ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

European Digital Rights bringt alle zwei Wochen das EDRi-gram als Newsletter heraus, um über digitale Bürgerrechte in Europa zu informieren. Der Newsletter ist in Englisch und man kann sich auch die Überschriften per RSS ziehen (Wünsch mir ja schon lange einen Full-Feed dafür). Andreas Krisch bietet anschliessend regelmässig die deutschsprachige Übersetzung auf unwatched.org an. Ausnahmsweise bringe ich hier mal einen Artikel im Volltext, den Jérémie Zimmermann (La Quadrature du Net) und Erik Josefsson (Electronic Frontier Foundation) geschrieben haben. Darin geht es um die Forderung nach Internetsperrungen für Urheberrechtsverletzungen.

ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

Seit DADVSI, der französischen Implementierung der Europäischen Copyright Richtlinie, sehen sich die französischen Internetuser zunehmend übertriebenen Strafandrohungen bei Urheberrechtsklagen ausgesetzt. Das letzte Modell, das von der Content Industry gegen das unbefugte gemeinsame Nutzen von Musik und Filmen im Internet beworben wurde, nennt sich „flexible Rückmeldung“ oder „drei Treffer und du bist tot“.

Das Prinzip ist simpel: wiederholte Verstöße resultieren in der Unterbrechung der Internetverbindung. Wenn man des Verstoßes des Urheberrechts angeklagt wird, wird man durch automatische Filterungen des Internetverkehrs identifiziert und von den Rechteinhabern verklagt. Nach einer Beschwerde beim ISPs wird eine Verwarnung an den verdächtigen Rechtsverletzer gesandt, in der man gewarnt wird, dass die Verbindung zum Internet demnächst gekappt werde. In den ersten Versionen des Modells wären die Strafzahlungen automatisch ausgesandt worden, nun wurden die Strafen jedoch durch die Trennung der Internetverbindung ersetzt.

Der Vorschlag enthält außerdem die Einrichtung einer Verwaltungsbehörde, die für die Durchführung verantwortlich sein soll und sicherstellen soll, dass die abgekoppelten Internetuser für eine gewisse Zeit keine Möglichkeit mehr haben, auf das Internet zuzugreifen. Das Schema bleibt unklar bei der Frage, ob gegen einen fälschlichen Verdacht oder eine fälschliche Klage berufen werden kann, oder ob ein verurteilter Internetuser auch in einer Zivilklage belangt werden kann. Zur Sicherung von Internetverbindungen wurde staatlich autorisierte Software als eine Lösung vorgeschlagen, wie der Rechtsschutz unschuldiger Bürger aufrecht erhalten werden kann.

Mit der Unterstützung des französischen Präsidenten Sarkozy wurde die „flexible Rückmeldung“ als die wichtigste vorgeschlagenen Maßnahme im Olivennes-Bericht bekannt, der bis vor kurzem als die Grundlage für die zukünftige französische und europäische Gesetzgebung gegolten hat. Dies gilt jedoch nicht länger: am 10. April 2008 stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments in einer Abstimmung dagegen und gibt damit Hinweis auf eine Änderung.

Im Unterschied zur französischen Lösung hat die schwedische Regierung gegen ein derartiges System entschieden und es als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Schwedischen Minister für Justiz und Kultur haben im März 2008 entschieden, dass Ausgrenzung aus dem Internet als Strafmaßnahme in einer Gesellschaft, die ihre alltäglichen Verrichtungen zunehmend mit dem digital vernetzten Milieu verbinden und durchführen, nicht im Verhältnis zu den Vergehen des Urheberrechtsverstoßes steht, besonders wenn damit kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll. Die einzige Rechtfertigung, die der Abschreckung, habe sich schon oft als wirkungslos erwiesen. Die Schwedische Regierung hat außerdem darauf hingewiesen, dass große Eigner von Medieninhalten „keine Urheberrechte verwenden sollten, um veraltete Geschäftsmodelle zu verteidigen“, sondern stattdesen mehr unternehmen sollten, um attraktivere Alternativen für unbefugte Filesharer-Dienste zu finden und anzubieten.

In einem Bestreben, die Entscheidung des Schwedischen Parlaments auf europäischer Ebene zur Diskussion zu stellen und Sarkozys Pläne zu vereitlen, hat MEP Christofer Fjellner (EPP) eine überparteiliche Plattform mit dem früheren französischen Prämierminister MEP Michel Rocard (PSE) und MEP Guy Bono (PSE) gegründet, einem Berichterstatter für den Bericht des Europäischen Parlaments über Kreative Branchen. Gemeinsam haben sie mit der Unterstützung von über 90 MEPs einen Änderungsantrag zu dem Bericht unterzeichnet, in dem die flexible Rückmeldung gewissermaßen abgelehnt wird:

„Wie rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf anzuerkennen, dass das Internet eine gewaltige Plattform für kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten darstellt und gleichzeitig Zugang zu Wissen und demokratische Beteiligung an der Europäischen Kreativität anbietet, was mithilfe der Informationsgesellschaft ganze Generationen zusammenführt; wir rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten daher auf, die Einführung von Maßnahmen zu vermeiden, die im Widerspruch mit Bürgerrechten und Menschenrechten stehen und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Wirksamkeit und Abmahnung verstoßen, wie z.B. das Trennen der Internetverbindung.“

