Nahrungsmittelspekulation: Deutsche Bank will Dokumentarfilm zensieren (Update)

Das Zentrum für Politische Schönheit hat sich dem Thema Nahrungsmittelspekulation in einem rund 16 Minuten langen Dokumentarfilm genähert. Darin gibt es auch den Mitschnitt eines Gespräches mit einem Pressesprecher der Deutschen Bank. Die findet die Aussage ihres Sprechers, dass Menschen in Somalia für ihre Armut selbst verantwortlich seien und nicht Händler von Banken, nicht mehr schön und möchte die Passage jetzt aus dem Film haben. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank fordert, den Ausschnitt bis zum 19.12.2011 aus dem Netz zu nehmen, sonst werde man Strafantrag wegen Verletzung des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) stellen. Begründet wird der Schritt damit, dass das Zentrum für Politische Schönheit keine Aufzeichnung des Gespräches angekündigt habe.

Hier ist der Film:

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Die beanstandete Stelle gibt es ab Minute 6:20.

Die Fragestellung finde ich tatsächlich rechtlich interessant und vielleicht kann jemand mit mehr juristischem Wissen in dem Kommentaren erklären, wie man das Recht auf Vertraulichkeit des Wortes bei einem Pressesprecher gegenüber anderen Rechten aufwiegt.

Update: Das Zentrum für politische Schönheit erklärt in einer Pressemitteilung, dass mam den Pressesprecher darüber aufgeklärt habe, das Gespräch aufzuzeichnen.

Die Deutsche Bank behauptet, der Pressesprecher habe ein “vertrauliches Hintergrundgespräch zu Ihrer persönlichen Information” geführt, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei. Der Kameramann des Films erklärt: „Der Deutschen Bank ist peinlich, was ihr Pressesprecher gegenüber dem Zentrum für Politische Schönheit öffentlich erklärt hat. Frank Hartmann wurde darüber aufgeklärt, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.” – Auch die CSR-Abteilung der Deutschen Bank, aufgescheucht von der Passage, die nicht so recht ins Bild sozialer Verantwortung passen will, bot Gespräche an. Jetzt droht die Bank, sich an der Freiheit der Kunst zu schaffen zu machen.

Nochmal Update: Thomas Stadler hat aus rechtlicher Sicht dazu gebloggt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Drohung der Deutschen Bank juristisch auf „ganz schwachen Beinen“ stehe:

Nach meiner Einschätzung ist der Fall “Deutsche Bank vs. Zentrum für politische Schönheit” wesentlicher eindeutiger als der vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Fall. Bereits die strafrechtliche Kommentarliteratur geht davon aus, dass bei Telefongesprächen im Geschäfts- und Behördenverkehr oftmals eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht kommt. Das gilt m.E. in besonderem Maße für den Pressesprecher eines großen Unternehmens, der telefonische Auskünfte erteilt bzw. Fragen beantwortet. Nachdem gerade ein Pressesprecher immer damit rechnen muss, dass seine Aussagen veröffentlicht werden, ist schon die Frage, ob überhaupt von einer “Vertraulichkeit des Wortes” ausgegangen werden kann.

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90 Ergänzungen

  1. ich hoffe dieser Film ins besondere der besagte Auschnitt verbreitet sich schön breit gestreut im Internet.

    Barbara grüßt recht freundlich aus Ihrem Strandhaus!

  2. Ich würde den Beitrag rausnehmen und auf die Forderung der Bank verweisen. Duch Nachgeben wird der Beitrag umso interessanter. Die Zensur ist auch unwirksam, wenn der Beitrag auf anderen Plattformen erscheint, die ihn inzwischen übernommen haben können.

    1. Keine schlechte Idee: Stelle schwärzen und im „hart aber fair“-Stil die Aussage zitieren (Stimme aus dem Off, nochmal als Text einblenden), nebst Begründung darum, warum der Ausschnitt nicht gezeigt werden soll/darf.

