Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Das war es dann wohl vorläufig bis die Sache beim Bundesverfassungsgericht landet: Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten.

Hat jemand die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Länder? Wäre ja interessant zu schauen, welche Bundesländer mit welchen Koalitionen wie abgestimmt haben.

Update: Hier ist der Mitschnitt der Bundesrats-Abstimmung. Hat ganze 3,5 Minuten gedauert (man hatte auch 93 Tagesordnungspunkte durchzuwinken):

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Ich finde gerade kein Protokoll dazu, welche Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen wollten.

29 Ergänzungen

  1. Dazu wird es kein Abstimmungsergebnis in dem Sinne geben. Bei Einspruchsgesetzen läuft es ja quasi andersherum. Es hat niemand Einspruch erhoben, also könnte man sagen, dass es einstimmig abgenickt wurde.

  2. sehr interessant sind auch die Dokumente zu den TOPs.
    Bei denen kann man nämlich sehen, wie viel Mühe sich unsere Regierung sich mit diesem wichtigen Vorhaben gemacht hat:
    http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/zu604-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/zu604-09.pdf

    tjaja, erst im falschen Gesetz verankern wollen, dann ein Spezialgesetz mit Verweisfehlern.

    Heisst das jetzt: Je „wichtiger“, desto schlampiger??

    Traurig

  3. „oder ein entsprechender Antrag liegt nicht vor. Ich stelle damit fest, [..] den Vermittlungsausschuss nicht anruft“ – ist nachlässig formuliert, heisst aber:
    Es hat KEIN Bundesland den Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss anzurufen!
    (Geht ja nur via Empfehlung aus dem (Fach-)Ausschuss oder Antrag min. eines Landes)

  4. Zur Sicherheit werden die immer noch unbewiesenen Argumente noch einmal runtergeleyert. Was für ein Schmierentheater.

  5. Die Tante erzählt was von 2008! Meint die ein anderes Gesetz?
    Oder war schon lange alles beschlossen? Dieses Land wird immer merkwürdiger :-(

  6. Oh mein Gott, was für ein peinlicher Auftritt. Gibt es eigentlich eine Art Wettbewerb unter Politikern, wer von der Thematik am wenigsten Ahnung hat? So langsam kommt mir das so vor.

  7. Es heisst „Internetzensur“, nicht „Web-Sperren“.

    „Sperren“ ist ein Neusprech-Wort für „Zensur“.

  8. Zensur = Vorzensur.

    Zensurinfrastruktur, darum geht es und dann noch technisch deppig, so wie die Frau das erzählt klingt das ja alles ganz normal, ist es aber nun einmal nicht!

  9. Laut den Webseiten des Bundestages werden die Abstimmungsergebnisse, sprich: Welches Land stimmt wie, leider nicht dokumentiert. Gezählt werden bei normalen Abstimmungen nur die Anzahl der Ja-Stimmen insgesamt, um zu sehen, ob ein Antrag angenommen wurde oder nicht.

    Da die Fragen grundsätzlich als Positivfragen gefasst werden, werden ebenfalls auch keine Enthaltungen gesondert erfasst (da es sie bei dieser Art der Fragestellung nicht gibt – jeder, der nicht mit Ja stimmt, stimmt mehr oder weniger automatisch mit nein).

    Da läßt sich also leider (zumindest aus offiziellen Quellen) nicht nachvollziehen, wie die einzelnen Ländervertreter gestimmt haben :-(

  10. Seufz. Wo ist also nun die Seite, wo man sich für die Verfassungsklage eintragen kann?

  11. Hier ist das „Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht“

    http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html

    Gut ist noch:
    „VI. Gerichtskosten
    Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch dem Beschwerdeführer eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt“

    Man wie ging das schnell ab 1. August ist das Gesetz da…
    Ein echt harter Schlag ins Gesicht aller Opfer von solchen Taten. Kann mir keiner erzählen dass die Verantwortlichen von der Wirkungslosigkeit keine Ahnung haben. Aber trotzdem wird das zu Wahlkampfzwecken verheißt… Wirklich traurig und Jeder der zur Realisierung des Gesetzes beigetragen hat sollte sich schämen…

    1. „Also, Leute: Vorsicht beim Verwenden alternativer DNS-Server. Das ist – äh – strafbar?“

      Nö. Das gezielte umgehen eines Stopschilds durch Wechsel des DNS-Servers ist strafbar. Weil es den zielgerichteten Versuch darstellt, an Kinderpornographie zu gelangen.

