidy.org die sie aufbereiteten, und uns mit so interessanten Erkenntnissen überraschten, wie 54 Mio € an die Nordmilch eG, 18 Mio € an Edeka, 11 Mio € an die Vion Trading GmbH – alle fein säuberlich aufgelistetet. Greenpeace kritisiert schon seit langem,
dass nicht nur Landwirte in den Genuss von Agrargeldern kommen, sondern viele branchenfremde Unternehmen – von der Energiebranche über Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen bis hin zu Zigarettenherstellern.
N-tv stellte fest
Neben Billard- und Akkordeon-Spielern wurden 2009 sogar Tote bedacht.
In Zukunft wird man davon wieder weniger berichten können, was durchaus im Sinne der Empfänger sein mag. Für die Steuerzahler bleibt es ein Skandal. Immerhin: Bei FarmSubsidy sind alle bisher veröffentlichten Daten bereits aufbereitet und nach wie vor einsehbar.
Hier ist der Link zum Urteil:
http://bit.ly/9ZLjSS
Wichtig ist, dass die Richter nicht gesagt haben, dass es verboten ist, Namen von Empängern zu veröffentlichen, sie haben nur klargestellt, dass die EU deutlichen machen muss, wann die Veröffentlichung von Personendaten verhältnismäßig is und das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteressen der Einzelperson überwiegt.
Nach Feststellung des Gerichts haben die EU-Institutionen diese Abwägung bei der Erstellung der Gesetzgebung nicht vorgenommen, etwa, indem sie Kriterien eingeführt haben, nach denen entschieden wird, wann die vollständige Veröffentlichung auch von Personendaten gerechtfertigt ist.
Aus dem Urteil (§110, Punkt 1):
„[Die Artikel der Gesetzgebung] hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von [Agrarhilfen] sind ungültig, soweit diese Bestimmungen bei natürlichen Personen […] die Veröffentlichung personenbezogener Daten hinsichtlich aller Empfänger vorschreiben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während deren sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden.“
Die EU-Kommission könnte also z.B. schnellstmöglich Vorschläge für solche Kriterien machen, damit es auch zukünftig eine Veröffentlichung von (nach meiner Auffassung: möglichst vielen) Subventionsempfängern geben kann, nicht zuletzt um Missbrauch verhindern zu können.
Ronny (EU Verbindungsbüro von Transparency International)
„Lob des Datenmissbrauchschutzbeauftragten“
Lob? Wo ist der kämpferische Einsatz der Datenschutz-Fanatiker Schaar und Konsorten, wenn man ihn als offiziell Beauftragten für Informationsfreiheitsgesetz braucht?
Desweiteren sollte man generell mal das Wording ändern: Datenschutz ist ein Schwachsinniges Wort. Daten müssen nicht geschützt werden. Besser: Datenmissbrauchsschutz.