In Frankreich ist erstmals ein Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Der 28 jährige Lehrer hatte wohl 10000 Songs angeboten und war laut Heise unter „monatelanger Beobachtung“. 10000 Euro Strafe muss er jetzt an eine Verwertungsgesellschaft zahlen.
Die Musikindustrie begrüßte den „exemplarischen Charakter“ dieses Urteils, Verbraucherschützer verlangten hingegen Straffreiheit für „Musikpiraten“. Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz vorgesehen, das bis zu drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe vorsieht.
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