Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Foebud e.V. rufen zur gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Da kann man kostenfrei mitmachen. Die einzige Herausforderung: Man muss innerhlab der kommenden Woche ein Formular ausdrucken, ausfüllen und zur Post bringen.

Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert.

Machen Sie mit!
So funktioniert’s:

1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
2. Anschließend erhalten Sie eine Email.Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie sie eigenhändig.
5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.

37 Ergänzungen

  1. kann man da nicht auch mitmachen wenn man freiberuflich unterwegs ist? auch wenn ich nicht betroffen bin finde ich das gehört abgeschafft und außerdem bin ich vllt ja auch mal irgendwann wieder irgendwo angestellt :-(

    1. Für eine Verfassungsbeschwerde muss man *direkt* betroffen sein. Deswegen muss auch die Betroffenheit festgestellt und angegeben werden.

  2. Hallo,

    ich bin Arbeitnehmer einer deutschen GmbH, konnte aber auf meiner Lohnabrechnung bisher keinen Hinweis auf § 97 SGB IV finden. Heißt das, ich bin nicht betroffen oder ist es sicher, dass mein Arbeitgeber auch am ELENA teilnimmt/teilnehmen muss?

    Gruß,
    Sebastian

  3. Fairerweise hätte man noch erwähnen sollen, dass es juristisch keine Rolle spielt, wieviele Leute eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

    Es geht hier nur um ein politisches Signal. Außerdem finde ich den Hinweis zur Spende sehr penetrant plaziert. Wann kapieren Foebud e.V. und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung endlich, das Geld nicht alles ist.

    Dies nervt mich momentan auch bei der Piratenpartei ungemein. Spende hier, Spende da! Erinnert mich stark an eine Sekte.

    1. @Besucher: nichtkommerzielle Angebote müssen immer um Spenden werben, da generell zuwenig Geld da ist! Mir würde es eher Gedanken machen wenn eine Organisation nicht um Spenden bittet. Es bedeute dann nämlich das diese genug Geld hat, wobei sich dann fragt woher dieses Geld dann kommt. In der Piratenpartei arbeiten atm nur ehrenamtliche, jeder Scheiss wird aus der Privatkasse der Mitglieder bezahlt und über Spenden. Ohne diese währe die Partei nicht lebensfähig. Darüber solltes Du mal nachdenken bevor Du über penentrante Spendebitten lästerst!

      vG,
      Robson

  4. Für alle Frager:
    Seit dem 01.01.2010 müssen* alle Arbeitgeber* monatlich für alle Teilnehmer* im ELENA-Verfahren*, Entgeltnachweise* elektronisch als Datensätze* an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden.
    Ob ein Hinweis auf der Abrechnung steht ist für den AN unwichtig-das Verfahren der Datenerfassung läuft.
    Quelle: http://www.das-elena-
    verfahren.de/arbeitgeber
    Betroffen ist füher o. später jeder, der AN-Status ist gesetzl. Start für die Massendaten-erfassung.

    Bei den Nazis gab es den Bockwart, der hat auch alle bespitzelt im Haus, heute muss/darf dass der Arbeitgeber für Papi Staat tun!
    Rechtsgrundlage:§ 97 SGB IV u. folgende

  5. Nicht schon wieder Nazi-Vergleiche, wo sie nicht nötig sind… Diesmal haben wir doch die DDR als tadelloses Beispiel.

    Denkt dran, sonst wird gleich wieder die „Holocaust-Verharmloser“-Keule ausgepackt…

  6. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade die Piratenpartei sich bei ACTA an Nazi-Symbolik bedient. Langsam aber sicher ist die Piratenpartei weiter rechts als die NPD. Klickt auf meinen Bloglink, und lest selber …

  7. @isquierda

    Da mein Kommentar auf deinem Blog bisher nicht freigegeben wurde, werde ich hier noch einmal darauf hinweisen, was für eine Propaganda du betreibst:

    Das Symbol mit der Weltumspannenden Krake wird schon seit mindestens einem ganzen Jahrhundert für verschiedene Interessen verwendet, weder waren die Nazis die ersten, noch waren sie die letzten die diese Krake zeigten.

