Filmindustrie (mal wieder) gegen Bagatellgrenze

Die Filmindustrie, in Form des Verband der Filmverleiher (u.a. beteiligt an der „Raubkopierer sind Verbrecher“-Kampagne) fordert mal wieder mit komischen Argumenten härtere Strafen im 2. Korb der Urheberrechtsreform. Ein Brief wurde an Frau Zypries geschrieben um Stimmung gegen die sog. Bagatellgrenze zu machen. Der Brief liegt Heise Online vor und passend dazu gibt es auch einen Artikel. Und das ganze klingt dann so:

Die Einführung einer Bagatellklausel hätte zur Folge, dass die 40 Millionen Nutzer, die laut der aktuellen Brennerstudie der Filmförderungsanstalt Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben, ohne Strafandrohung Filme herunterladen dürften, warnt Klingsporn weiter. Wenn jeder User 50 Kopien von aktuellen Filmen pro Jahr herstelle, eröffne dies eine „Flut von 2 Milliarden Kopien, die straffrei gegen den Willen der Rechteinhaber privat vervielfältigt werden dürfen“, rechnet der Interessensvertreter an einem Beispiel vor. Da die neue Rechtssituation zudem wohl „von interessierten Medien mit Begeisterung propagiert“ werde, komme die Klausel letztlich einem „Freibrief für (zunächst) digitalem Diebstahl“ gleich.

Wie kommen sie nur auf 40 Millionen? Musste extra die Brennerstudie erstellt werden, um festzustellen, dass es mehr als 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland gibt, die damit „Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben“? Und sollte man nicht besser sofort Computer und Internet verbieten, damit auch bei hoher Strafandrohung niemand diese „Vervielfältigungstechniken“ nutzen kann? Dann würden auch sicher wieder mehr Menschen ins Kino gehen und alle wären glücklich…

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