      Die rechtliche Seite einer solchen Praxis kann ich nicht bewerten, aber Harald Schmidt macht sich regelmäßig einen Spaß daraus, darauf zu verweisen, daß ihm wieder mal jemand gerichtlich untersagt hat zu sagen, daß … (und dann folgt, was eigentlich nicht mehr gesagt werden darf).

      1. Man kann das hier aber nicht mit einfachen falschen Tatsachenbehauptungen vergleichen; so eine unerlaubte Aufzeichnung ist eine Straftat, die auch nicht wiedergutgemacht wird, wenn die betreffende Stelle nun rausgeschnitten wird. Die Deutsche Bank bietet nu freundlicherweise an, in dem Fall keine Strafanzeige zu stellen.

        So eine illegale Aufnahme im Wortlaut oder dem wesentlichen Inhalt nach zu veröffentlichen, ist übrigens auch strafbar.

      2. Also, ich habe mir die Stelle mal angesehen und transkribiert. Er weiß ganz genau, dass er als Pressesprecher agiert: „Wenn die Deutsche Bank zu dem Ergebnis kommt, wir als Deutsche Bank handeln nicht mehr in Agrarrohstoffen, dann werden alle anderen Banken nicht nachziehen.“

        Entschuldigung, das klingt nicht nach einer privaten Äußerung oder nach einem illegal mitgeschnittenen Hintergrundgespräch!!

  3. Die Deutsche Bank hat schon Recht.

    Prinzipiell ist es nicht erlaubt, Audioaufnahmen eines Telefongesprächs ohne Einwilligung des Gegenübers zu machen. Diese dann auch noch öffentlich zu machen ist dann ein weiterer Schritt, der gegen geltendes Gesetz verstößt.

    Das gilt auch für Aussagen eines Pressesprechers, insb. da er von einen privaten Gespräch ausging.

    „Lautere“ Absichten rechtfertigen keine „unlauteren“ Mittel.

    1. Nach meiner laienhaften Ansicht überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an dieser kruden Einstellung ggü. der Vertraulichkeit des Wortes eindeutig.
      Hier wurde schließlich nicht über die Unterwäsche einer Privatperson geredet. Stichwort Leak.

    2. Der Sprech eines Pressesprechers unter offizieller Nummer ist nicht zur Veröffentlichung gedacht? Der hat doch eingewilligt. Ich denke, die Stelle ist ihnen zu heiß.

    3. Jain.

      Oder besser: In dem fall hast Du unrecht.

      Wenn Vertreter der Medien der Medien den Pressesprecher eines Unternehmens anrufen muss dieser damit rechnen, das das Gespräch aufgezeichnet und veröffentlich wird.

      Vertraulichkeit ist so eine sache, sie stellt sich nicht autom. bei einem Telefongespräch ein.
      Vielmehr kommt es darauf an, ob die beteiligten in guten Glauben davon ausgehen durften, das das Gespräch vertraulich ist.

      Ein Pressesprecher, der in seiner Funktion als Pressesprecher mit einem Journalisten telefoniert kann wohl kaum diesen guten Glauben geltend machen,

  4. Vorab: ich konnte die kritische Stelle bisher nicht anschauen da ich in der Bibliothek sitze und keine Kopfhörer dabei hab, halte mich somit nur an die andren Infos.

    Ich sehe das so:
    Wenn die heimlich seine Aussage, die er in der Erwartung abgegeben hat, dass sie nur im Rahmen üblicher Recherche/Interviews mittelbar wiedergegeben werde, aufgenommen haben, wird es schwer so starke Argumente für das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu finden, dass eine Abwägung der widerstreitenden Interessen zu Gunsten der Produzenten ausgeht. Auch ein Pressesprecher muss nicht damit rechnen, dass alles was er irgendwann in einem vermeintlich unbeobachteten Moment von sich gibt, an die Öffentlichkeit gelangt. Auf der anderen Seite ist es ein Thema von erheblicher öffentlicher Bedeutung, so dass es wohl letztendlich Abwägungssache ist. Für die Intensität der möglichen Persönlichkeitsverletzung kommt es denke ich auch darauf an, ob er damit seine persönliche Meinung oder die seines Arbeitgebers darstellen wollte. Bei letzterem ist er natürlich weitaus weniger schutzwürdig.
    Das betrifft allerdings nur die Frage, inwieweit ein Anspruch auf Löschung der Passage besteht.