    In vielen Deutschen Geschichtsbüchern, welche in der Schule verwendet werden, findet sich z.B. die Kommunistische Krake, welche die Welt umspannt, eine Zeichnung aus dem Kalten Krieg. In der DDR wurde diese Zeichnung z.B. auch oft verwendet um die Mafia darzustellen….

    Wer Kommentare nicht freigibt, also zensiert, weil diese darauf hinweisen und auch noch weiterhin damit Propaganda betreibt, die Piraten seien mittlerweile weiter rechts als die Nazis, der möchte den Piraten nur schaden.

    Was das umgedrehte JuPi-Symbol angeht, leider kann ich daraus momentan keine Nazisymbolikheraus erkennen, vielleicht weist du uns darauf hin, was daran so schlimm ist.

    @all

    Nun zu Elena: Ich gehe mal davon aus, dass jeder in Deutschland lebende irgendwann von Elena betroffen sein wird, die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde sollte also eigentlich jedem eröffnet sein, aber leider ist es nicht so:

    Man muss für eine Verfassungsbeschwerde:

    selber betroffen sein,
    unmittelbar betroffen sein und
    gegenwärtig betroffen sein.

    Bei der Gegenwärtigkeit wird es vermutlich bei Studenten eher fehlen, außer natürlich Elena erfasst auch, wieviel Bafög jemand bekommt, etc.. Ich wäre also gerne dabei gewesen, hätte die Verfassungsbeschwerde gerne unterstützt, leider ist mir das als Studenten auch nicht möglich, aber es bleibt ja noch die Möglichkeit, dies finanziell zu tun. Spendenaufrufe, egal ob bei Piraten oder auch vom AK-Vorrat etc. sind nichts verwerfliches, eine Verfassungsbeschwerde kostet Geld, Werbung für oder gegen etwas zu machen, kostet Geld. Geld wächst nicht an Bäumen, wer möchte, dass bestimmte Anliegen z.B. an die breite Bevölkerung getragen werden, dem bleibt nichts anderes übrig, als auch darüber nachzudenken, mal etwas zu spenden, denn durch Marktschreier und über das Internet wird man wohl kaum die gesamte Bevölkerung mit unseren Anliegen erreichen.

    Mit freundlichem Gruß
    YoungSocialist (Twitter)

  8. Für die Abgabe einer Verfassungsbeschwerde ist es unerheblich,wieviele Leute das tun.Es reicht wenn einer das gutbegründet,rechtzeitig tut und die Klage wird angenommen
    Der gesamte Fragenkatalog im Elena-Verfahren ist solch ein Bolzen,daß es sich lohnen müsste ,dagegen Klage einzureichen.Zumndestens auf ein erträgliches Maß zurecht zu stutzen.
    Nicht umsonst laufen Datenschützer,Parteien und Gewerkschaften Sturm dagegen.
    Die Menge der erhobenen,personenbezogenen Daten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzungsgrad.
    Und was ist eigentlich,so wie es bereits gängige Praxis ist,die Verwaltung der Daten an private Firmen vergeben wird aus Kostengründen?
    Und möglicherweise wird eine Erhebung und Verwaltung auf EU-Ebene notwendig.Wer weiss!
    Sicher hat jeder Betroffene ein Auskunftsrecht gegenüber der speichernden und der übermittelnden Stell-aber wie sieht das in der Praxis aus,wenn jeder vierteljährlich davon Gebrauch macht?
    Das System ad absurdumm führen,nennt man das

  9. eine Verfassungsbeschwerde kostet Geld

    Ich hoffe doch, es sind hier nur die indirekten Kosten gemeint. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ansich ist nämlich völlig kostenfrei (siehe §34 BVerfGG). Es besteht auch noch nicht einmal eine Vertretungspflicht durch einen Anwalt.

    Nur eine missbräuchliche Anrufung des Gerichts kann mit einer Strafgebühr geahndet werden.

