Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?

Ich bin heute teilweise auf dem „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ – Kongress von Eco und MMR im Bundesjustizministerium. Teilweise deshalb, weil später noch die zweite Runde der vom Bundesinnenministerium initierten Dialogrunde „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ in Potsdam stattfinden wird.

In einem Übersichtsreferat, was gerade alles so im Urheberrechtsbereich passiert, gab Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht vom Bundesjustizministerium, einen kleinen Überblick. Dabei wurden auch nur diverse Sachen bestätigt, die man in den letzten Wochen und Monaten über die Medien aufnehmen konnte. Kulturflatrate findet das BMJ nicht praktikabel, weil sie nicht mit dem Urheberrecht kompatibel sei und zudem eine Zwangskollektivierung sei. Ersteres ist seit langem durch Gutachten widerlegt und mit dem zweiten Argument könnte man auch sofort traditionelle Pauschalabgaben und das Recht auf Privatkopie abschaffen. Denn das ist nicht anderes. Insofern nichts Neues.

Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen nach französischem Modell lehnt das Bundesjustizministerium ab, das steht auch schon im Koalitionsvertrag. Statt 3-Strikes sind aber 2-Strikes machbar, dazu müsse man nur das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Das klang insgesamt so, als ob man der Idee nicht abgeneigt sei. Da kann man also schon Wetten drauf abgeben, wann die Koalition das machen wird.

Beim Leistungsschutzrecht scheint es auch keinen Widerstand geben, weil die „Betroffenen“, Verleger und journalisten-Verbände sich ja einigen würden. (Andere Betroffene vom leistungsschutzrecht gibt es wohl nicht aus Sicht des Bundesjustizministerium). Aber wie man das von der Urheberrechtsgesetzgebung kenne, würde der ganze Prozess „sehr transparent“ ablaufen.

Der dritte Korb zum Urheberrecht ist in Planung, aber heute gab es noch keinen Referentenentwurf zu sehen. U.a. soll in diesem Rahmen diskutiert werden, wie man „intelligente Aufnahmesoftware“ bekämpfen kann.

In einem Vortrag zum Leistungsschutzrecht im Anschluß beschrieb der Rechtsanwalt Dr. Frey, wie komplex eine solche Regelung werden würde: „Dr. Frey: knackigster Punkt: „Ein weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte die Informationsgesellschaft zum Erliegen bringen“.

Die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger heute Nachmittag werde ich leider verpassen. Dafür berichte ich später, wie es bei Thomas de Maiziere zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der Musikindustrie war.

5 Ergänzungen

  1. Ich sehe im 3 Strikes (oder 2 Strikes) eine echte Chance in für Deutschland.
    Nachdem wir aktuell immer noch in der Wirtschaftskrise stecken, eröffnet sich hier dann ein ganz neuer Wirtschaftszweig, weil wer will dann bitte noch ohne Proxy surfen?

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