    Was die Drohung mit einer Strafanzeige angeht:
    Für § 201 StGB ist zunächst erforderlich, dass es sich um ein „nichtöffentliches Wort“ handelt. Das ist denke ich vorliegend einer der Hauptdiskussionspunkte. Ein nichtöffentliches Wort liegt vor „wenn sie nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch persönliche oder sachliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis bestimmt oder unmittelbar verstehbar ist (Fischer § 201 Rn.2)“. Sofern die Aussage in „amtlicher“ Funktion erfolgte, sind wir, denke ich hier schon draußen. Es sei denn, man fasst nicht nur den Inhalt der Aussage sondern auch die Art und Weise, wie sie nach außen gelangt ( a) Mitschrift des Journalisten b) heimliche Aufnahme) mit in den Schutzbereich des § 201 StGB.

    Strafrechtlich schaut es für die deutsche Bank damit eher schlecht aus, wohingegen je nachdem, wie das ganze tatsächlich ablief, auf zivilrechtlichem Weg durchaus Chancen bestehen je nach Gericht.

    1. Nachdem es sich soweit das aus den anderen Kommentaren ersichtlich um ein privates Telefongespräch handelt (?), ist die Sache natürlich in strafrechtlicher Sicht eher auf Seiten der Bank – denn dann handelt es sich um ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort.

      Insofern bestünden auch unabhängig von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Unterlassung/Löschungsansprüche nach §§ 823 II, 1004 analog iVm § 201 StGB.

      1. „Privat“
        Hm.

        War es nicht eine ÖFFENTLICHE Nummer eines Pressesprechers? Ich wüsste nicht, wie man ein solches Gespräch als „privat“ einordnen können soll?

  5. Eins verstehe ich nicht: Bei Hausdurchsuchungen, die hinterher von einem Gericht als rechtswidrig beurteilt wurden, können gefundene Beweise trotzdem in einem Verfahren eingesetzt werden (denn wir haben das Fruit of the poisonous tree nicht). Aber heimlich aufgenommene Statements, die ein interessantes Licht auf ein Unternehmen werfen, sind illegal.
    Wenn Journalisten Schweinereien aufdecken, sind die Ertappten ja auch nicht unbedingt froh und schwingen die Rechtskeule.

    1. Der Unterschied ist:
      Bei der Verwertung von illegal gewonnene Beweisen geht es um das „Strafverfolgungsinteresse des Staates“. Bei illegal gewonnenem Material der Presse „nur“ um „Informationsinteresse der Allgemeinheit“. Das eine wird von Gesetz und Justiz leider bisweilen für wichtiger erachtet als das andere, will sagen: das Rechtsgut „Strafverfolgungsinteresse“ wiegt in unserem Rechtssystem leider mehr als das Rechtsgut „Informationsinteresse der Allgemeinheit“

  6. Wozu gibts eigentlich Pressesprecher, wenn gegenüber der Presse geäußerte offensichtliche Wahrheiten nachträglich wieder geleugnet werden können?

  7. Ralf: Ich weiß nicht ob das in diesem Fall wirklich so einfach zu entscheiden sein wird. Selbstverständlich ist ein Mitschnitt eines privaten Gespräches nur dann erlaubt, wenn man alle Teilnehmer um Einverständnis fragt.

