Informationsfreiheitsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat tatsächlich das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Wer hätte das gedacht? Heise berichtet darüber: Bundesrat gibt grünes Licht fürs Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz soll ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes geschaffen werden. Einschränkungen erfährt dieses prinzipielle Recht aber durch eine Reihe weit gefasster Ausnahmetatbestände. Dazu gehören etwa nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden und bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Anfragen können sogar mit der schwammigen Begründung abgewiesen werden, dass „fiskalische Interessen des Bundes“ tangiert würden. Industrieverbände pochten zudem auf einen breiten Schutz von Geschäftsgeheimnissen und ihres geistigen Eigentums: Sind Daten von Unternehmen mit betroffen, dürfen die Akten daher nur geöffnet werden, wenn die Betroffenen einwilligen. Sind personenbezogene Informationen im Spiel, kann eine Behörde dagegen selbst abwägen, wessen Interesse am Aktenzugang mehr wiegt.

Siehe auch Telepolis: Informationsfreiheitsgesetz gerettet

Das Gesetz könnte zwar besser und umfassender sein, aber so kann man schon sagen, dass es besser ist als kein Informationsfreiheitsgesetz.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.