Leistungsschutzrecht – Angriff auf das Grundrecht der Informationsfreiheit.

Matthias Spielkamp hat für für Zeitschrift Message einen Hintergrund-Artikel über die Lobby-Strategien der deutschen Verleger geschrieben, die ein Leistungsschutzrecht fordern: Die Lobbyisten der Unfreiheit.

»Das wäre in etwa das, was Herr Burda ein erweitertes Nutzungsrecht nennt. Damit soll offenbar ein Urheberrecht eingeführt werden, das es in dieser Form noch nicht gibt: der Schutz von Überschriften und Nachrichten.«, sagt Branahl. »Es käme außerdem der Schutz von Informationen in Betracht – wenn etwa die DPA als Erste Informationen hat und sie verbreitet, und dann ein anderer diese Informationen nutzt, um eigene Texte zu schreiben.« Branahl weiter: »Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.« [….]

6 Ergänzungen

  1. Es ist an der Zeit konstruktiv mit dem Thema umzugehen, nach dem die Verleger Jahre haben ins Land ziehen lassen. Jetzt nach dem Regulierer zu rufen, ist der denkbar ideenloseste Umgang mit der Problematik. Konkrete Anregungen, wie Verlage sich aufstellen können, liefert Dirk Beckmann, der mit seiner Agentur artundweise, schon einiges bewegt hat in Punkto Digitalsierung von Verlagsangeboten, in einem interessanten Gastbeitrag: http://bit.ly/4EfMOK

  2. Das ist 1:1 das Prinzip von Softwarepatenten, nur, dass es hier nicht einmal eine vorgeschaltete Instanz zum Ausstellen der Patente gibt.

  3. Was generell bei Patenten gerne vergessen wird ist, dass sie zwar anfangs den Fortschritt fördern, allerdings dreht sich das sobald das Patent erteilt wird. Ab dem Zeitpunkt wird gnadenlos ausgebremst, man will ja das Patent vermarkten zu und Geld machen. Aus BWL-Sicht ein tadelloses Verhalten.

    Ich bleibe dabei, wenn schon ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird, dann muss es allerdings auch für alle gelten und nicht nur für Verlage.

    Das bedeutet, dass alle Kommentatoren auch in den Genuss dieses Schutzes kommen müssen und an den Erlösen der Verlage beteiligt werden müssen.

    Alleine diese Idee konsequent zu Ende geführt wird das Leistunsscgutzrecht ad absurdum führen.

    Leider steht zu befürchten dass sich unsere Politiker kaufen lassen. Bei einigen Ministern wäre es nicht das erste Mal.

  4. # Hirnbloggade
    Okt 8th, 2009 @ 10:57

    Ideenpatente in der Presse?…

    … wenn es nach den großen Verlagen geht, ja.
    Sie nennen es zwar anders, aber das Ideenpatente ist es, worum es geht.
    Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, nennt es „Leistungsschutzrecht“ und betreibt bereits L…
    #

    Und was ist mit den Usern, deren Ideen evtl. von der Presse gestohlen werden? Wie geht es da den weiter. Wer bekommt dann da die Zahlungen? Der user oder die Presse?

    Bis dann
    LG von Richter169

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