In der vergangenen Woche haben wir über ein Papier des Arbeitskreis Innen in der CDU / CSU Bundestagsfraktion gebloggt, in dem anonyme Kommunikation im Netz von Innenpolitikern wie Hans-Peter Uhl und Wolfgang Bosbach abgelehnt wird: Eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ist abzulehnen.
Heute überrascht eine Pressemitteilung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer, der das anders formuliert (Die finde ich nicht online, wurde per Mail verschickt):
„Anonymes Handeln muss auch im Internet möglich sein. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein kluges Urteil gefällt. Es bestätigt die Notwendigkeit von Anonymität im Netz zur Gewährleistung der grundgesetzlich geregelten Meinungsfreiheit. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben. Das Oberlandesgericht spricht hier zu Recht von der Gefahr einer Selbstzensur.
Wer sich jetzt schon gefreut hat, ein Plädoyer gegen die Vorratsdatenspeicherung zu lesen, wird aber im weiteren Verlauf der Pressemitteilung enttäuscht, denn das mit den Anonymität stellt sich der Verfasser dezidierter vor:
Ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet kann es nicht geben. Beispielsweise beim Versandhandel, Behördengängen oder bei bestimmten Zahlungsabläufen im Netz kommt niemand auf die Idee, einer anonymen Nutzung. Auch öffentliche Äußerungen von Politikern sollten unter Nennung des Klarnamens publiziert werden. Politische Teilhabe kann und sollte jedoch sehr wohl anonym möglich sein.“
Ich würde ja gerne auch im Versandhandel anonym einkaufen, so wie ich es im analogen Leben auch mache.