Version 2.0 der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums wurde zurückgezogen

Es gibt auch mal gute Nachrichten aus Europa: Die EU-Kommission hat die Version 2.0 der Richtlinie zur Duchsetzung Geistigen Eigentums (IPRed2) zurückgezogen. Ursache soll eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sein, wonach strafrechtliche Angelegenheiten nicht allein vom EU-Rat in Absprache mit der Kommission beschlossen werden können. Dies berichtet Heise: Neustart bei EU-Gesetz zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Allerdings bedeutet dies lediglich eine Verzögerung. Die Version 1.0 der Richtlinie aus dem Frühjahr 2004 wartet übrigens immer noch auf die nationale Umsetzung.

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