    Allerdings hat die Presse in diesem Zusammenhang deutlich mehr Freiheiten und kann selbstverständlich auch verdeckt Aufnehmen und ermitteln. Ob sie das explizit darf, oder ob es nur geduldet wird ist mir dabei jedoch auch nicht bewusst. Anders wäre investigativer Journalismus oftmals gar nicht möglich. Weiterhin handelt es sich um den beteiligten ja um den Pressesprecher, aus diesem Grund dürfte es auch sehr schwer werden abzugrenzen, ob das von ihm Gesagte wirklich durch die Vertraulichkeit des Wortes geschützt wird.

    Sollte das vor Gericht gehen, dann wird es sicher spannend, zumindest wenn es nicht in Hamburg landet, dann ist der Ausgang ja vorherzusehen xD

  8. puh, auch wenn das für den Verantwortlichen strafrechtlich böse enden könnte, so ist der Streisand Effekt sicher auf der Seite der Berichterstatter. Selbst WENN sie jetzt die Stelle aus dem Bericht streichen… sobald es öffentlich existiert hat, wird es verbreitet und mit der Unterlassungsforderung ergibt sich ein noch viel interessanteres Bild.

    Lebensmittelspekulationen sind eine der größten Schweiniereien in Punkto Hunger und verdienen keine Schonung.

  9. Mal ganz unabhängig vom Inhalt: Ein Telefongespräch – und das war es ja offensichtlich – ohne Wissen und Einverständnis des Gesprächspartners mitzuschneiden, ist schlicht illegal.

    Bei einem Pressesprecher mag man das moralisch anders bewerten, die Rechtslage ist nicht anders als bei jedem anderen Gesprächspartner.

    1. Doch nur, wenn es „nicht öffentlich“ ist.

      Ist es das? Das ist doch die entscheidende Frage. Ob der Umstände bin ich da skeptisch, ob das noch als nicht öffentlich gelten kann.

  10. Auch nett die Aussage auf die Frage, ob man sich in einer historischen Nachbetrachtung für die angeprangerten Praktiken vielleicht mal schämen würde:

    „Die Geschichtsbücher werden hoffentlich dann geschrieben werden, wenn es eine Übereinkung gibt, bestimmte Produkte nicht mehr zu machen.“

  11. Ohne Wissen des Gesprächspartners Gespräche aufzuzeichnen ist ziemlich klar strafbar, egal ob es sich um einen Pressesprecher handelt oder nicht.

    Ich hab auch den Eindruck, dass die es ganz bewusst darauf angelegt haben, dass sich die Deutsche Bank deswegen beschwert, um dann „Zensur“ schreien zu können und über den Streisand-Effekt dem Video zu mehr Popularität zu verhelfen. Das ist ziemlich armselig und hat mit vernünftigem Journalismus nichts zu tun.

    1. @Daniel9000: Da besteht vielleicht ein Verständnisfehler: Das Zentrum für politische Schönheit sieht sich nicht als Journalismus, sondern als Aktivistengruppe.

  12. Auch wenn ich die Deutsche Bank so wenig leiden mag wie allr andrten hier: Es geht weder rechtlich noch moralisch, was die Autoren hier gebracht haben. Wir koennen doch nicht bei denen das tun und gutheissen was wir selber verurteilen.
    My ten cents.
    Thomas

    1. Einerseits Zustimmung. Wenn andererseits sich in der Öffentlichkeit in Schön- und Neusprech geübt wird und mangels funktionierenden Qualitäts- und Investigativjournalismus das alles nicht nur durchgeht, sondern umgehend nachgeplappert wird, man sich zudem auf die Einhaltung moralischer Standards beruft, sobald es gelungen ist, einem Unternehmenssprecher das ungeschminkte Benennen perverser Praktiken und die dreiste Schuldzuweisung an jene, welche dank neokolonialistischen Gebahrens elendig verrecken, zu entlocken, fällt es mir schwer bis unmöglich, die Deutsche Bank noch irgendwie in Schutz zu nehmen.

      1. Wir wissen alle, wie die Deutsche Bank denkt und tickt.
        Alle wissen das. Also was bringts, wenn ein Pressesprecher eine Behauptung tut, die zwar unangebracht, aber vielleicht gar nicht so falsch ist?

