Der Verein zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes hält das geplante Auskunftsrecht für Inhaber geistiger Eigentumsrechte für verfassungswidrig. In einer Stellungnahme vom 28. Februar 2006 weist das DFN auf grobe Mängel in der Formulierung der Gesetzestexte hin. Er sei geeignet „ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu erzeugen“.
Diese Ungenauigkeiten sind für Provider äußerst problematisch, wie Stefan Krempl im heise newsticker schreibt:
So bleibe offen, ob selbst bei Forschungseinrichtungen aufgrund von Kooperationen mit der Wirtschaft ein möglicher mittelbarer Erwerbszweck im Zusammenhang mit dem einrichtungsinternen Zugang zum Internet unterstellt werden könnte. Wann beim Endverbraucher von einem „den üblichen Konsum“ überschreitenden Urheberrechtsdelikt die Rede sein sollte, habe das Justizministerium ebenfalls nicht präzisiert. Da zudem Providern Schadensersatz drohe, falls sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, sei davon auszugehen, dass diese im Zweifelsfall lieber Verbindungs- und sogar Nutzungsdaten herausrücken würden. Entgegen dem Ansinnen des Gesetzgebers sei so gerade von einer „Gefahr der Uferlosigkeit“ des neuen Ermittlungsinstruments auszugehen.
Das DFN ist ein 1984 gegründetes Hochleistungsnetz für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
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