Jugendschutz und Freie Software

In einem Schnellschuss wurde im Jahre 2003 das Jugendschutzgesetz geändert und die Unterhaltungsspiele Selbstkontrolle (USK) eingeführt. Diese zertifiziert Spiele und vergibt eine Altersfreigabe. Schon bei der Verabschiedung war der Protest gross, weil der Gesetzgeber glatt Freie Software übersehen hatte, die ein anderes Entwicklungsmodell hat als herkömmliche Software. Die Grundidee der USK ist nachvollziehbar: Spieleentwickler oder Publisher bringen ein Spiel heraus, dass eine längere Entwicklungszeit hinter sich hat. Das Spiel wird vor Veröffentlichung an die USK geschickt, und diese zertifiziert das Spiel mit Kosten von „250 bis 1000“ Euro, wie mir gerade am Telefon erklärt wurde. Dann kommt das Spiel mit einem Stempel „Ab 18“ oder „Ab 6“ in den Handel. Bei Freier Software ist dies allerdings anders. Sehr oft werden Spiele in der Freizeit programmiert und blutige Ballerorgien wie Quake3 sind eher die Seltenheit. Und wenn, dann steht hinter Quqke3 & Co ein grosser Publisher, der mal eben die Kosten aus der Portotasche bezahlt. Wer allerdings einen Tetris-Clone als Freie Software programmiert und auf einem Datenträger verbreiten will, darf dies ohne Zertifizierung nicht an unter 18-jährige machen. Und Probleme gibt es, wenn die Version 0.7 zertifiziert wird, und einen Monat später gibts die Version 0.8. Denn dann braucht man erneut eine Zertifizierung!

Konkret ging es mir gerade bei einem Anruf bei der USK um die Linux Kinder-Distribution „Jux“. Diese wird von einem nicht-kommerziellen Österreichischen Verein zusammengestellt und enthält jede Menge Lernprogramme und -spiele auf einer selbstbootenden Linux-CD. Das Projekt wird von der Bundesinitiative „Jugend ans Netz“ und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Wenn ich die Distribution (zum Selbstkostenpreis) in einem Geschäft wie dem LinuxTrendStore in Berlin weitergeben möchte, mache ich mich zwar nicht strafbar, riskiere aber, von Konkurrenten wegen Marktverzerrung angeklagt zu werden, da die Zertifizierung nicht gemacht wurde. Sehr bizarre Logik.

Ich versuchte das gerade der passenden USK-Referntin am Telefon zu erklären, die sehr unfreundlich war. Auch der Begriff „Freie Software“ sagte ihr nix und ich tastete mich über „Open Source Software“ an „Linux Software“ heran, was sie dann irgendwie verstand. Downloaden darf man die Software, aber das Brennen auf einen Datenträger und die Weitergabe von diesem ist durch das Jugendschutzgesetz streng reguliert. Games Knoppix steht vor demselben Problem und darf nur zum Download angeboten werden. Die unfreundliche Referentin hatte dann auch keine Lust, mir weiter am Telefon die Logik zu erklären und verwies immer nur auf deren Webseite, die ich selbstverständlich vor dem Anruf ausgiebig gelesen habe, um meine Fragen einzugrenzen. Und die natürlich nicht auf meine Fragen eingeht.

Nächster Schritt ist also der Gesetzgeber in Form des Bundestages, bzw. des Familienministeriums, die ich mal in nächster Zeit angehe. Vielleicht wird daraus auch mal eine kleine Kampagne, denn das Problem betrifft Freie Software insgesamt. Was ist beispielsweise mit einer Knoppix, die ja auch viele Spiele enthält? Und was ist der Unterschied zwischen einer Knoppix und einer Games Knoppix? Muss ich für meine eigene kleine (virtuelle) Distribution auch diese Zertifizierung machen, um sie an Jugendliche zu vertreiben, nur weil da ein paar Solitär- und Tetris-Clone drauf sein könnten?

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