        Für alle, die öfter telefonieren und bloggen, schreiben oder filmen: Der gute Ton und das Gesetz sagen, dass man vor dem drücken der Mitschneiden-Taste (auch des Lauthörens, btw!) den Telefonpartner FRAGT. Stimmt dieser zu, spricht man Ihn nach Beginn der Aufnahme nochmal namentlich an und erklärt, dass man jetzt wie vereinbart die Aufnahme startet.

        Alles andere ist im Rahmen einer öffentlichen Diskussion nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch ein widerlich schlechter Stil.

        Thomas

      2. Der Punkt ist aber doch, das man in gewissen Situationen davon ausgeht, das ein Einverständniss für eine Veröffentlichung vorliegt.

        Ein Journalist ruft bei einer Firma an und verlangt ausdrücklich die Presestelle. Üblicherweise ist das die Abteilung, die zur veröffentlichung in den Medien bestimmte Verlautbarungen macht.

    1. Wenn das eine Dokumentation sein soll, dann eine ziemlich schlechte. Schaut sich eher wie Scripted Reality im RTL-Nachmittagsprogramm.
      Als ob sich jemand eine These zurecht gelegt hätte, die er mit aller Gewalt genau so belegen möchte, ohne sich die Geschichte durch fundierte Nachforschungen und objektive Darstellung kaputt zu machen.

  13. Das Zentrum für politische Schönheit sagt aber auch, dass der Pressesprecher sein Einverständnis für die Aufnahme gegeben hätte.

  14. Mal abgesehen von der juristischen Frage der Aufnahme, die ich auch moralisch für verwerflich halte, ärgert mich der ganze Hindergrund. Mal wieder vertreten mit wenig Fachwissen ausgestattete Moralapostel die These der bösen Lebensmittelspekulaten.

    Die Lebensmittelpreise sind über die letzten Jahrzehnte stark gesunken, der kurzfristige Anstieg der letzten paar Jahre lässt sich komplett durch Biosprit erklären. Spekulation ändert Lebensmittelpreise nicht wesentlich, falls überhaupt nur kurzfristig und dann auch in beide Richtungen. In der Regel glätten Spekulationen Preise und sind damit sogar hilfreich.

    1. Kannst du dafür bitte eine verlässliche Quelle angeben? Für die Uni untersuche ich das grade nämlich und alles was ich bisher gefunden habe, sieht das doch etwas differenzierter.

      1. @ Augenklappe/ Quellen zu Lebensmittelspekulationen: Ich habe auf unserem Blog eine Teihe von Meinungen zum Thema Nahrungsmittelspekulationen zusammengetragen. Besonders interesant ist dieses Video: http://www.jkms.info/blog/expertenvideo-nahrungsmittelspekulationen/ Ich habe alle Expertenaussagen knapp zusammen gefasst und mit einem Zeitstempel versehen, es ist also sehr leicht die einzelnen Argumente zu vergleichen. Auch auf dieser Seite habe ich Informationsmaterial zusammengetragen: http://www.jkms.info/blog/nahrungsmittelspekulationen-der-banken/

        Prinzipiell dürfte es so sein (meine laienhafte Meinung): Die Spekulatione sind nicht das Problem, sie können sogar positiv sein. Solange sie auf überwachten Börsen zu nachvollziehaberen Konditionen stattfnden können sie auch nützen. Problematisch sind Handelsplätze ohne Kontrolle und ohne Reporting. (Vorallem der OTC-Handel)

    2. So einfach ist das nicht. Lebensmittelpreise lassen sich bei weitem nicht nur mit einem Faktor erklären. Es stimmt, Nahrungsmittelspekulation an sich muss nicht zwangsläufig schädlich sein, es zeigt sich aber, dass Spekulation in extremen Ausmaßen auch für extreme Preisschwankungen sorgt – und die sind alles andere als hilfreich.
      Anschaulich erklärt das der Film der Organisation WEED – World Economy, Ecology & Development – und denen würde ich mal genug Fachwissen unterstellen: http://www.youtube.com/watch?v=X32bhc9EB_I

    3. Selbst wenn dem so ist….

      Für unsereins ist das vielleicht egal, dann ist Brot halt mal ein paar cent teurer.