Nach der Vorlage vertiefte sich die interne Debatte über die Änderung; sie wurde kompliziert, als die liberale Gruppe (ALDE) überraschend forderte, die Änderung in zwei Teile zu teilen und über diese separat abzustimmen, vermutlich, um die flexible Rückmeldung zu retten. Der erste Teil bezieht sich auf das Internet und die Bedeutung von Rechten und Verhältnismäßigkeit und durfte sich überwältigender Zustimmung erfreuen, während der zweite Teil ausdrücklich die „Trennung des Internetzugangs“ anführt und weniger Unterstützung von den französischen MEPs erhielt, die offenbar zögern, sich gegen den ausdrücklichen Willen der eigenen Regierung zu stellen. Dennoch wurde die Änderung schlussendlich mit einer knappen Mehrheit beim zweiten Teil gänzlich durchgebracht.

Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments verlautbarte die französische Kulturministerin Christine Albanel ihre Entschlossenheit, den Olivennes-Vorschlag weiter zu bearbeiten. Derzeit plant sie, ihn noch vor dem Sommer dem Französischen Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Bis dato gibt es keinerlei Anzeichen darauf, dass Srakozys Entscheidung, die Französische Präsidentschaft als Propaganda für das Schema auf europäischer Ebene zu benutzen, revidiert wurde.

In Brüssel ist es ebenfalls unklar, ob die Initiative der MEPs Fjellner, Rocard und Bono Auswirkungen haben wird. Keiner von ihnen ist als Redner oder Moderator bei der nächsten hochrangigen Konferenz zu Fälschungen und Raubkopien am 13. Mai 2008 angemeldet, während MEPs, die für die flexible Rückmeldung gestimmt haben sehr wohl auf der Redner- und Moderatorenliste stehen. Es ist im öffentlichen Interesse, dass die Debatte ausgewogen ausfällt und dass Sitze für Politiker reserviert werden, die die Position des Europäischen Parlaments vertreten, ansonsten könnte die Konferenz äußerst umstritten ausfallen.

In den Medien und in der politischen Blogsphäre werden die Auswirkungen der Abstimmung immer deutlicher spürbar. Besonders interessant ist die Übereinstimmung zwischen Mitgliedsstaaten mit einer gut entwickelter Internetinfrastruktur und der Art und Weise, wie ihre MEPs abstimmten: die digital fortgeschrittenen nordischen Länder haben die digitale Guillotine, die von französischer Seite vorgestellt wurde, ganz deutlich abgelehnt.

Amendment 1 by Christofer Fjellner and amendment 2 by Michel Rocard and Guy Bono and others. Report Cultural industries in Europe. Rapporteur Guy Bono (2.04.2008)
französische Version
High Level Conference on Counterfeiting (13.05.2008)
Press review
European Parliament Says No to Internet Ban (10.04.2008)
Digital economy : head or tail ? (20.04.2008)
Vote results Bono report

Der Text im Original: ENDitorial: Will France Introduce the Digital Guillotine in Europe?

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7 Ergänzungen

  1. Vielleicht sollte man einfach mal auflisten, welche Möglichkeiten den Betroffenen dann versperrt blieben: Ohne Internetzugang kann ich mich z.B. an der Universität nicht in Lerngruppen eintragen, auch die Anmeldung für (Pflicht-)Praktika findet ausschließlich (!) übers Netz statt. Ich vermute mal, dass das in anderen Industriestaaten ähnlich ist.

  2. Auch wenn ein gesperrter privater Internetzugang viele Einschränkungen mit sich bringt, macht er ein Universitätsstudium nicht unmöglich. Es soll sogar Studenten geben, die keinen privaten Inernetzugang haben. Und wenn es das Studium verlangt, sind auch Internetzugänge in Rechnerpools und Uni-Bibliotheken verfügbar.

    Wenn bei Regelverstößen im Straßenverkehr Fahrverbote verhängt werden, ist die notwendige Mobilität immer noch über den ÖPV gegeben. Ähnliches könnte auch für Sperrungen privater Internetzugänge bei „Regelverstößen“ gelten, da es dann auch noch öffentliche Alternativen gibt.

    Damit möchte ich aber nicht der Internetsperrung das Wort reden, sondern eher auf die Schwäche in der Argumentation mit „zu großen Einschränkungen“ hinweisen.

  3. Glaub nicht, dass das durchkommt.
    Deutschland setzt trotz dem hohen Lobbyismus immernoch sehr auf Meinungsfreiheit.
    Das wäre dann totale Zensur wie in China. Den man kann fast jedem Menschen Verletzungen des Copyrights nachsagen, wenn man genau sucht. Auch wenn nur im TMP Verzeichnis des Browsers ein copyrightgeschütztes Bild rumgammelt, müsste man die Internetverbindung trennen.
    Gesetze müssen nunmal ordentlich ausgeführt werden und können nicht willkürlich auf bestimmte copyrightgeschützte Werke, mit denen man ansonsten viel Geld verdienen könnte, beschränkt werden.
    So einfach gehts dann auch wieder nicht.
    ODER DOCH?

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