Der Deutschlandfunk berichtete gestern über „Alles für lau? Nachwuchsmusiker setzen auf das Lizenzmodell „Creative Commons“.
Kloiber: Wesentlich, aber eigentlich im Urheberrecht, und deswegen gibt es das ja auch, ist, dass ein Künstler sicherstellen kann über diese rechtlichen Konstruktionen, dass er mit dem, was er da tut, eigentlich seinen Unterhalt bestreiten kann. Jetzt sagen Sie, dass basiert im Wesentlichen alles darauf, das das kostenlos ist. Welchen Sinn machen dann diese Regelungen?
Hoeren: Hinter dieser Creative Commons-Diskussion steckt ja eine größere Diskussion, nämlich die Unzufriedenheit vieler Kreativer mit dem Urheberrecht und vor allem auch mit dem Urheberrecht aus der Sicht der Verwerter. Viele Musiker erleben zum Beispiel, dass ihnen mit einem Vertrag alle Rechte weggenommen werden zu Gunsten der Verwerter, dass bestimmte Inhalte gar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, die lagern dann in Archiven von Sony und EMI und wie die Großen alle heißen. Wer Creative Commons wählt, möchte eben die Öffentlichkeit, er möchte gesehen werden, er möchte eine möglichst breite Streuung seiner Inhalte, allerdings auch unter einem Emblem, das sagt, ich behalte immer noch den Daumen so ein bisschen auf dem, was die Streuung angeht.
Die Deutsche Welle hatte am Donnerstag einen guten Artikel zum Thema: „Creative Commons: Neue Chancen für Geistiges Eigentum?“
Für viele sind die Lizenzverträge von Creative Commons, eine Möglichkeit selbst zu bestimmen, wie weit das Urheberrecht bei ihren Werken greift. Sich für „Open Access“ also für einen freien Zugang zu Kulturgütern auszusprechen, kann aber gleichzeitig auch als bewusstes Statement verstanden werden. Die Frage nach dem Schutz des geistigen Eigentums ist immer verbunden mit der Frage, wem dieses Eigentum nutzt und damit auch, wer davon profitiert. Nicht umsonst ist das wichtigste Kriterium die nicht-kommerzielle Nutzung, welche vor allem in Deutschland in fast allen Lizenzverträgen auftaucht. Vor Missbrauch kann Creative Commons nicht schützen, aber bestimmte Nutzungen werden gefördert, Rechte eingeräumt und die intellektuelle Gemeinschaft bereichert.
was in dem deutschlandfunk-bericht nicht gestimmt bzw gefehlt hat: auch künstler, die ihre werke unter (cc) im netz veröffentlichen (etwa unter einer lizenz, die nicht-kommerzielle nutzung ausschliesst), können immer noch verträge machen.
sind sie einmal gema-mitglied, dürfen sie nach jetzigem recht nicht ohne weiteres cc-lizensieren, da sie ihre rechte ja abgegeben haben.
was passiert, wenn eine band, die bisher unter cc veröffentlicht hat (wenn auch nur einzelne stücke) dann gema-mitglied wird, ist mir unklar.