E-Government 2.0: Elektronischer Personalausweis

Die Bundesregierung hat heute das „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“-Programm mit dem Unterprogramm „E-Government 2.0“ verabschiedet. Der zentrale Punkt ist die Einführung eines elektronischen Personalausweises. Dieser soll wie der Reisepass mit einem Chip versehen werden.

Wolfgang Schäuble verkündete die Ziele des Regierungsprogrammes:

Mit dem Programm hat das Kabinett folgende Ziele beschlossen:

Überflüssige Bürokratie und vermeidbare Verwaltungsprozesse sollen abgebaut werden. Die Verwaltung soll sich auf ihre Kernaufgaben beschränken und neue Kooperationsformen auch mit der Wirtschaft etablieren. Eine strategische Steuerung soll zu einer besseren Zusammenarbeit auch behördenübergreifend und damit zu ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Prozessen beitragen. Das Potential moderner Technologie soll besser genutzt werden, um staatliche Aufgaben effektiver, transparenter und wirtschaftlicher umsetzen zu können. Gleichzeitig soll der Staat Vorreiter beim Einsatz neuer Technologien sein. Deshalb kommt dem E-Government bei der Modernisierung der Verwaltung eine besondere Rolle zu. Mit E-Government 2.0 geht der Bund in eine neue Phase und wird sein Internet- Angebot qualitativ und quantitativ ausbauen. Gleichzeitig wird der Bund Vorreiter für eine sichere und verlässliche Internetkommunikation sein. Hierfür soll unter anderem ein neuer Personalausweis dienen, der einen Chip zur elektronischen Identifizierung enthalten wird. Stärker als in der Vergangenheit soll bei allen Modernisierungsmaßnahmen dem Zusammenwirken von Personal, Organisation, Steuerung und Einsatz neuer Technologien größere Beachtung geschenkt werden.

Die neue Webseite „verwaltung-innovativ“ verkündet die Ziele von „E-Government 2.0“:

Die Bundesregierung hat vier Handlungsfelder identi­fiziert, die in den kommen­den Jahren bis 2010 gezielt ausgebaut werden, um den Moder­nisierungsprozess in der Verwaltung und den Standort Deutschland durch E-Government zu fördern:

A. Portfolio: Bedarfsorientierter qualitativer und quantitativer Ausbau des E-Government Angebots des Bundes

B. Prozessketten: Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten

C. Identifizierung: Einführung eines elektronischen Personalausweises und Erarbeitung von E-Identity Konzepten

D. Kommunikation: Sichere Kommunikationsinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen

Hier ist der Kabinettsbeschluss als PDF.

6 Ergänzungen

  1. was ist denn mit
    „B. Prozessketten: Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten“
    gemeint? es gab ja mal das gerücht, daß ausweisdaten an die wirtschaft verkauft werden sollten.

  2. Endlich! Der elektronischer Ausweis ist überfällig und hätte dem Land der Ingenieure schon eher gut getan.
    Aber E-Government! Was ist das? Wo leben wir? Haben wir das nötig? Ist immer noch dieser Computer und Internet-Wahn auf englisch leichter zu ertragen oder zu entschuldigen?
    Zur Sache:
    Ich wünsche mir genau zwei Eigenschaften vom E-PA:
    1. „Elektronische Identität“ eines Menschen,
    2. Datenspeicher.
    Mit der ersten Eigenschaft können alle Chipkarten, Kundenkarten, Parkkarten, Telefonkarten, Mitarbeiterkarten, Versichertenkarten etc. überflüssig werden. Die Verwaltungslösung ist für das tägliche Leben eher sekundär.
    Mit der zweiten Eigenschaft können solche Probleme wie Änderungen oder Gültigkeitsdauer gelöst werden. Vielleicht kann man auch endlich mal die Kinder mit unterbringen. So etwas gab es schon mal … .