    Aber folgende Passage auf der FoeBuD-Website ist in diesem Zusammenhang eventl. jetzt doch etwas missverständlich formuliert:

    Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten.

    1. @blender: auch wenn das Beschwerdeverfahren an sich kostenfrei ist, entstehen trotzdem eine Reihe von Kosten um das Verfahren herum. Angefangen von Reisekosten nach Karlsruhe ueber Telefonkosten mit den Anwaelten bis hin zu Bueromaterialien, etc…

      Da der FoeBuD ein e.V. ist, muss auch ein entsprechender Kassenbericht vorgelegt werden und der Vorstand entsprechend von den Mitgliedern entlastet werden. Wer also Zweifel an den Kosten hat, darf sicherlich Mitglied werden und sich als Kassenpruefer zur Verfuegung stellen. ;-)

  10. @Bender
    Natürlich indirekte Kosten, aber dass eine Verfassungsbeschwerde indirekt Geld kostet kann man nicht verhindern, wenn diese von Erfolg gekrönt sein soll….

  11. Macht das Beste aus 55ct Porto plus dem lästigen Marsch zum Briefkasten und bequatscht noch mindestens eine/n Kollegen/in oder ein Familienmitglied!

  12. Was ich wieder einmal absolut nicht verstehen kann: Warum kann man das Formular nicht einfach (mit den Konditionen daneben!) ins Netz stellen, zum Ausdrucken und Ausfüllen? Zum Briefkasten müßte man es doch sowieso bringen (wogegen ich nichts habe).

    Nein, da soll man erst seine Daten dort im Netz eingeben, dann landet man sofort bei einer Spendenforderung; wie es dann weitergeht, kann man natürlich nicht sehen. Auf alle Fälle ist alles schön umständlich und kostet auch noch unnötige Zeit.

    Alles ist (absichtlich?) gestaltet, als ob es möglichst zeitaufwendig, eben ein Hindernislauf sein soll. Gut, dann lasse ich es eben, Ziel erreicht. Vielen Dank auch!

  13. @ anonym (Nr. 25)

    Soweit ich mich erinnern kann, konnte man auch einfach nichts spenden. Man musste nur die Auswahl demgemäß einstellen.

    Die Tatsache, dass man seine Daten zuerst im Internet eingibt, hat für die Organisatoren den Vorteil, dass sie es nicht mehr eingeben müssen und so Zeit und Geld sparen. Und Abschreibfehler verhindern, durch die eine Beteiligung evtl. ungültig(?) wird.

    Mich hat das Ausfüllen 2 min gekostet, inkl. Linkbestätigung und Druck. So umständlich ist das also nicht.

  14. @Besucher und @Verschlußsache

    Ob sich einer oder 34.451 Menschen beim Verfassungsgericht beschweren, sollte in der Tat juristisch unerheblich sein. In der öffentlichen Wahrnehmung ist es hingegen mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr erheblich.

    Einer ist ein Querulant, 34.451 (wie bei der Vorratsdatenspeicherung) sind eine Bürgerrechtsbewegung. Die große Menge an Menschen, die mitgeklagt haben, wurde in allen Medien immer wieder genannt, das zählt.

    Darum sollt auch ihr daran teilnehmen und auch @anonym, selbst wenn es diesen Umstand macht, er ist es Wert.

    Danke an die Leute vom FoeBuD, die sich um die Klage kümmern!

  15. wo sind die Formulare?
    Ich würde sehr gerne mitmachen aber ich kann die Formulare nicht finden.
    Und so ergeht es vermutlich vielen anderen

    1. @35 puqio und alle anderen: auf den ersten Link im Post klicken (https://petition.foebud.org/ELENA), dann auf „Registrieren und Mitmachen“ klicken – dann öffnet sich auf der Seite das Eingabeformular.
      Ging wirklich einfach und schnell, die Eingabe der Daten muß man per e-mail link bestätigen und dann die fertige Seite ausdrucken, unterschreiben!! und verschicken…

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