      Du darfst natürlich jederzeit einen anderen DNS-Server verwenden. Da weisst Du dann zwar, für was für eine Person dich die von der Leyen hält. Aber das kann Dir mit Verlaub auch egal sein.

  12. Die LINKE in Berlin hat über ihren Wirtschaftssenator eine Anrufung des Vermittlungsausschusses versucht, wurde aber von den anderen Parteien abgebügelt. Siehe dazu die Erklärung der LINKEN: http://www.die-linke-berlin.de/nc/politik/presse/detail/zurueck/presse/artikel/ignoranz-schadet-der-demokratie/

    Zumindest die Protokollerklärung des Landes Berlin im Bundesrat ist hier zu finden: http://www.helmholtzplatz.de/bundesrat-protokollerklarung-des-landes-berlin-zu-zensursula

    Wie sich die Grünen im Bremer Senat mit der SPD verhalten haben, ist mir leider nicht bekannt. Weiß da jemand näheres?

  13. Zur Frage, wer den Vermittlungsausschuss anrufen
    wollte:

    Das Land Berlin hat tatsächlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, und zwar durch Wirtschaftssenator Harald Wolf (DIE LINKE) im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, er blieb mit diesem Anliegen aber bei Enthaltungen der vier FDP-mitregierten Länder und Hamburgs allein.

    Dazu die Presseerklärung von Klaus Lederer, Landesvorsitzender DIE LINKE Berlin:
    http://www.die-linke-berlin.de/nc/politik/presse/detail/zurueck/presse/artikel/ignoranz-schadet-der-demokratie/

    Die Protokollerklärung des Landes Berlin im Bundesratsplenum am (TOP 36, 10.07.2009) findet sich z.B. bei Mark Seibert: http://www.mark.linkeblogs.de/2009/07/10/bundesrat-nimmt-zensursula-zur-kenntnis/

    Die Befassung im Bundesrat ging also doch nicht ohne Widerspruch über die Bühne. #LINKE+

    Mehr an Widerstand war allerdings offenbar nicht drin: es ist so, dass Koalitionsregierungen sich im Bundesrat enthalten, wenn sie unterschiedlicher Meinung sind, so dass Gegenstimmen nicht zu erwarten waren, TypeRyder hat weiter oben das etwas gewöhnungsbedürftige Verfahren schon erklärt.

  14. Mag ja Wortklauberei sein, aber strafbar ist doch das Suchen bzw. Beschaffen von Kinderpornografie, nicht das Umgehen eines Stoppschildes? Oder sollte man das analog zum Überfahren eines Stoppschildes im Straßenverkehr betrachten?

    Manchmal frage ich mich, ob so ein Stoppschild potentielle Straftäter nicht noch extra dazu einlädt, es zu umgehen. „Hey! Hier hinter diesem Schild verbirgt sich ja tatsächlich etwas!“

    Irgendwie befürchte ich ja, dass die Politiker uns demnächst mit DNS-Wechsel-Verbot, Zwangs-DNS oder Port 53 Umleitungen kommen, wenn sie begreifen, dass die Sperren (noch) nicht wirklich wirksam sind.

  15. Was ist das für eine verwirrte Tante, die dort schnell noch ein bischen Propaganda ablassen darf? Absolut unglaublich.

  16. komisch…

    der vorsitzende spricht beim tagesordnungspunkt von „bekämpfung von kinderpornographie“.
    die tante spricht in der rede vom „gesetz zur bekämpfung der kinderpornographie in kommunikationsnetzen“…

    hallo?

    so heisst das gesetz dochn gar nicht mehr. das heisst doch nu „zugangserschwernissgesetz“.

    haben die über das falsche gesetz abgestimmt?
    -> rofl

  17. Wirklich traurig, dass es zu diesem Thema noch einmal eine Debatte gibt, sondern nur diesen fuchtbaren Vortrag.
    Die FDP, die sich als „Bürgerrechtspartei“ aufspielt, kuscht angesichts der erhofften Koalition mit der Union nach der Bundestagswahl. Enttäuscht bin ich von den Grünen und von der Linken.

    Es stimmt, die einzige Hoffnung ist jetzt (wieder einmal) das Bundesverfassungsgericht.

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