  3. @Peter (1)

    Dann wäre auch die totale Kontrolle und Analyse des Menschens möglich. Eine Karte für alles und schon kann von jedermann ein genaues psychologisches Profil erstellt werden. Jeder kriegt genau die Werbung, die den interessen und finanziellen Möglichkeiten und sozialem Umfeld angepasst sind. Verbrechenspreventation per SQL… vielleicht sollte man die Daten dann veröffentlichen… So kann jeder bei der Verbrechensbekämpfung teilhaben.
    Also selbst wenn Daten eines solchen „Universalausweis“ dezentral gespeichert sind, ist Missbrauch schon vorprogrammiert.

    Fazit: Ich bin mit dem Ausweis wie er ist, zufrieden, da er den Zweck, sich zu Identifizieren voll erfüllt. Jemand der meinen Ausweis erhält hat weder meine Krankheitsgeschichte noch andere private Sachen zu interessieren, z.B. wo ich Parke, Arbeite, Anrufe oder Versichert bin.

  4. @ Peter 2:
    Leider gibt es in Deutschland viel zu viele Datenschützer, die genau das verhindern, was du hier als Schreckensszenario darstellst. Aber gewollt und gemeint ist etwas ganz anderes, nämlich etwas in die Richtung, wie Peter 1 den E-Pass sieht. Leider werden dadurch nicht unsere tausend Karten unnötig, denn dann müsste es tatsächlich eine Anbindung an private Unternehmen geben. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die elektronische Gesundheitskarte in den Pass zu integrieren wäre sehr schön, aber der Weg, überhaupt eine elektronische Gesundheitskarte einzuführen, zeigt, wie undenkbar so etwas in Deutschland leider ist.

    Schaut euch mal Estland an! Die E-Government-Landschaft ist dort ein Paradebeispiel. Leider verfügen sie nicht über ein so starkes und gutes politisches und gesellschaftliches System wie wir.

    Noch eine Anmerkung zum Datenschutz: Warum hat der Staat nicht die Daten, die viele Leute überall im Netz von sich preisgeben? Ich bin davon überzeugt, dass viele Leute bei Amazon/buecher.de oder Communities Informationen Preis geben, die der Staat nicht hat! Aber jeder schreit bei jedem Einschnitt direkt: „Oh, der Überwachungsstaat!“ Der Staat hat keine Ahnung, das ist die Tatsache!!! Und warum? Weil er es nicht darf. Der Sachbearbeiter Sozialhilfe von A-F hat keine Ahnung, was sein Kollege von G-Z bearbeitet. Sollten nun Sozialschmarotzer zusammen leben, der eine heißt Folk und seine Partnerin Grün, so bekommen beide in voller Höhe ALGII, obwohl es ihnen rechtlich nicht zusteht. Was soll das?

    Der Staat sollte viel mehr über uns wissen, dann würde es in Deutschland wieder gerechter zugehen.

  5. Ein elektronischer Personalausweis hat vileicht einige Vorteile in der Abwicklung von Geschäften oder der Identifizierung, jedoch im gesammten betrachtet sind die Nachteile eindeutig überwiegend. Schon der im Jahre 2007 eingeführte elektronische Reisepass hatte zahlreiche Nachteile. Die Vorstellung, dass meine persöhnlichen Daten elektronisch gespeichert werden und somit gleichzeitig missbraucht werden können ist mir eußerst unangenehm.
    wenn man sich durch lese geräte zugang zu diesen Daten verschaffen kann, könnte man z.B. genauso gut meine Fingerabdrücke an Tatorten hinterlassen und das solche daten sehr gut verschlüsselt werden sollen ist kein Argument denn die Geschichte hat gezeigt, dass jeder code irgentwann geknackt wird. Eine Zentrale Speicherung wurde allerdings schon von der CDU geforden und könnte also in Zukunft schnell realität werden. Wenn jeder Bundesbürger ständig überwacht wird, wird auch jeder Bundesbürger automatisch verdächtigt. Außerdem können z.B. Fingerabdrücke ab einem Alter von 40-50 Jahren oft nicht mehr gelesen werden. Das nun diese Menschen z.T am Flughafen sitzen bleiben währe ja die höhe.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.