Die Zeit hat ein Interview mit dem Juristen Dirk Pehl vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, der den Erfolg von Rasterfahndungen in einer Studie wissenschaftlich untersucht hat: „Wildes Rastern bringt nichts“.
ZEIT online: Ist eine präventive Rasterfahndung, wie sie das neue BKA-Gesetz zur Terrorismusbekämpfung vorsieht, also sinnlos?
Pehl: Die Rasterfahndung ist präventiv überhaupt erst einmal angewendet worden, unmittelbar nach dem 11. September 2001. Das hat zu keinem Ergebnis geführt. Bei dieser Rasterfahndung hat man nach völlig unauffälligen Personen gesucht, sogenannten Schläfern. Die kann man aber mit einer Rasterfahndung nicht finden.
[…]
ZEIT online: Mit dem Gesetz nimmt man es offenbar nicht so genau …Pehl: Ja, in zwei Dritteln der Fälle wurden die Verdächtigen, gegen die weiter ermittelt wurde, nicht benachrichtigt – obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist eines der großen Probleme. Es ist nicht klar, wer informieren muss. Die Staatsanwaltschaft sagt, es sei Sache der Polizei, die Betroffenen in Kenntnis zu setzen. Die Polizei sagt, die Staatsanwaltschaft sei dafür verantwortlich. Es fehlt eine eindeutige Zuständigkeitsregelung. Eigentlich müssten auch die Datenschutzbeauftragten im Vorfeld informiert werden. Das war bei keiner repressiven Rasterfahndung der Fall.
Bruce Schneier beschreibt die generelle mathematische Problematik einer RSdabei ganz gut. Wer ein bisschen in Stochastik aufgepasst hat, müsste also folgenden Absatz verstehen.
s/RSdabei/Rasterfahndung bei großer Grundmenge
bitte korrigieren, fall möglich.