Der Bundesrat hat tatsächlich das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Wer hätte das gedacht? Heise berichtet darüber: Bundesrat gibt grünes Licht fürs Informationsfreiheitsgesetz
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz soll ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes geschaffen werden. Einschränkungen erfährt dieses prinzipielle Recht aber durch eine Reihe weit gefasster Ausnahmetatbestände. Dazu gehören etwa nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden und bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Anfragen können sogar mit der schwammigen Begründung abgewiesen werden, dass „fiskalische Interessen des Bundes“ tangiert würden. Industrieverbände pochten zudem auf einen breiten Schutz von Geschäftsgeheimnissen und ihres geistigen Eigentums: Sind Daten von Unternehmen mit betroffen, dürfen die Akten daher nur geöffnet werden, wenn die Betroffenen einwilligen. Sind personenbezogene Informationen im Spiel, kann eine Behörde dagegen selbst abwägen, wessen Interesse am Aktenzugang mehr wiegt.
Siehe auch Telepolis: Informationsfreiheitsgesetz gerettet
Das Gesetz könnte zwar besser und umfassender sein, aber so kann man schon sagen, dass es besser ist als kein Informationsfreiheitsgesetz.
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