      Aber wenn der Preis auch nur kurzfristig in die eine, nämlich obere Richtung springt kann das für viele Menschen auf der Erde bedeuten, das sie bereits verhungert sind, wenn er dann gnädigerweise mal ins andere Extrem fällt.

  15. Es ist sehr unpassend, dass du ohne die rechtliche Lage einschätzen zu können sofort von Zensur redest. Das ist analog zu der Behauptung des verbergens, wenn man für den Schutz der Privatssphäre im Internet ist und erinnert schon an die Selbstgerechtigkeit die man sonst vor allem von Anonymus kennt.

    1. Mit dem Unterschied, daß es in dem einen Fall um Privatsphäre, in dem anderen um die Praktiken eines Unternehmens / einer Bank geht, deren Kopf im Kanzleramt Geburtstag feiert, im Organisationskommittee der Bilderberger sitzt, Mitglied der Trilateralen Kommission ist etc. – das sicher nicht nur, um über den Alltag eines Vorstandsvorsitzenden zu plaudern.

      Die Geschäfte mit Streubombenherstellern nicht zu vergessen.

      1. Tut mir leid, aber ich kann mit dieser Einteilung der Menschen nach Klassen einfach nichts Anfangen. Entweder sind alle gleich, oder nicht. Wenn du Bankmitarbeiter für Menschen zweiter Klasse vor dem Gesetzt hälst, dann stimme ich dem definitiv nicht zu.

      2. Mir geht es nicht um den Bankmitarbeiter als Person per se. Wer sich aber in seiner Funktion als Pressesprecher über Praktiken der Bank äußert, befragt als in dieser Funktion stehend, muß sich meines Erachtens darüber im klaren sein, daß es ein öffentliches Interesse GIBT.

        Aber vielleicht setzen wir demnächst einfach alles auf „classified“ und bringen Aktivisten und den letzten Rest verbleibender Investigativ-Journalisten, die sich nicht in Kadavergehorsam üben, als low level terrorists lebenslänglich hinter Gittern?

      3. Jetzt argumentierst du aber ganz weit weg vom Ursprungspost. Ich hab mich darüber beschwert, dass Markus etwas als Zensur bezeichnet, dass erstmal wie das gute Recht einer Organsiation erscheint (ob es das wirklich ist hab ich ja nicht zu entscheiden). Gesetze sind nicht nur dann gültig, wenn sie Netzaktivisten grade in den Kram passen.

        Und das du erst die Bösen Bankgeschäfte und jetzt die Pressefreiheit gefährdet siehst, ist genauso Peinlich wie die typische „jeder der dagegen ist hat was zu verbergen“ Argumentation.

      4. Wirklich Markus, dieses Niveau?
        Du willst mir also erzählen, dass es legitim ist von Anfang an von Zensur zu reden, weil hinterher(!) die andere Seite behauptet es war anders? Das ist Kindergartenjournalismus wie man ihn sonst nur von Bild und Konsorten kennt. Genau so argumentieren die nämlich auch. Denkt doch mal an die Kinder, an das Internet!

        Manchmal verliert man hier schon den Glauben.

      5. „Zensur (censura) ist ein restriktives Verfahren, um durch Massenmedien … vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte … Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. (Wikipedia)“

        Warum sollte man also den Versuch einer Zensur nicht als Zensur bezeichnen?

