Leistungsschutzrecht: Faszination des Mystischen

Till Kreutzer erläutert ausführlich bei iRights.nifo, was denn genau das Leistungsschutzrecht ist, was viele fordern und wem das überhaupt etwas bringen soll: Faszination des Mystischen.

Er hat hierbei die Aufgabe, die Belange der Urheber, der Werkmittler und der Allgemeinheit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Bei der Frage, ob es ein Leistungsschutzrecht für Verleger geben sollte, sind also keineswegs allein die Partikularinteressen der designierten Inhaber dieses Rechts ausschlaggebend. Vielmehr sind sie mit den gesamtgesellschaftlichen Belangen, wie der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit oder der möglichst ungehinderten Nutzung von Informationen abzuwägen. Auch ist zu fragen, ob durch ein Leistungsschutzrecht der Verlage die Interessen der Autoren gefördert (was im Zweifel nicht der Fall wäre) oder gar beeinträchtigt würden. […]

Die wirtschaftlichen Probleme der Verlagswirtschaft könnten so ohne weiteres behoben werden. Wenn von allen Blogs, Nachrichtenseiten, Enzyklopädien oder Foren und sonstigen Angeboten, in denen auf fremde Inhalte hingewiesen oder über die gleichen Ereignisse berichtet wird, Geld eingesammelt wird, könnten sicherlich erkleckliche Summen eingetrieben werden. Es sei denn, es wird dann weniger gebloggt, diskutiert, veröffentlicht. Es sei denn, dass der bürokratische Aufwand für Abrechnung und Protokollierung nicht zu leisten ist oder dass die erforderliche flächendeckende Überwachung aller Online-Publikationen nicht funktioniert. Es sei denn, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte ansieht. Abgesehen von diesen – immerhin gravierenden – Bedenken gegenüber einer derartigen Ausweitung der Rechte an Presseerzeugnissen gehört auch die stetige Behauptung, dass News-Aggregatoren und andere, die kleine Teile aus Verlagspublikationen verwenden (wie zum Beispiel Blogger), reine Schmarotzer sind, die hierfür gefälligst zu zahlen haben, auf den Prüfstand.

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