Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat ein Kurzgutachten zur „Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen (”Killerspiele”)“ (PDF) erstellt und nun auch veröffentlicht.
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Das Gutachten sollte man ignorieren. Hat man doch mit dem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung auch so gemacht …