  16. Ich frage mich, warum die Stelle überhaupt als peinlich empfunden wird; ganz Unrecht hat der Pressesprecher nicht. Er bezog sich auf die repressiven, korrupten Regimes und selbstgemachte Konflikte innerhalb der Bevölkerung so wie ich das verstehe; die Krise ist doch nicht (alleine) von Spekulanten gemacht, sondern resultiert in weiten Teilen auch daraus, dass die Menschen vor Ort überhaupt nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise um eine Selbstversorgung zu kümmern.
    Natürlich muss man sich bei solchen Regierungen irgendwie auf dem freien Markt mit Lebensmitteln eindecken; aber es ist doch nicht Aufgabe der restlichen Welt, dafür zu sorgen, dass sich die Bevölkerung in Drittländern dort günstig versorgen kann.

    Der Film ist ziemlich tendenziös, von einer objektiven Aufklärung über irgendwelche Zustände kann man nicht sprechen.

  17. @DS
    danke ! ich wollts schon selber irgendwie downloaden :-)

    @Thema
    also Pressesprecher -> angestellt für öffentliche Arbeit, d.h. meiner meinung nach, selbst wenn er etwas am telefon sagt ist es die öffentliche Meinung des Unternehmens, DENN wenn dem nicht so wäre dann kann + muss er sagen „dazu habe ich keine informationen, das unternehmen XY bezieht dazu keine stellung“ etc.

    die aufgabe einer pressestelle ist nun mal die verbindung zur öffentlichkeit / presse….man hat den herrn auch nicht zuhause angerufen oder ähnliches. NEIN, sondern bei der Arbeit !

    man könnte die argumentation noch verfeinern, damit sie vor Gericht bestand haben kann… :p

  18. Eins mal vornweg, ich kenne das Zentrum für politische Schönheit nicht und möchte auch die Dringlichkeit des Themas Nahrungsmittelspekulation nicht anzweifeln,…

    aber,…
    es mutet mir schon etwas merkwürdig an, dass
    a) nur so ein kleiner Teil des Gesprächs mit dem Pressesprecher wiedergegeben wird.
    b) der gesamte Film eine Intervention des Zentrums für politische Schonheit für die Initiative Privatheit und Öffentlichkeit des Co:llabboraty Internet und Gesellschaft ist

    da beschleicht mich das ungute Gefühl, dass es hier eher darum geht eine Debatte zum Thema Öffentlichkeit / Privatheit und Zensur zu initiieren und die Bankster momentan natürlich sowieso ein gutes Ziel für einen Shitstom und einen reflexhaften Streisand sind, aber vielleicht bin ich da auch nur paranoid und das stimmt alles garnicht.

  19. Fail – das Gehampel vor dem Kanzleramt,
    Fail – die dummen Sprüche den Landschaftsgärtnern gegenüber,
    Fail – die 2 Minuten „Content“ aus iPhone und Macbook an Designermöbel,
    Fail – die unsinnige Mehlaktion,
    Fail – das coole Kameragewackel,
    Fail – der beanzugte Hipster und die durchschaubare Schauspielerin

    Diese inszenierte „Doku“ ist das kapitalismuskritische Pendant zu Steffi Guttenbergs „Tatort Internet“.

  20. Das Anliegen der „Doku“ mag ja noch so gut sein, dafür ist es um so schlechter geschauspielert. Zwar bin ich kein Regisseur, Dramaturg oder etwas Vergleichbares. Trotzdem ist das m.E. hier absolut durchschaubar, sprich: erfunden und gespielt. Kurz gesagt würde man rufen „FAKE!“

    Ist das denn nicht offensichtlich? Nein, lieber wird über das geredet/geschrieben, was so schön (und unreflektiert) in’s Weltbild passt. Hauptsache, man kann sich einlullen lassen von einem Filmchen.

    Menschen haben nicht nur Arme, sind sind arme… Menschen.

  21. P.S.: Ach, was weiß denn ich, wofür oder wogegen oder ob überhaupt sich diese Pseudo-Doku engagiert. Was ich jedenfalls meinte, mit dem „noch so guten“ Anliegen ist das, wie der Film hier in diesem Blog und auch anderswo aufgefasst/interpretiert wurde. Trotzdem bleibt es Schauspielerei.

  22. Interessante Entwicklung – eine Bank die sich mittlerweile von den Aussagen des eigenen Pressesprechers distanziert?
    (siehe Facebook Posting)

  23. Meinen Dank an die Rechtsabteilung der Deutschen Bank – anders wäre ich nicht auf die Dokumentation aufmerksam geworden. Den Namen Deutsche Bank werde ich für einige Zeit mit „Die Menschen in Somalia sind selber Schuld“ assozieren. Das passt sehr schön zu „Ackermann – Gier ist nicht strafbar.“

  24. Dieses blödsinnige Gesetz (Vertraulichkeit des Wortes) gehört schleunigst abgeschafft und bis dahin demonstrativ missachtet. Wie sollen Medien da noch vernünftig agieren? Wieso ist so ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit überhaupt verfassungsgemäß? Warum wird die mündliche Kommunikation so gegenüber anderen Komunikationsarten benachteiligt? Briefe, die ich bekomme, darf ich doch auch veröffentlichen.

    Es gab mal eine coole Aktion mit US-Politikern. Die wurden angerufen, der Anrufer gab sich als ein Bekannter des Politikers aus. Das Gespräch wurde aufgezeichnet und im Netz verbreitet. Wie sollen solche nützlichen Aktionen möglich sein, wenn so ein Gesetz die Grundrechte beschneidet? Es darf nicht länger Gesetze geben, die unter MIssachtung von Menschenrechten die Herrschenden vor ihrer eigenen Blödheit schützen. Was der Typ gesagt hat, hat er gesagt. Dagegen hilft auch kein Gesetz. Wenn es sich nicht legal veröffentlichen lässt, soll es eben jemand leaken. Das zeigt, wie unsinnig solche Gesetze sind. Sie dienen nur der Gängelung und Einschüchterung von Untertanen.

    1. Stimmt; jetzt wo du es schreibst. Es ist vollkommen legitim, wenn Callcenter Leute anrufen und die Gespräche danach veröffentlichen. Dämliches Gesetz, dass unsere Grundrechte beschneidet. Müssen die Menschen eben aufpassen, was sie so äußern.

      (Und nein: Briefe, die du bekommst, darfst du nicht ohne weiteres veröffentlichen)

  25. Wallraff müsste schon längst lebenslänglich im Knast sitzen, wenn man dafür Leute innen Knast stecken würde…

  26. Mir stellt sich – in juristischer Hinsicht – eine ganz andere Frage. Das Schreiben der Rechtsabteilung der Bank findet sich unter:

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=262371597151232&set=a.104887069566353.10809.104873672901026&type=1&ref=nf

    Darin ist nur von Rechten des Pressesprechers die Rede. Trotzdem kündigt die Rechtsabteilung Strafantrag und Klage an. Seit wann dürfen die auch einzelne Mitarbeiter vertreten?

    Soll heißen, verstößt die Rechtsabteilung da nicht ihrerseits gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz? Wäre ein Fall exquisiter Inkompetenz, soll aber vorkommen.

    (Das Gleiche habe ich gerade bei Internet-Law gefragt.)

  27. Ich erwarte von der Deutschen Bank nicht, dass sie totalitäre Regime, die ihre jeweiligen Bevölkerungen aushungern, eigenhändig aus dem Weg räumt. Da hat der Mann leider recht, da ist die Politik gefragt.

    Als Deutsche Bank würde ich mir allerdings einen neuen Sprecher suchen, „Natürlich haben die selber schuld!“ ist schon enorm schlecht verpackt.

    Abgesehen davon halte ich diesen Film für keine Dokumentation. Diese Schauspielerin da und deren komische Mehlaktion da wirken eher lächerlich.

  28. Am Ende des Films kann man sehen, wie Lebensmittel wertgeschätzt werden: Das Mehl wird kiloweise im Wasser vernichtet.

    Für die Deutsche Bank gilt der Streisand-Effekt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.